Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.07.2018 SR/007/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/017/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 138 KB |
Herr Büschl verweist auf die Ausführungen im Bauausschuss vom 09.07.2018 und die einstimmige Beschlussempfehlung. Ergänzend führt er aus, dass es sich bei der beantragten Fläche um eine Umnutzung auf einem bereits bestehenden Gelände handelt. Der Bereich des Planungsgebietes wird als Sondergebiet festgesetzt. Es wird eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans notwendig. Der Vorhabenträger habe die Übernahme der anfallenden Kosten für das notwendige Bauleitplanverfahren erklärt.
Herr Hüttinger bittet, wie bei anderen PV-Bebauungsplänen schon, darauf zu achten, dass eine Umzäunung mit Reihen aus Stacheldraht nicht erlaubt werden soll.
Herr Büschl sagt die Weitergabe der Anregung zu.
Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom
09.07.2018:
a) Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen am nördlichen Ortsrand von Winterschneidbach auf den Flächen des Umspannwerkes östlich der Bahnlinie Ansbach-Treuchtlingen wird der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach“. Der
Geltungsbereich entspricht dem im Bebauungsplanentwurf vom 17.06.2018 festgesetzten Geltungsbereich.
Der Flächennutzungsplan wird entsprechend mit dem Deckblatt Nr. 33 geändert.
b) Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden gem. §3(1) und §4(1) BauGB durchzuführen.