Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.06.2018 SR/006/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/008/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 27 KB | ||
Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 1 MB |
Herr Zobel bezieht sich auf die ausführlichen Erläuterungen im HFWA.
Es wird kein weiterer Sachvortrag gewünscht
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 12.06.2018:
Der Stadtrat beschließt die Haushaltsrechnung 2017 entsprechend dem „Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2017 der Stadt Ansbach“ (Anlage 2, Seite 30):
a) Der Soll-Fehlbetrag in Höhe von 638.686,30 €
wird im Haushalt 2019 veranschlagt.
b) Die Übertragung der Haushaltsausgabereste
des Verwaltungshaushalts in Höhe von 58.336,01 €
des Vermögenshaushalts in Höhe von 18.793.082,11 €
sowie der Haushaltseinnahmereste
des Vermögenshaushalts in Höhe von 6.538.880,00 €
wird endgültig genehmigt.
c) Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
des Verwaltungshaushalts in Höhe von 1.654.589,27 €
des Vermögenshaushalts in Höhe von 178.568,76 €
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zusammen: 1.833.158,03 €
werden genehmigt.
d) Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Jahresabschluss
im Verwaltungshaushalt
- bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben
von jeweils 127.897.049,54 €
- hierin enthalten die Zuführung an den
Vermögenshaushalt mit 9.898.194,08 €
und im Vermögenshaushalt
- bereinigte Soll-Einnahmen und –Ausgaben
von jeweils 27.429.182,76 €
dient zur Kenntnis.
e) Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.