Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Deckblatt Nr. 33 zum Flächennutzungsplan für einen Teilbereich nördlich Winterschneidbach und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach
a) Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

BezeichnungInhalt
Sitzung:09.07.2018   BA/007/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/017/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Wolter erläutert dem Gremium anhand einer dig. Präsentation nachstehend Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

Die N-ERGIE Sonne und Wind GmbH & Co. KG (Gnötzheim 68 97430 Martinsheim) beabsichtigt nördlich des Ortsteils Winterschneidbach im Bereich eines bestehenden Umspannwerkes, unmittelbar östlich der Bahnlinie „Treuchtlingen - Würzburg“ eine Photovoltaikfreiflächenanlage zu entwickeln. Die hierfür angedachten Flächen sind im Rahmenplan der Stadt Ansbach für die Entwicklung von Photovoltaikanlagen enthalten (Teilplan 4).

Die Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ansbach als Fläche für Versorgungsanlagen „Elektrizität“ dargestellt. Westlich schließen sich Bahnflächen an.

Der Vorhabenträger hat den Antrag gestellt für die zur Nutzung als Photovoltaikfreiflächenanlage vorgesehenen Flächen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB aufzustellen.

 

Planungsziel

Das Plangebiet liegt nördlich der Ortschaft Winterschneidbach im Stadtgebiet Ansbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Fl.Nr. 369 und eine Teilfläche der Fl.Nr. 398 (bestehende Verkehrsfläche), Gemarkung Claffheim. Es hat eine Fläche von 1,56 ha. Davon ist für die Freiflächenphotovoltaikanlage 1,1277ha vorgesehen und für die Ausgleichsflächen 0,2255 ha.

Dieser Bereich des Planungsgebietes wird als Sondergebiet gem. §11(2) BauNVO festgesetzt. Für die Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie werden max. Traufhöhen für Betriebsgebäude definiert und max. Anlagehöhen für Solarmodule vorgesehen.

Die notwendigen Einfriedungen der Anlage sind bereits teilweise vorhanden.

 

Verfahren

Der Vorhabenträger hat gegenüber der Stadt Ansbach die Übernahme der anfallenden Kosten für die notwendigen Bauleitplanverfahren erklärt. Weitergehende Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger sind im Rahmen des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vertraglich zu regeln. Dies betrifft insbesondere auch die Regelung einer Rückbauverpflichtung für die Anlage bei Aufgabe der Nutzung.

 

Gutachten

Aufgrund des Abstands der Flächen für die Solarmodule zur nächsten Verkehrsstraße wurde im Vorfeld auf ein Blendgutachten verzichtet.

 

Die artenschutzrechtlich relevanten Aspekte wurden im Vorfeld der Planungen mit dem Umweltamt der Stadt Ansbach abgestimmt. Aufgrund der Bahnanlagen ist mit Vorkommen von Zauneidechsen zu rechnen. Um Beeinträchtigungen auf die Art zu minimieren werden im Vorfeld Ersatzhabitate innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes geschaffen. Weitere Auswirkungen auf artenschutzrechtlich geschützte Tierarten sind bei Einhaltung von Vermeidungsmaßnahmen (Rodungen außerhalb der Vegetationsperiode) nicht zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Auswirkungen des Eingriffs sind in dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt.

 

Im Rahmen des Umweltberichts werden die Auswirkungen auf die zu beachtenden Schutzgüter behandelt.

Zur Grüngestaltung des Planungsgebietes werden Maßgaben getroffen, so dass eine gute Durchgrünung und Eingrünung sichergestellt ist.

Für die Planungen sind aufgrund des Eingriffes in Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Insgesamt wird eine Ausgleichsfläche von 2255 m² angelegt.

 

Parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll gem. §8(3) BauGB der Flächennutzungsplan im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans geändert werden. Die bisher als Versorgungsanlagen „Elektrizität“ dargestellten Flächen werden als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlagen dargestellt.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

a) Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen am nördlichen Ortsrand von Winterschneidbach auf den Flächen des Umspannwerkes östlich der Bahnlinie Ansbach Treuchtlingen werden der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser erhält die Bezeichnung „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Cl 5 PV-Anlagen an der Bahnlinie nördlich Winterschneidbach“. Der

Geltungsbereich entspricht dem im Bebauungsplanentwurf vom 17.06.2018 festgesetzten Geltungsbereich.

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend mit dem Deckblatt Nr. 33 geändert.

 

b) Die Verwaltung wird beauftragt zur o.g. Bauleitplanung die frühzeitige Beteiligung der

Öffentlichkeit und Behörden gem. §3(1) und §4(1) BauGB durchzuführen.