Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Hilfen zur Erziehung; Sachstandsbericht

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.01.2015   JHA/001/2015 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  12/002/2015 

Frau Neun verweist auf die Sitzungsvorlage und die Übersicht, die den JHA-Mitgliedern mit der Einladung zugegangen ist. Zum Stand 01.12.2014 sind 48 Minderjährige in Heimen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII untergebracht.

 

Die Fallzahlen sind weiterhin hoch. Das Jugendamt begleitet alle Hilfefälle und beendet Maßnahmen, wenn kein Bedarf mehr besteht. Dies gilt für alle Hilfeformen.

 

Für die ambulanten Hilfen ist zu erwähnen, dass bei der sozialpädagogischen Familienhilfe jeweils das ganze Familiensystem erreicht wird und die Wirkung der Unterstützungsmaßnahmen gleichzeitig auf mehrere Personen abzielt. Damit soll erreicht werden, dass Kinder bzw. Jugendliche in der Familie bleiben können, Basis- und Erziehungskompetenzen der Herkunftsfamilie gestärkt werden und die verschiedenen Problembereiche bearbeitet werden. Zum Stand 01.12.2014 erhalten 75 Familien sozialpädagogische Familienhilfe.

 

Bereits im Februar 2014 haben sich die „ambulanten Hilfen“ im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

 

Lt. Frau Neun ist die Mitwirkungsbereitschaft der Familien leider nicht immer gegeben und auch nicht zu erreichen. Die Gründe für eine notwendige Trennung von Kindern und Jugendlichen von der Herkunftsfamilie wurden in der Vergangenheit hinreichend benannt und haben sich nicht geändert.

 

Frau Neun führt weiter aus, dass auf die Hilfe ein Rechtsanspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht. Das Jugendamt prüft sorgfältig den jeweiligen Bedarf und begleitet steuernd jeden Fall. Zu erwähnen ist, dass in Ansbach eine sehr hohe Sensibilität hinsichtlich möglicher Kindeswohlgefährdungen in der Öffentlichkeit sowie bei allen Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, vorhanden ist.

 

Dient zur Kenntnis.

 

Herr Meyer merkt an, dass es über die Höhe der Jugendhilfeleistungen in Ansbach immer wieder zu Diskussionen kommt. Er möchte wissen, ob sich die Entwicklung in der Stadt Ansbach mit der in anderen Kommunen vergleichen lässt. Außerdem regt er an, in Ansbach ein echtes Bildungs- und Teilhabepaket umzusetzen, um diesen Problemen entgegenzuwirken.

 

Frau Neun berichtet, dass nach den Statistiken des Bayer. Landesamtes auch andere Kommunen steigende Fallzahlen zu verzeichnen haben. Es ist ein ständiges auf und ab und die Fallzahlen sind sehr wechselhaft. Zu bedenken ist jedoch, dass jede Kommune ihre eigene Infrastruktur hat. Aufgrund des Schutzauftrages muss sich entsprechend um Familien gekümmert werden, wenn Bedarf vorhanden ist.

 

Frau Frauenschläger ist über die hohe Zahl der Heimunterbringungen ebenfalls nicht erfreut, aber die Stadt Ansbach muss dem Rechtsanspruch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz nachkommen. Dafür muss auch genügend Geld vorhanden sein. Sie hält „Sozialpädagogische Familie“ für eine wichtige Hilfeform im ambulanten Bereich.