Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Zirkusveranstaltungen in Ansbach auf dem ehemaligen Messegelände;
a) Antrag Offene Linke vom 08.06.2018
b) Antrag SPD vom 14.06.2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.06.2018   SR/006/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15

Herr Kleinlein erklärt, dass bis zum Jahr 2015 auf dem Messegelände regelmäßig Zirkusse stattfanden. Im Jahr 2016 wurden die Container für die Flüchtlinge aufgestellt, seitdem wurden dort keine Zirkusse bzw. Veranstaltungen mehr genehmigt. Im Jahr 2016 wurden 12, im Jahr 2017 9 und im Jahr 2018 bereits 12 Zirkusse und Veranstaltungen abgesagt. Dies geschah aus Platzgründen aufgrund der aufgestellten Container und aus Gleichbehandlungsgründen, deshalb sei keine weitere Differenzierung erfolgt. Genehmigt wurden nur kleinere Puppenbühnen, die von ihren Anforderungen, insbesondere den Abmessungen, nicht mit Zirkussen vergleichbar sind.

 

Nun habe sich eine neue Situation ergeben. Die Container sollen abgebaut werden und es könnten wieder Zirkusse zugelassen werden. Zu diesem Thema seien nun drei Anträge eingegangen. Seitens der SPD und der CSU jeweils Anträge auf Genehmigung von Zirkusaufenthalten auf dem ehemaligen Geländer der Tennishallen und seitens der OL ein Antrag, kommunale Flächen künftig nur noch an Zirkusse zu vermieten, die keine Wildtiere mit sich führen.

 

Herr Kleinlein geht auf die rechtliche Lage ein. Zirkusse seien nichts Neues und rechtlich betrachtet auch nichts Besonderes. Dennoch gab es in den letzten Jahren vielfältige Diskussionen um die Zulassung von Zirkussen auf öffentlichen Flächen. Hintergrund dazu sei, dass viele Kommunen aus verschiedenen Gründen auf Ihren Flächen keine Zirkusse mit Wildtieren mehr möchten. Meistgenannte Gründe seien das Tierwohl und die Sicherheitsaspekte. Im europäischen Ausland gebe es auch schon mehrere Staaten mit Tierverboten. In Deutschland sei das allerdings nicht der Fall, hier gehen die Rechtsmeinungen zur Zulässigkeit kommunaler Wildtierverbote auseinander. Maßgeblich hierfür seien v.a. zwei Punkte: Keine Beeinträchtigung der Berufsfreiheit (grundgesetzlich geschütztes Recht) und die Beachtung des Gleichheitssatzes (keine Willkür).

 

Eine mögliche Lösung, um kommunalen Interessen Geltung zu verschaffen, sei die Einschränkung der Widmung (z.B. Stadt Erlangen 2015). Hier gebe es Spielraum der Gemeinden bei der Ausgestaltung ihrer öffentlichen Einrichtungen, d.h. bei freiwilligen Einrichtungen ist es den Gemeinden überlassen, welche Einrichtungen sie schaffen, wie sie sie widmen und wie sie die Benutzung ausgestalten.

 

In anderen Bundesländern gab es verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die sagen, entsprechende Widmungseinschränkungen wären nicht zulässig. Anders aber die bay. Verwaltungsgerichtsbarkeit: Bereits 2014 hat das Bayerische VG in München entschieden, dass eine Einschränkung der Widmung öffentlicher Flächen auf Zirkusse ohne Wildtiere möglich und nicht zu beanstanden sei; insbesondere keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes vorliege, da dann die Vergleichsgruppe Zirkusse ohne Wildtiere seien und somit auch keine Willkür vorliege.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde Regierung von Mittelfranken hat aktuell mitgeteilt, dass sie sich bereits im Fall der Stadt Erlangen 2015 dieser Rechtsauffassung angeschlossen habe und diese Meinung auch heute noch aufrechterhalte. Die Vorgehensweise der Stadt Erlangen, Wildtierverbot über Widmungsbeschränkung, sei somit weiterhin nicht zu beanstanden.

 

Herr BGM Deffner halte es für sinnvoll, dass CSU und SPD ihre Anträge zusammenfassen, da diese sehr ähnlich seien. Er bittet nun die Antragssteller um ihre Ausführungen.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass sich die drei Anträge nicht widersprechen. Wie Herr Kleinlein bereits ausgeführt hat, habe eine Mehrzahl der europäischen Länder inzwischen Wildtierverbote befürwortet. Auch die Zirkusse hierzulande verzichten teilweise freiwillig aus Tierschutzgründen auf Wildtiere. Aber auch die Sicherheit der Bevölkerung steht im Blickwinkel der Offenen Linken. In den vergangenen Jahren wurden europaweit 17 Personen von Elefanten im Zirkus getötet und viele weitere Menschen verletzt. Es bestehe also auch eine Gefahr für die Anwohner in Ansbach. Inzwischen sei auch erhoben worden, dass ein Wildtierverbot der mehrheitliche Wille der Bevölkerung sei.

 

Herr Schaudig sagt, dass natürlich jeder mögliche Verletzte ein Verletzter zu viel sei, aber man sollte dieses Thema nicht überstrapazieren, denn dann müsste man auch Veranstaltungen aus vielen anderen Bereichen verbieten. Den Tierschutz allerdings sollte man sehr ernst nehmen. Dieses Thema werde auch beim Städtetag viel diskutiert. Man müsse allgemein beobachten, wie Menschen mit Tieren umgehen, denn es gebe sicherlich viele Missstände, z.B. in der Kosmetikindustrie und in der pharmazeutischen Wissenschaft. Die Würde eines jeden einzelnen Tieres müsse geachtet werden, nicht nur der Wildtiere. Er könne die Haltung der Offenen Linken sehr wohl verstehen, die CSU werde den Antrag jedoch ablehnen, da sie Zirkusse noch für vertretbar halten.

 

Frau Frauenschläger sagt, dass die Zirkusse eine kulturelle Bereicherung seien. Die Tierschau und alles was dazugehöre sei für Kinder und Erwachsene sehr wichtig. Auch Kinder, die keinen Zoo in ihrer Nähe haben, können die Tiere so hautnah kennenlernen. Sie bittet daher zu beschließen, dass alle Zirkusse zugelassen werden.

 

Frau Koch bittet getrennt über die Anträge abzustimmen.

 

Herr Seiler teilt mit, dass die ÖDP hinter dem Wildtierverbot stehe. Auch die Gefährdung der Bürger sei sehr ernst zu nehmen. Zum Thema „Tierschauen“ und „hautnah erleben“ weise er nur darauf hin, dass die Tiere in engen Käfigen eingesperrt seien - auch bei den Transporten quer durchs Land.

 

Herr Hüttinger sagt, dass er den Zirkus auch für eine gute, kulturelle Sache halte. Aber das sei kein Argument, dass Tiere gequält werden. Grundsätzlich sage er „Ja“ zu Zirkussen in Ansbach, aber ohne Wildtiere.

 

Herr Fabi sagt, er sei – anders als seine Fraktionskollegen - für das Wildtierverbot. Beim Thema Schutz der Bevölkerung schließe er sich Herrn Schaudig an.

 

Herr Sichelstiel teilt mit, dass er das Thema Sicherheit auch nicht so dramatisch sehe, es gehe ihm aber um das Tierwohl. Daher werde er für den Antrag der Offenen Linken stimmen.

 

Herr Forstmeier ist der Meinung, dass Kinder oder Erwachsene in den Zoo gehen können, wenn sie Wildtiere sehen wollen.

 

Herr BGM Deffner bittet um Abstimmung über den weitergehenden Antrag der CSU.

 

 


Beschluss Antrag CSU:

 

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, zwei Zirkusveranstaltungen pro Jahr auf

dem unbebauten Areal zwischen Hohenzollernring und Gustav-Weißkopf-Straße

südlich des Onolzbachs (früher Tennishallen) zu genehmigen, solange auf dem

Areal keine Bauaktivitäten stattfinden, die einer Zirkusveranstaltung entgegenstehen.

 

Abstimmungsergebnis: Ja 27 Nein 4

Mehrheitlich beschlossen.

 

Da sich der Antrag der SPD damit erledigt habe, bittet Herr BGM Deffner um Abstimmung über den Antrag der Offenen Linken.

 

Beschluss Antrag OL:

 

„Kommunale Flächen werden künftig nur noch an Zirkusbetriebe vermietet, die keine Wildtiere mitführen. Hierunter fallen insbesondere Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörner, Primaten ab Makakengröße und Wölfe. Mit der Beschränkung soll den Gefahren, die mit der Haltung dieser Tierarten in mobilen Einrichtungen einhergehen, begegnet werden. Damit fördert die Stadt Ansbach die Sicherheit von Anwohnern und Besuchern sowie den Tierschutz bei Zirkusgastspielen in Ansbach.“