Tagesordnungspunkt

TOP Ö 17: Schulen Ansbach-Süd;
Antrag: CSU, SPD, BAP, FW, ÖPD, OL;

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.07.2018   SR/007/2018 

Herr Deffner teilt mit, dass zu diesem Tagesordnungspunkt 2 Anträge vorliegen, ein fraktionsübergreifender Antrag von CSU, SPD, BAP, ÖPD, FW und Offene Linke zum Erhalt beider Schulstandorte (Meinhardswinden und Brodswinden) und ein Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen für einen gemeinsamen Standort Meinhardswinden als zweizügige Grundschule.

 

Frau Baumgartl, Leiterin der Schulverwaltung, stellt die Schülerprognose zur Einschulung bis zum Jahr 2024 vor. Es sei keine exakte Prognose der Schülerzahlen möglich, da nicht bekannt sei, wie viele Kinder die Evangelische Schule oder das Förderzentrum besuchen werden. Weiterhin verweist Frau Baumgartl auf die Aufstellungen der Buskinder aus dem Sprengel der Grundschulen Meinhardswinden und Brodswinden, wobei die Kinder aus Bernhardswinden und Deßmannsdorf bereits zur Schule nach Brodswinden gefahren werden. Die getrennte Darstellung der Schulen Brodswinden und Meinhardswinden in der Präsentation sei, trotz des gemeinsamen Sprengels, aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erforderlich. Auch haushaltstechnisch werden die beiden Schulen noch getrennt geführt. Das Staatliche Schulamt sei um eine Stellungnahme zur Situation gebeten worden. Die Stellungnahme lautet: „Sowohl die Schule als auch wir als Schulamt sehen keinerlei Notwendigkeit für den mittel- langfristigen Bestand beider Schulstandorte. Alle schulischen und schulorganisatorischen Gründe sprechen für einen gemeinsamen, sicher längerfristigen, stabilen, zweizügigen Standort Meinhardswinden“.

 

Herr Büschl führt weiter aus, dass auf Basis von 9 Klassen und einer prognostizierten Schülerzahl von 153 ein fiktives Raumprogramm erstellt wurde mit der Frage, welche Flächen an beiden Standorten zur Verfügung stehen. Das Ergebnis zeige, dass in der Waldschule die Räume im Bestand mit 400 qm über der empfohlenen Deckung lägen.

Unstrittig sei, dass beide Schulen generalsanierungswürdig seien. Für Meinhardswinden seien bereits im Jahr 2012 Fördermaßnahmen beantragt worden. Der Zuwendungsantrag wurde seitens der Stadt seinerzeit allerdings aufgrund sinkender Schülerzahlen wieder zurückgezogen. Die Gesamtmaßnahme in Meinhardswinden hätte Kosten in Höhe von 3,75 Mio Euro verursacht. Für Brodswinden sei vor über 10 Jahren eine entsprechende Untersuchung für die Sanierung der Gebäudehülle veranlasst worden mit einer Kostenschätzung von damals rund 760.000 Euro. Hinzu kämen hier noch die Kosten der Sanierung der technischen Bereiche. Eine Fortschreibung der Kosten sei erforderlich sowie ein tieferer Einstieg in die Planung. Hierfür wären bei der Waldschule ca. 45.000 € und bei der Grundschule Brodswinden 25.000 € nötig. Ein Zuwendungsantrag könne damit jedoch in 2018 nicht mehr gestellt werden sollen.  

 

Herr Deffner bedankt sich für die fundierte Darstellung und erläutert, dass bei Zustimmung zum fraktionsübergreifenden Antrag für tiefergehende Untersuchungen zur Fortschreibung der Kosten für beide Schulen 65.000 € in den Haushalt 2019 eingestellt werden sollen.

 

Frau Koch ist der Meinung, dass sich große Einheiten leichter verwalten lassen. Aus pädagogischer Sicht spreche allerdings vieles für kleinere Einheiten. Auch sei in den Ortsteilen Kindergarten und Schule ein Kristallisierungspunkt. Es wäre ein „Schildbürgerstreich“ in Schalkhausen neu zu bauen und die Schulen im Süden zusammen zu ziehen. Im Eingemeindungsvertrag sei zudem ein Erhalt der Schulen festgeschrieben.

 

Herr Illig erklärt, das Ziel sei, das bestmögliche Bildungsangebot für alle Kinder zu erreichen. Dies könne in einer zweizügigen Grundschule an einem Standort viel besser umgesetzt werden. Er bittet ebenfalls um Prüfung des Eingemeindungsvertrages und um eine Abschätzung der Baukosten. Ohne diese Angaben mache es keinen Sinn heute eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Deffner bittet darum, nach den vorgemerkten Wortbeiträgen die Rednerliste zu schließen.

Das Gremium ist mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Frau Homm-Vogel stellt klar, dass ein bestehender Stadtratsbeschluss aus dem Jahr 2011 zum Erhalt beider Schulstandorte vorliege. Sie fragt nach, ob jede Baumaßnahme, die in den Schulen umgesetzt werden, förderfähig seien.

 

Herr Schwarzbeck führt aus, dass für beide Schulstandorte eine Hauptnutzfläche von 1470 qm von der Regierung von Mittelfranken genehmigt sei. Es sei ein Problem der Stadt, wenn und wie diese genehmigte Fläche auf 2 Standorte verteilt werde.  

 

Frau Homm-Vogel betont, man brauche heute eine politische Entscheidung, welche Baumaßnahmen an welchem Standort durchgeführt werden sollen. Dies sei im gemeinsamen Antrag festgelegt.

 

Herr Stephan bittet das Rechtsamt darum, das Staatliche Schulamt darauf hin zu weisen, dass im Eingemeindungsvertrag verankert sei, die Kinder aus Brodswinden auch dort zu beschulen. Seine Erkundigungen hätten ergeben, dass der Vertrag solange seine Gültigkeit behalte, bis sich wesentliche Veränderungen ergeben hätten, z.B. eine 2/3 Reduzierung der zu beschulenden Kinder seit Vertragsabschluss. Er bitte auch dies juristisch zu klären.

 

Herr Dr. Kupser verweist darauf, dass es pädagogische Argumente sowohl für eine einstufige, als auch für eine zweistufige Schule gäbe. Er plädiere dafür einen Vertreter des Staatlichen Schulamtes in die nächste Sitzung einzuladen. Zudem bittet er um eine Kostenabwägung. Er stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Herr Schwarzbeck merkt an, dass heute viele Maßnahmen für die Kinderbetreuung beschlossen wurden mit einem erheblichen Anteil an Eigenmitteln. Die bereits beschlossenen Schulbaumaßnahmen belasten den Haushalt 2019 mit deutlich über 4 Mio € und den Haushalt 2020 mit deutlich über 5 Mio € ohne Maßnahmen in Brodswinden und Meinhardswinden. Er bittet zu bedenken, dass 2 Schulstandorte 20-30 % höhere Kosten bei der Sanierung und auch später beim Betrieb verursachen.

 

Herr Meyer erklärt, dass seit dem Stadtratsbeschluss von 2011 die Bevölkerungszahlen im Süden zugenommen hätten. Die Bevölkerung müsse sich auch auf gefasste Beschlüsse verlassen können. Er plädiert dafür, die Voruntersuchung zur Kostenschätzung zu beschließen.

 

Herr Schaudig kritisiert den Antrag auf Vertagung. 6 Fraktionen hätten einen gemeinsamen Antrag gestellt beide Schulen zu sanieren. An diesem solle man auch festhalten. Er teilt mit, dass für ihn der „Wohlfühlfaktor“ das wichtigste Argument für den Erhalt beider Schulen sei und nicht das pädagogische Konzept.

 

Herr Deffner fragt Herrn Dr. Kupser, ob er seinen Antrag auf Vertagung aufrecht erhält.

 

Da Herr Dr. Kupser dies bejaht, wird zunächst über den Antrag von Herrn Dr. Kupser nach § 31 der GO über die Vertagung des Tagesordnungspunktes abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: ja 11 nein 25

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Deffner bittet um Abstimmung über den Antrag der FraktionBündnis90/Die Grünen:

 

„Die bisherigen einzügigen Grundschulen Waldschule und Brodswinden sollen am gemeinsamen Standort Meinhardswinden als zweizügige Grundschule für den gesamten Schulsprengel geführt werden. Die dringend notwendigen baulichen und organisatorischen Maßnahmen werden zeitnah durchgeführt, die notwendigen Mittel in den Haushalt 2018/2019 eingestellt. Haushaltsmittel zum Schulunterhalt, die durch die Auflassung der Schule Brodswinden frei werden, sollen für die Entwicklung des Ortsteils, vor allem eines gemeinschaftsorientierten Treff- und Mittelpunkts eingesetzt werden (siehe ISEK)“

 

Abstimmungsergebnis: ja 4 nein 31

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Deffner bittet um Abstimmung über den gemeinsamen Antrag der Ansbach Stadtratsfraktionen CSU, SPD, BAP, ÖDP, FW, OL.

 

1. Aufstellung und Prüfung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an beiden

     Schulstandorten und Vorlage der Ergebnisse bis spätestens im Herbst 2018 sowie die Einplanung der dafür notwendigen Mittel in den Haushalten 2019ff.

2. Prüfung der Zuschuss- und Fördermöglichkeiten

3. Prüfung, Kostenschätzung und -wenn erforderlich- Beauftragung der Reparatur/

     Erneuerung der Heizanlage an beiden Standorten.

 

Herr Büschl ergänzt, dass somit für die Voruntersuchungen zur Ermittlung der Sanierungskosten an den Schulhäusern Brodswinden und Meinhardswinden in den Haushalt 2019 verbindlich 65.000 € eingeplant werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis: ja 30 nein 5

Mehrheitlich angenommen.