Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Verkehrsregelung in der Schloßstraße (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Verlegung der Querungshilfe) und Freigabe der Bauhofstraße für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung
-Antrag ADFC-

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   VKA/002/2018 
Beschluss:Wird zurückgestellt.

Herr Kleinlein gibt bekannt, dass der ADFC den Antrag gestellt habe, in der Schlossstraße zwischen den Einmündungen der Brauhausstraße und der Schlosskreuzung Tempo 30 anzuordnen und die Fußgängerquerungshilfe in der Schlossstraße (bei der Einmündung Nürnberger Straße) in die Fahrspur in Richtung Süden zu verlegen. Außerdem wurde beantragt, die Bauhofstraße für den Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung freizugeben.

 

Wegen der, im Zuge der Bebauung des ehemaligen Hürner-Bräu-Areals, demnächst erforderlichen Straßenbauarbeiten in der Schlossstraße, bittet Herr Link gemäß § 26 Nr. 3 der GeschO den vorliegenden Antrag des ADFC zurückzustellen.

 

Herr Bürgermeister Deffner bittet darum hierüber abzustimmen.


Der Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag des ADFC zu vertagen.