Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 09.07.2018 BA/007/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/033/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 130 KB |
Herr Büschl verdeutlicht dem Gremium anhand einer dig. Präsentation die Lage der und das gesamte Raumkonzept der Schule und erläutert auf Grundlage des nachstehenden Sachverhalts die weiteren Planungsschritte.
Mit dem Erwerb des Anwesens „Leutershäuser Str. 1“ in Schalkhausen verfügt die Stadt Ansbach inzwischen über ein Grundstück, das sich für den Neubau einer Grundschule sowohl von der Lage im Ort als auch von der Größe gut eignet. Das beauftragte Architekturbüro hat in Abstimmung mit der Stadt Ansbach einen Vorentwurf erarbeitet, der inzwischen auch mit der Schulleitung abgestimmt wurde.
Nach dem Abbruch aller Bestandsgebäude kann auf dem Gelände ein zweigeschossiger Bau mit Flachdach entstehen. Entlang der Leutershäuser Straße werden die Stellplätze als Trennung des öffentlichen Raumes zum Schulgebäude angeordnet. Aus der Stellplatzsatzung abgeleitet wären 4 Stellplätze erforderlich – 1 Stpl. / Klasse. Tatsächlich wird angestrebt, dass die doppelte Anzahl an Stellplätzen geschaffen wird. Zusätzlich werden auch ausreichend Fahrradabstellplätze ausgewiesen. Die Gebäudeflucht der Grundschule nimmt auf der Nordseite den Straßenverlauf auf und folgt diesem parallel.
Der Gebäudezugang wird bewusst in den rückwärtigen Gebäudetrakt verlegt um einen Abstand zur Ortsdurchfahrt der Staatsstraße einzuhalten, damit die Kinder bei ihrem Bewegungsdrang nach dem Unterricht nicht unvermittelt auf die Straße gehen. Im Erdgeschoss des Neubaus werden neben den Fachräumen die Technikräume und die Mittagsbetreuung, mit einem Außenzugang für die Essensanlieferung, ausgewiesen. Im Obergeschoss, das neben der Treppe auch mit einem behindertengerechten Aufzug für Rollstuhlfahrer zu erreichen ist, sind die Räume der Verwaltung und die vier Klassenzimmer angeordnet. Aus dem Mehrzweckraum mit angegliederter Pausenhalle gelangt man in den Pausenhof bzw. den Freibereich. Hier wird das Geländeprofil optimal ausgenutzt, denn vom Straßenniveau bis zum Scheitelpunkt auf dem Grundstück besteht ein Höhenunterschied von 3 Metern. Das Erdgeschoss soll mit den erdberührten Flächen in Massivbauweise in Stahlbeton und Mauerwerk errichtet werden. Das aufgesetzte Obergeschoss soll aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades, der sich auf die Bauzeit positiv auswirkt, in einer Holzrahmenbauweise hergestellt werden.
Der vorläufige Kostenrahmen für den Neubau der Grundschule Schalkhausen beläuft sich auf ca. 3,7 Mio €. Hierin sind enthalten: Grundstück, Baufreimachung, Erschließung, das Bauwerke, Außenanlagen und Ausstattung. Der Neubau ist grundsätzlich förderfähig. Als Bauzeit sind ca. 18 Monate veranschlagt.
Aus dem Gremium heraus wird
- die Raumklimatisierung an heißen Sommertagen – mit Hinweise auf das Gymnasium Carolinum - angesprochen. Explizit wird nachgefragt, ob für den Fall hoher Raumtemperaturen Vorsorge geschaffen wurde und vielleicht doch eine Klimaanlage gebraucht werde. Herr Büschl antwortet, dass in den vorgenannten Kosten eine Klimaanlage nicht enthalten sei, die Notwendigkeit einer solchen könne jedoch überprüft und mit Kosten belegt werden. Danach könne der Kostenrahmen, falls erforderlich erweitert werden.
- nachgefragt, ob eine Nachfolgenutzung als Gemeinschaftsbau evtl. möglich sei. Herr Büschl stellt fest, dass auf Grund der vorherrschenden durch die Zuwendungsrichtlinien definierten Raumsituation dies nicht möglich sei.
- daran erinnert, dass die Stadt Ansbach noch für andere Schulen Verantwortung trage. Hier wird beispielhaft die Karolinenschule in Sachen Brandschutz benannt.
- das Engagement für die Schule Schalkhausen positiv betrachtet. Die Stadt Ansbach ist derzeit noch in der Lage, sich eine kleine Schule leisten zu können und sieht dies das als Hinweis, die Ansbacher Schullandschaft nicht zu verändern. Herr Deffner dankt in diesem Zusammenhang dem Freistaat Bayern für die Bereitstellung der Lehrer und deren Stundendeputate zur Unterrichtung an den kleinen Grundschulen.
- das pädagogische Konzept angefragt. Ob z.B. Eltern und Lehrer in die Planungen einbezogen wurden. Herr Büschl antwortet, dass die Planung mit der Schulleitung auf normalen Unterricht abgestimmt sei. Entsprechende Vorgaben seien vorhanden. Herr Hildner ergänzt, dass das pädagogische Konzept soweit abgestimmt sei und keine „Clusterbildung“ vorsehe.
- zur Diskussion gestellt, bei der Regierung anzufragen, ob die Möglichkeit bestünde die Förderrichtlinien für die städt. Schulen unter bestimmten Voraussetzungen denen der Privatschulen anzugleichen. Herr Büschl sagt eine Kontaktaufnahme mit der Regierung von Mittelfranken und eine dementsprechende Information im Stadtrat zu.
- der Autoverkehr angesprochen. Wie ist dieser geregelt, wenn die Eltern ihre Kinder
bringen oder abholen. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Herr Deffner bringt hier das sog. roll on – roll off Verfahren zur Sprache, bei der eine Fläche geschaffen werden könne, wo die Kinder gefahrlos ein- bzw. zusteigen können.
- die Ausführung eines Passivhaus-Standards angesprochen. Herr Büschl antwortet, dass die Kostenermittlung auf geltenden EnEv-Standard basiert. Weiteres müsste rechnerisch dargestellt werden. Sollte die Ausführung eines Passivhaus- Standards gewünscht werden, müsste ein diesbezüglicher Antrag seitens der Freien Wähler gestellt werden. Frau Homm stellt hiermit folgenden Antrag: „Prüfung des Neubaus der Schule im Passivhaus-Standard“. Der Antrag wird gegen acht Stimmen abgelehnt.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die Planung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung mit der Fortführung der Planung zu beauftragen und den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.