Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Neubau der Grundschule Schalkhausen - Vorstellung der Planung

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   BA/007/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/033/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verdeutlicht dem Gremium anhand einer dig. Präsentation die Lage der und das gesamte Raumkonzept der Schule und erläutert auf Grundlage des nachstehenden Sachverhalts die weiteren Planungsschritte.

 

 

Mit dem Erwerb des Anwesens „Leutershäuser Str. 1“ in Schalkhausen verfügt die Stadt Ansbach inzwischen über ein Grundstück, das sich für den Neubau einer Grundschule sowohl von der Lage im Ort als auch von der Größe gut eignet. Das beauftragte Architekturbüro hat in Abstimmung mit der Stadt Ansbach einen Vorentwurf erarbeitet, der inzwischen auch mit der Schulleitung abgestimmt wurde.

 

Nach dem Abbruch aller Bestandsgebäude kann auf dem Gelände ein zweigeschossiger Bau mit Flachdach entstehen. Entlang der Leutershäuser Straße werden die Stellplätze als Trennung des öffentlichen Raumes zum Schulgebäude angeordnet. Aus der Stellplatzsatzung abgeleitet wären 4 Stellplätze erforderlich – 1 Stpl. / Klasse. Tatsächlich wird angestrebt, dass die doppelte Anzahl an Stellplätzen geschaffen wird. Zusätzlich werden auch ausreichend Fahrradabstellplätze ausgewiesen. Die Gebäudeflucht der Grundschule nimmt auf der Nordseite den Straßenverlauf auf und folgt diesem parallel.

 

Der Gebäudezugang wird bewusst in den rückwärtigen Gebäudetrakt verlegt um einen Abstand zur Ortsdurchfahrt der Staatsstraße einzuhalten, damit die Kinder bei ihrem Bewegungsdrang nach dem Unterricht nicht unvermittelt auf die Straße gehen. Im Erdgeschoss des Neubaus werden neben den Fachräumen die Technikräume und die Mittagsbetreuung, mit einem Außenzugang für die Essensanlieferung, ausgewiesen. Im Obergeschoss, das neben der Treppe auch mit einem behindertengerechten Aufzug für Rollstuhlfahrer zu erreichen ist, sind die Räume der Verwaltung und die vier Klassenzimmer angeordnet. Aus dem Mehrzweckraum mit angegliederter Pausenhalle gelangt man in den Pausenhof bzw. den Freibereich. Hier wird das Geländeprofil optimal ausgenutzt, denn vom Straßenniveau bis zum Scheitelpunkt auf dem Grundstück besteht ein Höhenunterschied von 3 Metern. Das Erdgeschoss soll mit den erdberührten Flächen in Massivbauweise in Stahlbeton und Mauerwerk errichtet werden. Das aufgesetzte Obergeschoss soll aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades, der sich auf die Bauzeit positiv auswirkt, in einer Holzrahmenbauweise hergestellt werden.

 

Der vorläufige Kostenrahmen für den Neubau der Grundschule Schalkhausen beläuft sich auf ca. 3,7 Mio €. Hierin sind enthalten: Grundstück, Baufreimachung, Erschließung, das Bauwerke, Außenanlagen und Ausstattung. Der Neubau ist grundsätzlich förderfähig. Als Bauzeit sind ca. 18 Monate veranschlagt.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

-    die Raumklimatisierung an heißen Sommertagen – mit Hinweise auf das Gymnasium          Carolinum -    angesprochen. Explizit wird nachgefragt, ob für den Fall hoher   Raumtemperaturen             Vorsorge geschaffen wurde und vielleicht doch eine       Klimaanlage gebraucht werde. Herr Büschl antwortet, dass in den vorgenannten             Kosten eine Klimaanlage nicht enthalten sei, die Notwendigkeit einer solchen könne         jedoch überprüft und mit Kosten belegt werden. Danach könne der Kostenrahmen,      falls erforderlich erweitert werden.

 

-    nachgefragt, ob eine Nachfolgenutzung als Gemeinschaftsbau evtl. möglich sei. Herr          Büschl      stellt fest, dass auf Grund der vorherrschenden durch die             Zuwendungsrichtlinien definierten Raumsituation dies nicht möglich sei.

 

-    daran erinnert, dass die Stadt Ansbach noch für andere Schulen Verantwortung       trage. Hier wird beispielhaft die Karolinenschule  in Sachen Brandschutz benannt.

 

-    das Engagement für die Schule Schalkhausen positiv betrachtet. Die Stadt Ansbach            ist derzeit noch in der Lage, sich eine kleine Schule leisten zu können und sieht dies         das als Hinweis, die Ansbacher Schullandschaft nicht zu verändern. Herr Deffner          dankt in diesem Zusammenhang dem Freistaat Bayern für die Bereitstellung der             Lehrer und deren Stundendeputate zur Unterrichtung an den kleinen Grundschulen.

 

-    das pädagogische Konzept angefragt. Ob z.B. Eltern und Lehrer in die Planungen    einbezogen wurden. Herr Büschl antwortet, dass die Planung mit der Schulleitung      auf normalen Unterricht      abgestimmt sei. Entsprechende Vorgaben seien vorhanden.       Herr Hildner ergänzt,           dass das pädagogische Konzept soweit abgestimmt sei und      keine „Clusterbildung“        vorsehe.

 

-    zur Diskussion gestellt, bei der Regierung anzufragen, ob die Möglichkeit bestünde die Förderrichtlinien für die städt. Schulen unter bestimmten Voraussetzungen denen         der Privatschulen anzugleichen.  Herr Büschl sagt eine Kontaktaufnahme mit der     Regierung von Mittelfranken und eine dementsprechende Information im Stadtrat zu.

 

-    der Autoverkehr angesprochen. Wie ist dieser geregelt, wenn die Eltern ihre Kinder

     bringen oder abholen. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden. Herr Deffner bringt hier           das sog. roll on – roll off Verfahren zur Sprache, bei der eine Fläche geschaffen     werden könne, wo die Kinder gefahrlos ein- bzw. zusteigen können.

 

-    die Ausführung eines Passivhaus-Standards angesprochen. Herr Büschl antwortet,             dass die Kostenermittlung auf geltenden EnEv-Standard basiert. Weiteres müsste rechnerisch   dargestellt werden. Sollte die Ausführung eines Passivhaus-      Standards gewünscht         werden, müsste ein diesbezüglicher Antrag seitens der          Freien Wähler gestellt         werden.          Frau Homm stellt hiermit folgenden Antrag:            „Prüfung des Neubaus der            Schule im      Passivhaus-Standard“. Der Antrag wird        gegen acht Stimmen abgelehnt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung mit der Fortführung der Planung zu beauftragen und den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.