Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich südwestlich Kurzendorf und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf
a) Bericht über die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
b) Billigung Durchführungsvertrag
c) Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan
d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. Be 3 (§ 10 Abs. a BauGB)

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   BA/007/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
DokumenttypBezeichnungAktionen

Herr Wolter erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehenden Sachverhalt und geht dabei insbesondere auf die Bedenken der Regierung von Mittelfranken und des Regionalen Planungsverbanders ein.

 

Im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 25.07.2018 wurden die Planunterlagen in der Zeit vom 16.05.2018 bis einschließlich 15.06.2018 öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.05.2018 zur Stellungnahme aufgefordert.

 

a) Bericht über Offenlegung und Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der Offenlegung wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Eine Stellungnahme ohne Einwand haben abgegeben:

·         Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Schreiben vom 23.05.2018

·         Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 11.06.2018

·         Zweckverband zur Versorgung der Reckenberg-Gruppe mit Schreiben vom 16.05.2018

·         Vodafone Kabel Deutschland mit E-Mail vom 15.06.2018

·         Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken mit Schreiben vom 8.6.2018

·         Staatliches Bauamt mit E-Mail vom 5.6.2018

·         Markt Lichtenau mit Schreiben vom 15.05.2018

 

Anregungen brachten vor:

·         Bayerischer Bauernverband mit Schreiben vom 8.6.2018

·         Main-Donau-Gesellschaft mit Schreiben vom 17.5.2018

·         Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Schreiben vom 15.6.2018

·         Autobahndirektion Nordbayern mit Schreiben vom 13.6.2018

·         Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 14.6.2018

·         Regionaler Planungsverband Westmittelfranken mit Schreiben vom 14.6.2018

 

Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.

 

b) Billigung Durchführungsvertrag

 

Mit der HEG Energie GmbH & Co. KG, vertreten durch Herrn Günther Heidingsfelder, wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Wesentliche Vertragsinhalte sind:

(1) Verpflichtung des Vorhabenträgers, das Vorhaben auf Basis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen.

(2) Übernahme der Kosten und Aufwendungen, die der Stadt oder hiermit beauftragten Dritten für städtebauliche Maßnahmen entstehen oder projektbezogen vor Vertragsabschluss entstanden sind.

(3) Die Aufwendungen der Stadt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 4000 € abgegolten.

(4) Verpflichtung, das Vorhaben innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. Be 3 zu beginnen und die Photovoltaikanlage im Ganzen oder in wesentlichen Teilen innerhalb von weiteren 24 Monaten zu errichten.

(5) Rückbau der Anlage nach einem Zeitraum von 20 Jahren (Laufzeit der erstmaligen Einspeisevergütung) auf eigene Kosten (Sicherung durch Bürgschaft).

(6) Verpflichtung zur Realisierung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

(7) Weitergabeverpflichtung der in diesem Vertrag vereinbarten Rechte und Pflichten an einen eventuellen Rechtsnachfolger

 

c) Feststellungsbeschluss

 

Die im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgebrachten Anregungen wirken sich nicht auf die Darstellungen des Flächennutzungsplanes aus.

 

Der Feststellungsbeschluss kann daher gefasst werden. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan bedarf gem. § 6 BauGB der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken.

 

d) Satzungsbeschluss

 

Alle Anregungen zum Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf wurden eingehend geprüft und abgewogen. Änderungen sind nicht veranlasst.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

-      angefragt, inwieweit die Verpflichtung zur Betriebsdauer flexibel sei. Sollte nach     Ablauf der Frist erkennbar sein, dass der Tonabbau nicht vorgenommen       werde, müsse dann             die Anlage abgebaut werden, oder könne diese       weiterbetrieben werden. Herr        Wolter antwortet, dass dies prinzipiell möglich sei, es   müsse aber hierfür eine bedingte Festsetzung getroffen werden. Des Weiteren        wird um Auskunft gebeten, ob mit dem Satzungsbeschluss Baurecht bestehe. Herr        Büschl führt aus, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten         werden müssen. Es müsse keine Genehmigung ausgesprochen werden.

 

-      um Auskunft gebeten, wie hoch die Summe der Bürgschaft sei. Herr Wolter entgegnet, dass dies recherchiert werde.

 

-      nachgefragt, ob der Betreiber eine Verlängerung beantragen könne. Herr Wolter     führt aus, dass die Möglichkeit bestünde, wenn der Bauausschuss dies wünsche,             weist aber darauf hin, dass der Regionale Planungsverband in diesem Falle eine            fehlerhafte Abwägung feststellen könne.

 

-      die Vermutung geäußert, dass dort kein Tonabbau stattfinden würde.

 

Herr Deffner schlägt vor, als Empfehlung für den Stadtrat die Option für eine Verlängerung auszusprechen. Die Bauverwaltung solle mit der Regierung Kontakt aufnehmen ob bei einer bedingten Festsetzung Probleme zu erwarten seien. Der Beschlussvorschlag soll diesbezüglich ergänzt werden:

 

Die Bauverwaltung wird beauftragt, nach Prüfung durch die Regierung von Mittelfranken die gewünschte bedingte Festsetzung zum Weiterbetrieb der PV-Anlage – falls kein Tonabbau stattfindet in den Bebauungsplan aufzunehmen und den Beschluss wie folgt zu erweitern : 

 

„Wenn nach Ablauf der 20-Jahresfrist festgestellt wird, dass kein Tonabbau stattfindet, wird dem jeweiligen Betreiber der PV-Anlage in Aussicht gestellt, dass kein Rückbau der Anlagen erfolgen müsse. Die Anlage könne weiterbetrieben werden. „

 

 

 

 


Beschluss:

 

Von den Stellungnahmen wird Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgendes zu beschließen:

 

Für das Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.02.2018 wird der Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 14.03.2018. Das Deckblatt Nr. 32 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt.

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 02.07.2018 wird gebilligt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 14.03.2018.