Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Überarbeitung Bereich §§ 23, 24 SGB VIII "Förderung in Kindertagespflege"

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2018   JHA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/003/2018 

Frau Kilian verweist auf die ausführlichen Sitzungsvorlagen, die den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zugegangen sind. Derzeit stehen 17 Tagesmütter zur Vermittlung zur Verfügung. Im Zeitraum vom 01.01. – 06.07.2018 betreuten diese insgesamt 44 Kinder. 6 Tagesmütter haben die Qualifikation nach den Vorgaben des BayKiBiG und einen 100 stündigen Qualifizierungskurs absolviert. 11 Tagesmütter nehmen seit 07.06.2018 an einem 100-stündigen Qualifizierungskurs teil.

 

Derzeit erfolgt eine Überarbeitung des Bereichs „Förderung in Kindertagespflege“. Ziel ist es, den Bereich durch Erlass von zwei Satzungen neu zu regeln, um extern mehr Rechtssicherheit zu erlangen und intern die Basis für eine effektive und einheitliche Sachbearbeitung zu schaffen.

 

Herr Meyer beantragt die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes für Tagesmütter. Nicht qualifizierte Tagesmütter sollen einen Stundensatz in Höhe von 8,84 € erhalten.

 

Auf Nachfrage von Frau Koch erklärt Frau Kilian, dass max. 5 Kinder von einer Tagesmutter betreut werden dürfen. Der gesetzliche Mindestlohn würde dann für alle 5 Kinder anfallen.

 

Herr Meyer beantragt für die Betreuung des 1. Kindes die Zahlung des Mindestlohnes vor und für jedes weitere Kind die Zahlung eines Sockelbetrages in Höhe des bisher gewährten Satzes.

 

Herr Kupser unterstützt den Antrag von Herrn Meyer.

 

Frau Frauenschläger beauftragt die Verwaltung bis zur nächsten JHA-Sitzung die Differenzierung der Geldbeträge auf Basis des Mindestlohnes vorzubereiten.

 

Mit diesem Vorschlag waren alle JHA-Mitglieder einverstanden.

 


Beschluss:

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach passt die Struktur der bestehenden Vergütungen den gesetzlichen Erfordernissen ab 01.08.2018 an und differenziert die Geldleistungen für die TPP.

Ab 01.08.2018 wird eine zukünftig mögliche Inklusions-Tagespflege mit einem Stundensatz von 9,46 € bzw. 9,96 € vergütet.

 

 

Beschluss:

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach erstattet an TPP, nach Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise, ab 01.08.2018 folgende Aufwendungen: Ausgaben für Infektionsschutzbelehrung, Führungszeugnis, Erste-Hilfe-Kurs, erforderliche medizinische Stellungnahmen.

Bei Bedarf wird für die Erstausstattung mit Spielzeug eine einmalige Pauschale i.H.v. 100,00 € gewährt, für die kindersichere Ausstattung des Betreuungsumfeldes bei Bedarf eine einmalige pauschale i.H.v. 150,00 €.

 

 

Beschluss:

 

Für Randzeitenbetreuung vor 7:00 Uhr und nach 18:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen, wird der TPP auf die jeweilige Geldleistung/Stunde ein Zuschlag von 1,00 €/ Betreuungsstunde gewährt.

 

Eine Übernachtung im Haushalt der TPP soll möglich sein. Die Nachtzeit umfasst den Zeitraum von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr und wird der TPP mit der halben Geldleistung/Stunde abgegolten.       

 

 

 

Beschluss:

 

Die Kostenbeiträge für die Tagespflege werden ab 01.01.2019 angepasst.

 

 

Beschluss:

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach legt die beigefügte „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege“ dem Stadtrat mit der Bitte um Erlass der Satzung vor. Beigefügte Satzungen sind Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).