Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Probeweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr
a) Antrag BAP- und ÖDP-Fraktion
b) Antrag CSU-Fraktion

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.07.2018   VKA/002/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5

Herr Bürgermeister Deffner teilt mit, dass ein gemeinsamer Antrag der BAP- und ÖDP-Fraktion vorläge, den gesamten Bereich der Fußgängerzone, probeweise für ein Jahr, für den Radverkehr freizugeben. Des Weiteren sei ein Antrag der CSU-Fraktion eingegangen, der sich gegen diese Freigabe ausspreche. Außerdem habe die Fraktion der „Offenen Linke“ beantragt, alternativ zu den beiden vorgenannten Anträgen – bei deren Ablehnung - die Uzstraße zwischen Herrieder Tor und Einmündung in die Platenstraße ganztägig für den Radverkehr freizugeben. Da die Begründungen und Argumente für die jeweiligen Anträge bekannt seien, bitte er nun die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Frau Stöhr berichtet, dass es zu dieser Thematik unterschiedliche Ansätze gäbe: In Regensburg z. B. sei das Radfahren in der Fußgängerzone in der Vergangenheit strikt untersagt gewesen – zwischenzeitlich sei jedoch der gesamte Bereich der Fußgängerzone an allen Wochentagen „rund um die Uhr“ für den Radverkehr freigegeben worden. Anfängliche Beschwerden seien inzwischen rückläufig – nennenswerte Unfälle seien während der einjährigen Testphase nicht bekannt geworden. In Nürnberg sei in den in der Altstadt gelegenen Fußgängerzonen das Radfahren grundsätzlich nur während der Lieferzeiten erlaubt. Einige Verbindungsachsen, mit geringem Fußgängeraufkommen und die deshalb für den Lieferverkehr freigegeben seien, wurden für den Radverkehr freigegeben - soweit diese für das Radverkehrskonzept relevant seien. Dies sei auch der Grund der Freigabe einer Achse über den Hauptmarkt gewesen. Die Entscheidung der Freigabe der Fußgängerzonen für den Radverkehr sei abhängig gemacht worden von der Fußgängerfrequenz, den örtlichen Gegebenheiten (Straßenbreite, enge Gasse), der Relevanz für die Radverkehrsanbindung und den erforderlichen Liefertätigkeiten.

Des Weiteren verweist Frau Stöhr auf eine Studie der Fachhochschule Erfurt die ergeben habe, dass durch die Öffnung der Fußgängerzonen nun den rücksichtsvollen und regelkonformen Radfahrern die Möglichkeit gegeben werde diese zu befahren, die die Gefährdungslage erfahrungsgemäß nicht erhöhen. Eine „Überflutung“ mit sog. Kampfradlern sei nicht zu befürchten, zumal diese sich von Einfahrverboten eh nicht aufhalten lassen würden. Es sei auch zu beobachten gewesen, dass die Geschwindigkeit der Radfahrer nach der Öffnung eines Fußgängerbereiches eher abnehme, da kein regelwidriges Verhalten mehr vorläge und somit die Tatsache sich ordnungsrechtlich verantworten zu müssen, wegfalle. Aufgrund der Studie ergänzt Herr Wolter hierzu, dass durch das erlaubte Einfahren in die Fußgängerzone eine erhöhte Kundenfrequenz festzustellen gewesen sei, was sich auch auf die innerstädtische Entwicklung Ansbachs positiv auswirken könne. Neben dieser Attraktivitätssteigerung für die Innenstadt, wäre es zu dem ein förderlicher Beitrag zur umweltfreundlichen und emissionsarmen Mobilität und würde die innerstädtische Nord/Süd-Verbindung für den Radverkehr erheblich verbessern.

Frau Stöhr gibt abschließend zu bedenken, dass nach der Straßenverkehrsordnung eine Fußgängerzone ein geschützter Raum für Fußgänger sein solle, innerhalb dessen auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen sei und diese weder gefährdet noch behindert werden dürfen; der Fahrverkehr dürfe nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Herr Bürgermeister Deffner weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Seniorenbeirat schriftlich mitgeteilt habe, dass der Beirat bei seiner vor kurzem stattgefundenen Vollversammlung beschlossen habe, sich gegen die Aufhebung des teilweisen Fahrradverbotes einzusetzen. Dem Seniorenbeirat ginge es dabei vor allem um den Schutz von älteren und behinderten Menschen, sowie Kindern. 

Herr Bürgermeister Deffner erklärt hierzu, dass auch er der Meinung sei die Fußgängerzone solle ein geschützter Bereich für Fußgänger ohne Radverkehr sein – gerade für Familien mit Kindern solle die Möglichkeit gegeben sein, sich frei und ungezwungen zu bewegen. Die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h) werde wahrscheinlich in den seltensten Fällen eingehalten. Insbesondere im Hinblick darauf, dass die Uzstraße und Neustadt nur über eine geringe Straßenbreite verfügen, solle die Fußgängerzone ein geschützter Raum bleiben. Er schlage daher vor, an der jetzigen Regelung festzuhalten und weist zudem explizit daraufhin, dass die körperliche Unversehrtheit, insbesondere von Kindern, Senioren und Behinderten ein hohes Rechtsgut sei, das es zu schützen gelte.

 

Herr Stephan erwidert daraufhin, dass nahezu alle Gehwege, die für den Radverkehr freigegeben worden seien eine geringere Breite ausweisen, als die Straßen und Gassen, die die Fußgängerzone umfassen. Für Fußgänger sei diese Situation teilweise problematischer, als sie sich in der Fußgängerzone darstellen werde. Daher sei er für die für die probeweise Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr.

Frau Weinberg-Jeremias und Herr Illig unterstützt den Antrag der BAP- und ÖDP-Fraktion. Herr Illig schlägt zudem vor, die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu Überwachen und den Radfahrer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen, um so ein Unrechtsbewusstsein zu schaffen.

 

Herr Sauerhammer und Herr Sauerhöfer sprechen sich gegen die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr aus. Gerade für Kinder solle die Möglichkeit bestehen bleiben sich unbeschwert bewegen zu können. Bereits jetzt seien immer wieder Situation zu beobachten, in denen sich Fahrradfahrer rücksichtslos verhalten.

Herr Sauerhammer berichtet zudem, dass z. B. in Garmisch-Patenkirchen aufgrund negativer Erfahrungen die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone wieder rückgängig gemacht wurde.

 

Herr Schellenberger vom ADFC beruft sich nochmals auf die Ergebnisse der Studie der FH Erfurt. Demnach dürfte die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr zu keinen Änderungen für die Fußgänger führen - bei Engstellen passe sich der Fahrradfahrer an. Zudem sei davon auszugehen, dass sich die Kaufkraft durch Radfahrer mehr erhöhe als durch Autofahrer. Die Studie empfehle außerdem die veränderte Verkehrssituation in der Anfangsphase durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.

Herr Bürgermeister Deffner meint hierzu, dass er sich nicht vorstellen könne, dass eine Kampagne eine Bewusstseinsänderung bei den Radfahrern bzgl. ihrem Fahrverhalten bringe.

 

Herr Bürgermeister Deffner lässt über den Antrag der BAP-/ÖDP-Fraktion abstimmen.

 

Auf Nachfrage, ist der Antrag der CSU-Fraktion, sowie der Antrag der Fraktion „Offene Linke“ als erledigt zu betrachten.


Beschluss:

 

Der Verkehrsausschuss beschließt, zum Ende der Sommerpause/Sommerferien die Fußgängerzone probeweise für ein Jahr für den Radverkehr freizugeben.