Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Neugestaltung der Neustadt - Fortführung BA II, Grundsatzentscheidung

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2018   BA/008/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF3/007/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau OB Seidel stellt eingangs fest, dass trotz vorliegender Zwangspunkte und Problemstellung bei der Ausführung des BA I dieser nun abgeschlossen sei. Der BA II müsse nun „nahtlos“ weiterführt werden. Dies auch, um die Stärkung der Innenstadt durch Investitionen in den öffentlichen Raum weiter zu forcieren. Zudem sei eine nahtlose Fortführung ein positives Signal an den Einzelhandel.

 

Herr Büschl trägt an das Gremium nachstehenden Sachverhalt heran:

 

Wie bereits mehrfach berichtet, tauschen die Stadtwerke Ansbach GmbH die Gas- und Wasserleitungen in der Neustadt aus. Auch die Abwasserentsorgung Ansbach AöR erneuert in diesem Zuge ihre Infrastruktur.

 

Nachdem hierzu im östlichen Teil ca. 40 % der Oberfläche aufgegraben werden muss, wurde am 04.04.2016 durch den Bauausschuss beschlossen, die Oberfläche der Neustadt neuzugestalten und die Planung und Bauleitung an das Ingenieurbüro für Umwelt und Tiefbautechnik, i.u.t.-Ingenieure zu vergeben. Nachdem zur Neugestaltung der Neustadt im Jahr 2008 bereits ein Gestaltungswettbewerb stattfand, wurde nach einer Überarbeitung der beiden erstplatzierten Büros mit Fokus auf die Barrierefreiheit in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken (Städtebauförderung) das Büro terra.nova Landschaftsarchitektur mit der Planung der Oberflächengestaltung der Neustadt auf Basis des Bauausschussbeschlusses vom 30.05.2016 beauftragt.

 

Der Auftrag zur Planung und Bauleitung beinhaltete nur die Bereiche zwischen Karl-Burkhardt-Platz und Kannenstraße, jedoch ist aufgrund der durchgängigen Wirkung der Gestaltung des Straßenzuges aus Sicht der Stadtentwicklung die Ausführung auf gesamter Länge von hoher Bedeutung. Dies auch, da sich die Stadt Ansbach seit über vier Jahrzehnten in den Programmen der Städtebauförderung für die Stärkung der Innenstadt einsetzt. Aus diesem Grund ist eine Neugestaltung und damit einhergehende Attraktivierung und Revitalisierung auch des westlichen Abschnitts der Neustadt sinnvoll. Erfahrungsgemäß erzeugt jeder im öffentlichen Raum investiere Betrag ein Mehrfaches an privaten Investitionen in den Gebäudebestand. Gerade in der Neustadt ist dies für die von außen einwirkenden Begleitumstände für den Einzelhandel von hoher Bedeutung. So soll die Neustadt mittelfristig als attraktive Einkaufslage in Ansbach gesichert werden. Dank barrierefreier Gestaltung wird auch für eine alternde Bevölkerung und generationenübergreifend eine hohe Aufenthaltsqualität geboten.

 

Nach Abschluss der Planungsleistungen wurde im Mai 2018 der 1. Bauabschnitt in einem öffentlichen Verfahren ausgeschrieben und an die Baufirma Holler Der Steinsetzer aus Tanna vergeben. Aufgrund der Lieferzeiten des Pflasterbelages verzögert sich der Baubeginn nach aktuellem Kenntnisstand auf Oktober/November 2018. Das Bauende, günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, wird voraussichtlich im Oktober 2019 sein.

 

Im lückenlosen Anschluss sollte aus den dargelegten Gründen der 2. Bauabschnitt fortgeführt werden. Es werden Baukosten von ca. 1,2 Millionen EUR erwartet.

 

In Rahmen der anschließenden kurzen Aussprache

 

  • weist Frau Seidel nochmals darauf hin, dass der lückenlose Anschluss der Bauarbeiten für BA II Signalwirkung für die Einzelhändler und Eigentümer habe. Seitens der Eigentümer gäbe es bereits jetzt Folgeinvestitionen, die sich abzeichnen.

 

  • wird darum gebeten, dem Gremium eine Kostenübersicht für BA I zur Verfügung zu stellen. Herr Büschl sagt dies zu.

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verwaltung mit der Ausführung auch des zweiten Bauabschnitts Neustadt BA II (West) im Anschluss zum BA I (Ost) entsprechend der vom Büro terra.nova Landschaftsarchitektur erarbeiteten Straßenraum- und Oberflächengestaltung zu beauftragen. Die notwendigen Finanzmittel sollen zeitgerecht bereitgestellt werden.