Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Unterbringung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen -Sachstand-

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.01.2015   JHA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/003/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 194 KBVorlage 194 KB

Frau Neun verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage, die den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zugegangen ist. Die Situation von Flüchtlingen, die in Deutschland ankommen, beschäftigt auch die Stadt Ansbach. Die Jugendhilfe ist für die sog. „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ (UMF) zuständig.

 

„Unbegleitete“ sind Minderjährige (= unter 18 Jahren) ohne Begleitung von Personensorge- oder Erziehungsberechtigten. Sie kommen über verschiedene Zugangswege nach Deutschland. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen müssen sie von Anfang an in Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen werden. Für die Verteilung wurde eine Quotenregelung beschlossen. Für die Stadt Ansbach gilt die Quote von 2,5 %. Zuerst wurde von 4 – 5 Jugendlichen ausgegangen. Aktuell ist jedoch mit 11 – 12 zu rechnen. Die Zahl kann sich noch erhöhen, je nach Zuwanderung in Bayern.

 

Die Stadt Ansbach als öffentlicher Jugendhilfeträger ist verpflichtet, die Unterbringung sicherzustellen. Die Unterbringungskosten werden aus staatlichen Mitteln erstattet.

 

In sehr guter Kooperation mit dem örtlichen freien Jugendhilfeträger, dem Kastanienhof Ansbach, ist es gelungen ein Platzangebot zu schaffen. In einer Außenwohngruppe (= Haus in der Breitstraße) können künftig zugewiesene Jugendliche betreut werden.

 

 

Am 02.01.2015 sind 4 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ansbach angekommen. Sie wurden vorerst im Hauptgebäude des Kastanienhofes untergebracht. Sobald die Umbauten im Außengebäude abgeschlossen sind, erfolgt der Umzug.

 

Aufgrund fehlender Informationen gestaltet sich die Umverteilung in Bayern sehr schwierig. Die Stadt Ansbach hat jedoch die Pflicht, sich um die ankommenden minderjährigen Flüchtlinge zu kümmern. Frau Neun geht davon aus, dass die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen weiter ansteigt. Wenn alle Plätze in Ansbach belegt sind, muss nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten gesucht werden.

 

Frau Neun spricht nochmals einen besonderen Dank an den Kastanienhof Ansbach aus.

 

Auf Anfrage erklärt Frau Neun, dass in der Außenwohngruppe  10 – 12 Flüchtlinge aufgenommen werden können.

 

Herr Loos führt weiter aus, dass für die Rundumbetreuung 5 neue Planstellen geschaffen wurden. Eine Betreuungsperson ist in der Außenwohngruppe immer anwesend.

 

Frau Frauenschläger möchte wissen, wie die Kostenteilung gehandhabt wird.

 

Frau Neun erklärt, dass die Unterbringungskosten voraussichtlich in voller Höhe erstattet werden. Details sind jedoch noch nicht bekannt. Was die Personal- und Sachkosten des Jugendamtes anbelangt, könne ebenfalls mit Mitteln gerechnet werden, die vom Freistaat Bayern den Kommunen zugewiesen werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Einzelheiten bis zur nächsten JHA-Sitzung im Juli bekannt sind.

 

Frau Frauenschläger möchte bis zum nächsten JHA wissen, wie viele Flüchtlinge tatsächlich bis dahin in Ansbach angekommen sind.

 

Auf Anfrage erklärt Frau Neun, dass die zugewiesenen jungen Menschen zwischen 14 und 17 Jahre alt sind.

 

Frau Homm-Vogel fragt nach, ob vorbereitende Sprachkurse angeboten werden.

 

Frau Neun erwidert, dass die jungen Leute sofort nach der Ankunft in Deutschland einen Sprachkurs erhalten, dass aber die Menschen unterschiedlich schnell lernen. Deshalb muss die Förderung fortgesetzt werden. Herr Loos steht bereits in Kontakt mit der Berufsschule, die eine spezielle Klasse anbietet. Die Regierung von Mittelfranken klärt zur Zeit, ob das Angebot erweitert werden kann. Wichtig wäre eine weitere Klasse bereits zu Beginn des 2. Schulhalbjahres.

 

Herr Loos sieht die Beschulung ebenfalls als eine große Herausforderung an. Aktuell können 3 Flüchtlinge nicht beschult werden, da keine Plätze mehr vorhanden sind. Er hält es ebenfalls für dringend notwendig, das Angebot auszubauen.

 

Herr Bürgermeister Deffner spricht sich dafür aus, sich von Seiten der Stadt Ansbach an die Regierung von Mittelfranken zu wenden. Das Ergebnis dieses Gespräches soll dann dem Protokoll beigefügt werden. Er hält eine Schulausbildung für sehr wichtig.

 

Herr Meyer ist der Meinung, dass die Regierung von Mittelfranken in Verzug geraten ist. Er weist auf die bestehende Schulpflicht hin. Auch für nur kurz anwesende Flüchtlinge in Notunterkünften besteht lt. Gesetz eine Schulpflicht.

 

Herr Bürgermeister Deffner sichert eine Klärung des Sachverhalts zu. Er spricht nochmals ein großes Lob an die Diakonie sowie an Herrn Loos aus.