Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich Karlsplatz und umliegende Straßenzüge
-Antrag Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion-

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   VKA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.

Herr Kleinlein gibt bekannt, dass ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorläge, mit dem die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Gebiet um den Karlsplatz und den Durchgangsstraßen Promenade, Teilbereiche der Maximilianstraße, Schalkhäuser Straße und Kanalstraße gefordert werde.

Zudem sei von den Antragstellern eine Unterschriftensammlung durchgeführt worden, bei der sich über 1.000 Personen für die Umsetzung dieses Antrages ausgesprochen hätten.

Nach Prüfung des Antrages durch die Verwaltung, seien die beiden betreffenden Bereiche rechtlich unterschiedlich zu bewerten – für die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Durchgangsstraßen lägen die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor und könne daher nicht umgesetzt werden. 

 

Frau Stöhr führt weiter aus, dass es nach den einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - StVO grundsätzlich zwei Möglichkeiten gäbe, 30 km/h verkehrsrechtlich anzuordnen:

  • Tempo-30-Zone, möglich

in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte und hohem Querungsbedarf,

nicht auf Vorfahrtsstraßen und Straßen des überörtlichen Verkehrs,

innerhalb des Gebiets dürfen sich grds. keine Lichtsignalanlagen befinden, keine benutzungspflichtigen Radwege, Fahrstreifenbegrenzungen oder Leitlinien.

 

  • Streckenbegrenzung nur möglich,

wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt, z. B. gefährliche Streckenführung und erhöhte Unfallrate oder –dichte.

Ausnahmsweise könne an innerörtlichen klassifizierten Straßen und Vorfahrtsstraßen u. a. im Bereich von Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen eine temporäre Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden.

 

Aufgrund dieser Rechtslage empfehle das SG Straßenverkehrswesen das Quartier

Karlstraße/Karlsplatz, Turnitz- und Cronegkstraße sowie den westlichen Teil der Karolinenstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen (In der alten Alte Poststraße sei bereits als Tempo 30-Zone angeordnet.), da hier überwiegend Wohnbebauung vorherrsche.

Für den Bereich der südlichen Bischof-Meiser-Straße und des Bahnhofsplatzes, der an das Platengymnasium angrenze, werde vorgeschlagen, die bestehende Tempo 30-Regelung in der östlichen Karolinensstraße vor der Karolinenschule und der dortigen Kindertagesstätte auf diese Straßenabschnitte auszuweiten („Tempo 30 vor Schulen Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr). Auch in der Schalkhäuser Straße im Bereich des Gymnasiums Carolinum wäre diese Regelung möglich.

 

Herr Illig als Vertreter der antragstellenden Fraktion erklärt sich damit einverstanden über die einzelnen Bereiche, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, abstimmen zu lassen.

 

Nach fortgeführter Diskussion bittet Herr Bürgermeister Deffner um Abstimmung.


Der Verkehrsausschuss beschließt, das Quartier Karlstraße, Karlsplatz, Turnitz- und Cronegkstraße sowie den westlichen Teil der Karolinenstraße als Tempo-30-Zone auszuweisen und die bestehende Tempo 30-Regelung in der östlichen Karolinenstraße („Tempo 30 vor Schulen Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr) auf den Bereich der südlichen Bischof-Meiser-Straße und des Bahnhofsplatzes (der an das Platengymnasium angrenzt) auszuweiten.

Auch in der Schalkhäuser Straße im Bereich des Gymnasium Carolinum soll diese Regelung angeordnet werden.