Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Verbesserung der Querungssituation an der Kreuzung Mozartstraße/Othmayrstraße;
Ergebnis der Verkehrserhebung für die Errichtung eines Fußgängerüberweges

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.01.2015   VKA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  21/001/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Stöhr erinnert, dass die Verwaltung im letzten Verkehrsausschuss beauftragt worden sei, im Einmündungsbereich der Mozartstraße die Errichtung eines Fußgängerüberweges (sog. Zebrastreifen) zu prüfen. Hierzu habe das SG Straßenverkehrswesen eine Verkehrserhebung durchgeführt. Die Auswertung der Verkehrsdaten habe einen Fußgängerquerverkehr von 16 Fußgängern pro Stunde und eine stündliche Kraftfahrzeugverkehrsstärke von 67 Fahrzeugen ergeben; außerdem sei festgestellt worden, dass pro Tag durchschnittlich 2 Schulkinder die Mozartstraße im Einmündungsbereich zur Othmayrstraße querten und 2 Kinder im Kindergartenalter in Begleitung eines Erwachsenen zur benachbarten Kindertagesstätte gebracht werden würden. Die „Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ setze jedoch voraus, dass der Fußgängerquerverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungshilfe hinreichend gebündelt auftrete. So sei die Anordnung eines FGÜ erst dann in Betracht zu ziehen, wenn die Fußgängerverkehrsstärke in der sog. Spitzenstunde an einem Werktag mit durchschnittlichen Verkehr zwischen mindestens 50 und 100 Querungen läge; die Kraftfahrzeugverkehrsstärke müsse mindestens 200 bis 300 Fahrzeuge pro Stunde betragen. Die erforderlichen Zahlen für die Errichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle lägen somit nicht vor. Zudem gäbe die Richtlinie vor, dass ab einer Fahrbahnbreite von 8,50 m aus Gründen der Verkehrssicherheit der Einbau einer Mittelinsel erforderlich sei. Das Stadtplanungsamt habe bzgl. des Einbaues der erforderlichen Fußgängerquerungshilfe/-schutzinsel jedoch festgestellt, dass dies nicht möglich sei. Somit seien die verkehrlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Fußgängerüberweges nicht erfüllt.

Frau Stöhr weist außerdem auf eine Dienstbesprechung des Bayerischen Staatsministerium mit den zuständigen Bezirksregierungen zum Thema „Fußgängerüberwege zur Schulwegsicherheit“ hin, bei der festgestellt worden sei, dass vor allem jüngere Kinder beim Überqueren eines Fußgängerüberweg zu der notwendigen Abstimmung zwischen Fußgänger und den Fahrzeugführern aus beiden Fahrtrichtungen noch nicht in der Lage seien. Aufgrund dieser Aussage sei die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in diesem Fall wiederum als kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Verkehrssicherheit anzusehen, zumal hier explizit für die Grundschüler der Friedrich-Güll-Schule eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden solle.

 

Bei der Verkehrszählung sei zudem beobachtet worden, dass an der Bushaltestelle Ecke Mozartstraße/Othmayrstraße keine Schulkinder in den Linienbus zu- oder aussteigen würden. Dies sei auch von der Schulleitung bestätigt worden, da sämtliche Fahrschüler, die die Friedrich-Güll-Schule besuchen mit dem Schulbus (Schulbuslinie von SG 131-Schulverwaltung organisiert) befördert werden würden und dieser seine Haltestelle in der Güllstraße in unmittelbarer Nähe zum Eingang in den Schulhof habe.

 

Abschließend sei festzustellen, dass das Einbringen einer Fußgängerquerungshilfe aus verkehrsplanerischen, bautechnischen und straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht möglich bzw. zulässig sei und andererseits aufgrund der durch die Verkehrserhebung vorliegenden Daten kein Bedarf hierfür abgeleitet werden könne. Daher werde vorgeschlagen, es bei der derzeitigen Situation zu belassen.

 

Aufgrund der umfassenden Prüfung der Verwaltung nach einer möglichen Verbesserung der Querungssituation an besagter Stelle und der Tatsache, dass eine bauliche Änderung nicht sei, schlägt Frau OB Seidel vor, den derzeitigen Zustand als akzeptabel anzusehen.

 

Herr Stephan bittet jedoch darum, die sich im Kreuzungsbereich Othmayrstraße/Mozartstraße befindliche Schulwegmarkierung (Überquerungs-Sammelpunkte) zu entfernen. Hierauf hin gibt Herr Soldner zu bedenken, dass der Einmündungsbereich aufgrund der an dieser Stelle vorherrschenden guten Sichtbeziehungen, der reduzierten Fahrgeschwindigkeit bzw. der zu beachtenden Vorfahrtsregelung beim Abbiegevorgang im Straßenverlauf die sicherste Querungsstelle für Fußgänger und insbesondere Kinder sei. Herr Stephan entgegnet, dass kurz vor der Abzweigung in die Mozartstraße trotz des dortigen eingeschränkten Haltverbotes des Öfteren Fahrzeuge parken und somit die Einsehbarkeit in dem Einmündungsbereich beeinträchtigt sei. Zur Verbesserung schlägt Herr Soldner vor, das eingeschränkte gegen ein absolutes Haltverbot auszutauschen. Frau OB Seidel schließt sich diesem Vorschlag an und bittet die Verwaltung dies so umsetzen.