Bezeichnung | Inhalt |
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Nachtrag: | 09.07.2018 |
Sitzung: | 10.07.2018 HFWA/007/2018 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Herr Schwarzbeck verliest nachfolgenden Halbjahresbericht der Finanzen:
Wer die Fachpresse verfolgt, nimmt Kenntnis von finanziellen Überschüssen in öffentlichen Haushalten, von ansteigenden Steuereinnahmen von Bund, Land und Städten und von großen Spielräumen für die öffentlichen Haushalte. Leider muss ich zu den Finanzen der Stadt Ansbach von einer etwas andere Tendenz berichten.
Bereits im Vorjahr musste ich im Halbjahresbericht feststellen, dass einige Steuereinnahmen der Stadt Ansbach nicht dem Trend anderer Städte oder dem Freistaat folgen. Daraus ergibt sich, dass im Haushalt 2018 nach dem derzeitigen Stand keine erkennbaren neuen Spielräume für die Finanzierung großer neuer Investitionen geschaffen werden können.
Auch die steigenden Einnahmen aus
der Gewerbesteuer, die seit zwei Jahren bei der Steuerschätzung prognostiziert
werden, bleiben bei der Stadt Ansbach aus. Trotzdem
kann festgestellt werden, dass die Finanzlage der Stadt Ansbach weiterhin stabil
ist und die anstehenden Investitionen ggf. zeitlich etwas gestreckt durchgeführt
werden können.
Die Einnahmesituation im Haushalt 2018 stellt sich derzeit wie folgt dar:
- Grundsteuer A und B
Diese bewegt sich im Bereich der
Kalkulation zum Haushalt 2018.
- Gewerbesteuer
Die Einnahmeerwartung nach den
derzeitigen Sollstellungen beträgt 19,0 Mio. €. Zu der
Haushaltsplanung 2018 fehlen derzeit rd. 3,3 Mio. €. Wenn nicht noch
große Nachzahlungen zur Gewerbesteuer eingehen, muss ein Rückgang der
Gewerbesteuereinnahmen von rd. 14 % zum Jahr 2015 in Kauf genommen werden.
- Beteiligung an der Umsatzsteuer
Die schwierig zu berechnenden
Beteiligungen an der Umsatzsteuer dürfte sich nach der ersten Teilrate knapp
unter dem Haushaltsansatz einpendeln.
- Beteiligung an der Einkommensteuer
Die Einnahmen aus der Beteiligung der
Einkommensteuer dürften sich im Planungsbereich bewegen. Mehreinnahmen werden
sich bei dieser Steuerbeteiligung entgegen der Vorjahre nur im untergeordneten
Bereich ergeben.
- Schlüsselzuweisungen
Wie ja allen bereits bekannt ist,
kann die Stadt Ansbach rd. 1,6 Mio. € Mehreinnahmen bei den
Schlüsselzuweisungen 2018 verbuchen. Die Schlüsselzuweisungen von rd.
18 Mio. € sind die höchsten Schlüsselzuweisungen, die die Stadt
Ansbach je erhalten hat.
In allen anderen Einnahmebereichen des Verwaltungshaushalts können Stand heute keine größeren Abweichungen festgestellt werden.
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts bewegen sich die Fachbereiche noch im veranschlagten Rahmen des Haushalts 2018. Hinsichtlich der kritischen Bereiche Sozialausgaben bzw. Finanzierung der Personalausgaben kann derzeit keine größere Abweichung festgestellt werden. Zu evtl. Mehrausgaben für das Personal aufgrund der Tarifabschlüsse ist derzeit noch keine verbindliche Aussage möglich.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben wurden bisher im üblichen Rahmen (bedingt durch eine sehr sparsame HH-Planung) bewilligt.
Zur Abwicklung des Vermögenshaushalts kann zum Halbjahr folgendes festgestellt werden:
- Von den im Vermögenshaushalt aus 2017
übertragenen Haushaltsreste von 18,8 Mio. € sind Anfang Juli 2018 rd.
27 % ausgegeben.
- Die im Haushalt 2018 veranschlagten
Investitionsmittel i. H. V. 20,8 Mio. € sind derzeit noch zu rd. 70 %
vorhanden. Dies deutet darauf hin, dass auch beim Jahresabschluss 2018 wieder
hohe Haushaltsausgabereste entstehen werden.
- Bei den derzeit laufenden
Baumaßnahmen entstanden bisher größere kassenwirksame Ausgaben bei der
Sanierung der Weinbergschule sowie der Generalsanierung der staatlichen
Berufsschule/Wirtschaftsschule. Im Straßenbaubereich werden derzeit bei der
Straße am Beckenweiher hohe Ausgaben angewiesen.
Fazit zum Vermögenshaushalt:
Wie bereits bei der Haushaltsplanung 2018 ausgeführt, werden von den bereitgestellten Investitionsmitteln voraussichtlich nur rd. 60 % abfließen. Dies ist unter anderem dadurch bedingt, dass seit Jahren finanzierte Baumaßnahmen, wie z. B. die Sanierung des Schrammhauses und der Rathaushof sehr schleppend bzw. gar nicht anlaufen.
Bei manchen Baumaßnahmen verschleppt sich die Ausschreibung auch wegen fehlender Förderbescheide (z.B. KIP-S).
Wie geht es weiter?
Die prognostizierten höheren Einnahmen aus der Steuerschätzung vom Mai 2018 müssen für die Stadt Ansbach sehr kritisch beleuchtet werden. Insbesondere der Rückgang der Gewerbesteuer auf ähnliche Werte wie in den Jahre 2013/14 kann dauerhaft durch andere Einnahmen nicht aufgefangen werden.
Auf die bereits mehrmals aufgezeigten Risiken für die Haushalte der zukünftigen Jahre (z.B. Anregiomed) möchte ich dieses Mal nicht näher eingehen. Insbesondere weil die größere Einnahmeerwartung aus Grundstücksverkäufen voraussichtlich noch im Haushaltsjahr 2018 die zukünftige Finanzlage wieder positiv erscheinen lässt.
Der Verkaufserlös aus einem Grundstücksgeschäft von rd. 15 Mio. € sollte aus Sicht der Finanzverwaltung verwendet werden für die Rückführung der Verschuldung, die Stärkung der allgemeinen Rücklage sowie für Grunderwerbe unter dem Stichwort „zukünftige Entwicklungen“.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Verwaltung voraussichtlich einen Haushaltsentwurf 2019 mit einer Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer um 20 Prozentpunkte vorlegen wird.
Wie bereits des Öfteren ausgeführt, sind diese höheren Einnahmen (rd. 1,5 Mio. €) dringend erforderlich, um dauerhaft die Pflichtleistungen der Stadt Ansbach in den Bereichen Schulen, Kindertagesstätten und Straßen im unabweisbaren Umfang nachzukommen zu können. Die einzige Alternative dazu wäre mittelfristig wieder in eine Nettoneuverschuldung einzusteigen.
Als Mahnung möchte ich dem Stadtrat noch ans Herz legen, dass die derzeit sehr gut laufende Konjunktur auch wieder einmal einbrechen könnte und somit die Einnahmeseite des städtischen Haushalts deutlich rückläufig wäre.
Fehler im Bereich der finanziellen Planungen werden meistens in Zeiten gemacht, in denen die Einnahmen optimal sprudeln.