Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Jugendberufsagentur der Stadt Ansbach; Konzept für ein betreutes Jugendwohnen als Maßnahme der Jugendhilfe und Förderung nach § 16 h SGB II (Jobcenter)

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2018   JHA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/008/2018 

Frau Freitag verweist auf die Sitzungsvorlage. Am 15.12.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung für die Jugendberufsagentur zwischen der Stadt Ansbach, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit unterzeichnet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es Jugendliche/junge Erwachsene bis 27 Jahren aufzufangen mit ihren Problemen im Bereich Schule/Ausbildung, Beruf/Job.

 

Augenblicklich werden im Jobcenter 5 – 6 junge Menschen betreut und kommen aufgrund ihrer Problemstellung für das Projekt in Betracht.

 

Im Sozialdienst werden augenblicklich evtl. 4 junge Menschen als mögliche Teilnehmer gesehen.

 

Angedacht ist, für diese jungen Menschen, die oftmals auch obdachlos sind bzw. davon bedroht sind, eine Wohnung anzumieten (Stadt Ansbach). Die Betreuung soll durch einen freien Träger der Jugendhilfe geregelt werden und mit max. 2 Fachkräften die jungen Menschen unterstützt werden.

 

Im Rahmen eines Nutzungsvertrages können die jungen Menschen in der Wohnung wohnen und mit Anleitung an einer beruflichen, schulischen Perspektive arbeiten.

 

Ziel ist eine eigenständige Lebensbewältigung.

 

Herr Bürgermeister Porzner bedankt sich für die Ausführungen und spricht sich positiv für dieses Projekt aus.

 

 


Beschluss:

 

Die Akteure der Jugendberufsagentur werden das Projekt weiter konkretisieren und sollen mit geeigneten Mitteln (Finanzen/Personal) auch von der Stadt Ansbach unterstützt werden.