Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Kindergarten-/Krippenplätze in Ansbach - Sachstand
a) Antrag CSU-Fraktion vom 06.07.2018
b) Antrag vom Evang.-Luth. Dekanat Ansbach auf Gewährung des "Faktor 4,5 +X"

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2018   JHA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/006/2018 

Frau Dr. von Blohn begründet eingehend den von der CSU-Fraktion gestellten Antrag. Sie ist erfreut über die Möglichkeit die JHA-Sitzung im Kinderhaus Kunterbunt abhalten zu können. Dadurch besteht die Möglichkeit sich direkt vor Ort ein Bild zu machen.

 

Frau Frauenschläger weist auf den von der SPD-Fraktion gestellten Antrag vom 23.01.2018 hin. Dieser ist offensichtlich nicht beim Amt für Familie und Jugend eingegangen. Sie macht nochmals sehr deutlich, neue Kindergartenplätze zu schaffen.

 

Frau Schermer beantwortet ausführlich anhand einer Powerpointpräsentation die im CSU-Antrag vom 06.07.2018 gestellten Fragen.

 

Vorstellung der Computersoftware kitaVM und mykitaVM

 

°           Verwaltungsprogramm KiTaVM und Elternportal mykitaVM

 

°           Auswirkungen auf die Planung der Plätze und auf die Vergabepraxis der

            Plätze

 

°           Schnittstellen

 

Durch die Einführung der Computersoftware sollen u.a. mögliche Doppelanmeldungen überprüft und gelöscht werden.

 

Herr Meyer möchte wissen, wie Eltern die Information erhalten, dass der Anmeldezeitraum nur in der Zeit vom 01.10. – 31.11. möglich ist und was die Folge ist, wenn Eltern diesen Anmeldezeitraum verpassen.

 

Frau Schermer führt aus, dass alle Eltern mit Kindern unter 6 Jahren einen Einleger mit ausführlichen Informationen über das Anmeldeverfahren etc. vom Einwohnermeldeamt erhalten. Außerdem wird es entsprechende Pressemitteilungen geben. Die Kindergärten informieren ebenfalls, genauso wie die Koordinierende Kinderschutzstelle der Stadt Ansbach bei ihren Babybesuchen. Neuzuzüge können sich selbstverständlich jederzeit anmelden.

 

Weiter gibt Frau Schermer bekannt, dass es in Ansbach 21 Kinderbetreuungseinrichtungen verschiedener Träger gibt, die sich in 11 Kinderkrippen mit 180 Plätzen und 20 Kindergärten mit 1.337 Plätzen untergliedern. Dazu kommen noch ca. 50 Plätze in Tagespflege. 2 Horte mit 100 Plätzen und ca. 70 Plätze in 4 Kindergärten bieten Betreuung für Schulkinder an.

 

Für Kinder mit Fluchterfahrung gibt es 1 Kiddiegruppe mit 15 Plätze und für Kinder von Integrationskursteilnehmer gibt es 10 Tagespflegeplätze in der „AFI-Akademie“.

 

Auf Nachfrage von Frauenschläger erklärt Frau Schermer, dass Randzeiten durch die Tagespflege und dem Mütterzentrum abgedeckt werden. Für die Zukunft muss jedoch mit den Kindertagesstätten abgeklärt werden, wie Randbedarfe abgedeckt werden können. Derzeit besteht nur die Möglichkeit nach Kindergartenende das Kind in Tagespflege unterzubringen.

 

Herr Höhn hält es für sinnvoll mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen, damit die Betreuung von Kindern sichergestellt werden kann. Des weiteren möchte er wissen, in welchem Stadtteil der Stadt Ansbach die Wartelisten am höchsten sind.

 

Frau Schermer gibt bekannt, dass sich der Ausbau der Tagespflege gut entwickelt. Die Anzahl der Tagespflegepersonen hat sich in den letzten zwei Jahren verdreifacht.

 

Sie teilt weiter mit, dass die Wartelisten in der Kernstadt sehr hoch sind. Herr Büschl wird in TOP 3 zum Thema „Status und Planung der Schaffung von Betreuungsplätzen“ in der Stadt Ansbach berichten.

 

Wachsender Betreuungsbedarf ergibt sich u.a. durch

 

°           Steigende Geburtenzahlen

°           Steigender Betreuungsumfang

°           Früherer Betreuungsbeginn

 

Frau Schermer erklärt ausführlich die Bestands- und Anmeldesituation in Ansbach.

 

Zum Stand 12.07.2018 stehen im Kindergartenbereich 95 Kinder auf der Warteliste und im Krippenbereich 96 Kinder.

 

In 12 von 21 Einrichtungen werden im kommenden KiTa-Jahr 33 Inklusionskinder betreut. Auf der aktuellen Warteliste ist bei keinem Kind ein Förderbedarf vermerkt. Durch Aufnahme mehrerer Inklusionskinder entsteht ein erhöhter Personalbedarf.

 

Frau Ehnes gibt zu bedenken, dass im Krippenalter noch nicht ersichtlich ist, ob bei einem Kind ein Förderbedarf vorliegt oder nicht.

 

Herr Bürgermeister Porzner bedankt sich für den ausführlichen Vortrag und ist erfreut, dass der konkreten Bedarf endlich ermittelt werden konnte.  Auf allen Ebenen wurde viel erreicht. Wichtig ist jetzt die Umsetzung. Auch von Seiten des Ansbacher Stadtrates wurde viel unternommen.

 

Frau Schermer gibt bekannt, dass ein Antrag vom Evang.-Luth. Dekanat Ansbach auf Gewährung des „Faktors 4,5 +X“ für die Kindertagesstätten Schalkhausen und Eyb vorliegt. Es handelt sich um integrative Einrichtungen, d.h. mind. 3 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder besuchen die Einrichtung. Der Anstellungsschlüssel soll 1:11 oder besser sein mit einer Berechnung des Faktors von 4,5, da über den Faktor x ausschließlich Zusatzpersonal gefördert werden soll. In „Eyb“ werden 6 Inklusionskinder und in „Schalkhausen“ 5 Inklusionskinder betreut. Der hohe Bedarf an jeweils einer zusätzlichen Fachkraft ist gegeben.

 

Frau Dr. von Blohn möchte wissen, was passiert, wenn die Einrichtungen nur noch von 2 Inklusionskindern besucht wird und ob die Stellen fest gebunden sind.

 

Frau Schermer betont, dass mind. 3 Inklusionskinder die Einrichtungen besuchen müssen. Die Stellen sind fest gebunden.

 

Frau Schermer bedankt sich bei allen Ansbacher Kindergartenleitungen für ihre Bereitschaft bei der Einführung des neuen Computerprogrammes. Es wurde großer Einsatz und Engagement gezeigt.

 

Frau Schermer bittet darum, TOP 9 vorzuziehen, nachdem Herr Büschl nunmehr anwesend ist. Mit diesem Vorschlag besteht Einverständnis.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dass die Stadt Ansbach die Erhöhung des „Faktors 4,5+x“ zur optimalen Betreuung der behinderten Kinder in den integrativen Einrichtungen Schalkhausen und Eyb genehmigt.