Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Jugendsozialarbeit an Schulen; Einführung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Staatl. Beruflichen Schulzentrum Ansbach-Triesdorf für den Standort Ansbach sowie in der Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.07.2018   JHA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/004/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Tischer verweist auf die Sitzungsvorlage und führt weiter aus, dass für das Staatl. Berufliche Schulzentrum Brauhausstraße (SBZ) sowie für die Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule (Förderzentrum) Anträge auf Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) gemäß des Förderprogramms des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt wurden.

 

Die erforderlichen Strukturdaten- und Bedarfsanalysen haben folgenden Bedarf ergeben:

 

Staatliches Berufsschulzenrum Brauhausstraße

2 Stellen mit je 0,75 VZ-Äquivalent

 

Grundschulstufe Johann-Heinrich-Pestalozzi Schule

1 Stelle mit 0,5 VZ-Äquivalent

 

Für die Beantragung werden Analysen, Konzeptionen etc. über die Regierung von Mittelfranken dem Bayer. Sozialministerium vorgelegt.

 

Da beide Schulen nicht ausschließlich von jungen Menschen mit Wohnsitz in der Stadt Ansbach besucht werden, wird vorgeschlagen, dass abzüglich der Regelförderung die verbleibenden Personalkosten gemäß Schülerzahlen den weiteren Gebietskörperschaften gemäß deren örtlicher Zuständigkeit in Rechnung gestellt werden. Es handelt sich hierbei um die Abwicklung analog der seit 2009 eingerichteten JaS-Stelle in der Staatl. Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung.


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Ansbach befürwortet die Einrichtung von Jugendsozialarbeit an Schulen im Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Ansbach-Triesdorf für den Standort Ansbach sowie in der Grundschulstufe der Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule vorbehaltlich der Gewährung der Förderung durch den Freistaat Bayern sowie der anteiligen Beteiligung der örtlich zuständigen Wohnsitzgemeinden.