Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Reit- und Fahrverein Alte Ulanen e. V.;
außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Inanspruchnahme der Stadt Ansbach aus der Ausfallbürgschaft vom 29.09.2003

BezeichnungInhalt
Sitzung:26.06.2018   SR/006/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/010/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Zobel berichtet, dass für die Generalinstandsetzung und Modernisierung der Reitanlage dem Reit- und Fahrverein Ansbach Alte Ulanen e. V. vom Bayerischen Landessportverband e. V. am 16.07.2003 ein Darlehen über   65.600,00 € bewilligt wurde, welches über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) ausbezahlt wurde. Die Stadt Ansbach hat hierfür am 29.09.2003 die Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 65.600,00 € übernommen. Mit Schreiben vom 30.05.2018 teilte die BayernLabo mit, dass am 01.05.2018 das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Reit- und Fahrvereins Ansbach Alte Ulanen e. V. eröffnet wurde. Somit gilt die Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners gemäß der Ausfallbürgschaft vom 29.09.2003 als eingetreten. Die Restforderung aus dem gewährten Darlehen von 18.629,64 € muss bis zum 30.06.2018 der BayernLabo erstattet werden. Nachdem hierfür keine Mittel eingeplant sind, müssen die benötigten 18.629,64 € außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann durch Mehreinnahmen bei den pauschalen Investitionszuweisungen erfolgen.

 


Beschluss:

 

Wegen Eröffnung des Insolvenzverfahren gegenüber dem Reit- und Fahrverein Ansbach Alte Ulanen e. V. wird die Stadt Ansbach aus der am 29.09.2003 gegenüber der Bayern Labo abgegebenen Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen.

 

Hierfür werden außerplanmäßige Mittel i. H. v.                                                    18.629,64 €

bewilligt (HSt. 02.5500.9260).

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der pauschalen Investitionszuweisung (HSt. 02.9000.3614).