Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   BA/007/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Bekanntgabe zur Vergabe der Bauleistungen

a. am Drechselsgarten;

b. in der Merckstraße

 

Herr Wehrer informiert das Gremium, dass die Submission zur Vergabe der o.g. Bauleistungen wie unter a. und b. aufgeführt, am 17.07.2018 stattfindet. Der Beschuss zur Vergabe  der Leistungen an den jeweils wenigstnehmenden  Bieter  der submittierten Maßnahme  soll dann im Stadtrat am 24.07.2018 erfolgen.

 

 

Bekanntgabe

a. Vandalismusschaden Denkmäler Hofgarten

b. VgV-Verfahren Rathausareal – Zeitschiene

 

a. Herr Hildner trägt dem Gremium vor, dass innerhalb kürzester Zeit die Denkmäler im Hofgarten zum wiederholten Male verunziert wurden. Die Beseitigung der Schmiere         reien beläuft sich lt. Kostenschätzung einer ortsansässigen Firma auf ca. 4.000,-€.

 

b.  Die Einrichtung der Trafostation wird Mitte August abgeschlossen. Die Bekanntgabe            zur Teilnahme am VgV-Verfahren wurde am 29.6.2018 veröffentlicht. Für das            Schramm-      und Rathaus endet der Abgabetermin für die Teilnahme am VgV-Ver     fahren am      31.07.2108. Die Vorauswertung der Teilnahmeanträge endet am          07.08.2018. Die ausgewählten Büros müssen ihr Erstangebot bis zum 08.09.2018 einreichen. Danach haben die Bieter Zeit bis zum 14.09.2018 um sich auf ein           Ver      handlungsgespräch vorzubereiten. Der Abgabetermin für das endgültige Angebot ist        auf den 01.10.2018 datiert. Vorgesehen ist, den Vergabebeschluss in der Sitzung          des Bauausschusses am 26.121.2018 vorzutragen. Die mögliche Auftragserteilung könne am      10.12.2108 erfolgen.

 

 

Bekanntgabe;

Stellungnahme Änderung FNP Burgoberbach im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung

 

Herr Wolter berichtet, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes einen Entfall der Umgehungsstraße für die Gemeinde Burgoberbach (und in der Folge auch des Ansbacher Ortsteiles Claffheim) vorsieht. Die Stadt Ansbach hatte auf Anregung des staatlichen Bauamtes eine finanzielle Beteiligung an der Herstellung zugesagt, da Claffheim mittels der Ortsumgehung vom Durchgangsverkehr entlastet werden würde. Nach hiesiger Auffassung wäre bereits jetzt eine Alternativtrassierung vorzunehmen, die auf anderweitige Planungen reagiert. Die ersatzlose Streichung läuft dem Ziel, eine Ortsumgehung zu realisieren zuwider – denn sobald die neuen gewerblichen Bauflächen beplant sind, wird die Realisierung deutlich unwahrscheinlicher. Seitens der Stadt Ansbach wird die Beibehaltung einer Ortsumgehung im Flächennutzungsplan befürwortet.

 

 

Bekanntgabe;

Stellungnahme Fortschreibung FNP Herrieden im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung

 

Herr Wolter informiert das Gremium über die von der Stadt Herrieden geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und bezieht sich im Wesentlichen auf die drei Säulen Wohnen, Einzelhandel und Wirtschaft und Gewerbe zur Fortschreibung des FNP Herrieden

 

Besondere Betroffenheit der Stadt Ansbach besteht in der Ausweisung der Sonderbauflächen für Logistik im Ortsteil Esbach. Die Betroffenheit wurde bereits in der Stellungnahme im Rahmen der 3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie 16. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Stellungnahme der Stadt Ansbach deutlich gemacht, auf die heute verwiesen wird. Die zusätzliche Darstellung weiterer Sonderbauflächen für Logistik wird in der Konsequenz der Stellungnahme vom April 2018 kritisch gesehen, sowohl die verkehrliche Abwicklung weitere LKW-Fahrten, die visuelle Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und nicht zuletzt die ungeklärte Niederschlagsentwässerung lassen Zweifel an diesem Hohen Versiegelungs- und Verdichtungsgrad zu.

 

 

 

Bekanntgabe;

Förderinitiativen „Flächenentsiegelung“ und „Innenstatt außen“ sowie Ankündigung in Stadtratssitzung

 

Herr Büschl berichtet, dass der Freistatt in der ersten Jahreshälfte für Gemeinden zwei Förderinitiativen initiiert habe. Zum einen „Innen statt außen“ und zum anderen „Flächenentsiegelung“. Es können sowohl Kommunen als auch Private  gefördert werden. Die Förderhöhe liege bei 80 % der förderfähigen Kosten für gemeindliche Maßnahmen bei Modernisierung, Instandsetzung ggf. Abbruch innerörtlicher, leerstehender oder vom Leerstand bedrohter Gebäude. Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln für die beiden Initiativen ist das Vorleigen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts und die Meldung von Maßnahmen durch die Gemeinde bis spät. 16. Juli 2018.  In Anbetracht des kurzen Zeitfensters zur Beantragung der Fördermittel hat die Bauverwaltung zwei Maßnahmen untersucht:

 

a. Abbruch der ehem. Schule Obereichenbach

     Dieses Gebäude ist seit der Nutzung als Asylunterkunft und deren Auflösung ein     nicht mehr nutzbares Objekt. Ein Abbruch mit Flächenentsiegelung wäre eine Maß   nahme für die nähere Zukunft.

 

b. Abbruch des Anwesens Fischerstr. 2

     Diese Maßnahme wäre eine Ordnungsmaßnahme und vorbereitende Maßnahme für           eine wohnwirtschaftliche Nachnutzung geförderten Wohnungsbaus und liegt knapp             außerhalb des Sanierungsgebiets 8. Diese würde der künftigen Stadtbau-Ansbach          zur Entwicklung eines Wohnbauvorhabens dienen.

 

Herr Büschl teilt dem Gremium mit, dass für die beiden vorgenannten Maßnahmen vorsorglich wegen der Fristen die Antragstellung bei der Regierung von Mittelfranken erfolge.

 

 

 

 

Anfrage; Werbeanlage O²-Laden in der Uzstraße

 

Herr Deffner weist darauf hin, dass der innenliegende grelle Monitor bei Nacht eine negative Außenwirkung hervorrufe. Er bittet die Bauverwaltung hier eine Regelung zu treffen.  Gerade im Hinblick auf den Ensembleschutz sollte dies versucht werden. Herr Büschl antwortet, dass das Thema angegangen werde. Es könnte evtl. ein Ergänzungsbescheid erlassen werden, da durch die Position des Bildschirmes eine hohe Fernwirkung erreicht werde und somit trotz der Anbringung im Ladeninneren eine massive Beeinträchtigung des Ensembleschutzes gegeben sei. Die Zeiten des Betriebs sollten somit auf die Öffnungszeiten tagsüber limitiert werden, da gerade abends bzw. nachts davon eine negative Wirkung ausgehen



 

Anfrage; Markise Blumenladen in der Neustadt

 

Frau Homm-Vogel kritisiert die unpassende Anbringung der Markise am o.g. Gebäude.

Herr Wolter antwortet, dass der Eigentümer bereits wegen unzulässiger Baumaßnahmen bezüglich des Denkmalschutzes angeschrieben wurde. In diesem Zusammenhang werde auch die Anbringung der Markise geregelt.

 

 

Anfrage; Sturzflutrisikomanagement

 

Frau Homm-Vogel bittet um Auskunft wann über das integrale Konzept zum Sturzflutmanagement berichtet werden. Herr Büschl antwortet, dass darüber im Plenum komplett berichtet werde.

 

 

Anfrage;   Schulen - Süd

 

Frau Homm-Vogel bezieht sich auf einen diesbezüglichen Antrag der Freien Wähler und weist darauf hin, dass dieser noch zu behandeln sei. Herr Büschl führt aus, dass dieser referatsübergreifend bearbeitet und das Ergebnis im nächsten Stadtrat vorgestellt werde.

 

 

Anfrage, Fassadenarbeiten Weinbergschule

 

Herr Sauerhammer bringt in Erinnerung, dass die ursprünglich mit den Fassadenarbeiten beauftragte Firma die Ausführung der Fassadenarbeiten nicht ausgeführt habe und will den Sachstand wissen.

 

Herr Hildner führt aus, dass, nachdem die Firma die definierten Arbeiten nicht begann, sie schriftlich in Verzug gesetzt wurde, bereits mit der Androhung ihr den Auftrag zu entziehen, wenn nicht Abhilfe geschaffen werde. Die Stadt Ansbach hat den Vertrag gekündigt, nachdem die Arbeiten nicht aufgenommen wurden. Im Anschluss daran wurden die Arbeiten erneut ausgeschrieben und eine freihändige Vergabe durchgeführt. Die Arbeiten wurden nach Auswertung der eingegangenen Angebote  an die wenigstnehmende Fa. FCN vergeben. Deren  Auftragssumme lag ca. 40.0000,- höher als bei der ersten Ausschreibung.

 

 

Anfrage; Baumaßnahme Rothenburger Straße

 

Herr Sauerhammer befürchtet, dass der Ausbau der Rothenburger Straße haushaltstechnisch verschoben wurde.

 

Herr Wehrer antwortet, dass der Ausbau der Rothenburger Straße vom Stadtrat in zwei Abschnitten beschlossen wurde. Die Detailplanungen für den zweiten Abschnitt (von der B 13 bis zur Einmündung Rezatstraße) werden noch ergänzt und der Regierung von Mittelfranken als Zuwendungsantrag vorgelegt. Die Baumaßnahme kann nächstes Jahr umgesetzt werden.

 

 

Anfrage; Gedenkstein bei Neudorf

 

Herr Meyer stellt fest, dass der Gedenkstein, der seinerzeit bei einem Verfahren durch die ländliche Neuordnung zwischen Dornberg und Neumühle gesetzt wurde, schadhaft sei. Er bittet darum, den Gedenkstein instand zu setzen. Herr Wehrer stellt eine Überprüfung in Aussicht.

 

 

Anfrage; Wanderweg zwischen Ansbach – Walkmühle

 

Herr Meyer bringt vor, dass der Wanderweg zwischen Ansbach und Walkmühle auf einem kurzen Wegstück mit Ziegelsplitt versehen sei. Er bittet dieses Wegstück mit einem besseren Belag zu versehen. Herr Wehrer sagt eine Überprüfung zu.

 

 

Anfrage; ungeordnetes Parken vor dem Anwesen Turnitzstr. 14

 

Herr Dr. Schoen erinnert eine diesbezüglich gestellte Anfrage, eine Lösung zu finden, um das ungeordnete Parken vor diesem Anwesen einzudämmen. Herr Büschl antwortet, dass versucht werde, durch das Setzen von Fahrradbügeln hier Abhilfe zu schaffen.

 

 

Anfrage; Gasleitung der Stadtwerke am Martin-Luther-Platz

 

Herr Dr. Schoen bittet um Auskunft, über die angesprochene Baumaßnahme. Herr Büschl antwortet, dass hier die Stadtwerke im Rahmen von Austauschmaßnahmen das Leitungsnetz längs über den kompletten Martin-Luther-Platz erneuen. Die Maßnahme sei mit dem Ordnungsamt abgestimmt.

 

 

Anfrage; Sicherheitskonzept in der Altstadt

 

Herr Seiler spricht die Umsetzung des geplanten Sicherheitskonzeptes für die Altstadt an und bittet, den Umfang und die Umsetzung der geplanten Maßnahme nochmals zu prüfen. Er erwähnt in diesem Zusammenhang beispielhaft die Probleme bei der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes in Bamberg. Dort hätten sich im Nachhinein Zweifel an der erfolgten Umsetzung dieses Konzeptes eingestellt. Herr Büschl antwortet, dass mit den Vorbereitungen zur Umsetzung des Konzeptes in der zweiten Jahreshälfte begonnen werden soll.