Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Schöffenwahl 2018;
a) Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 - 2023;
b) Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.04.2018   SR/004/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

Frau Schlieker verliest die folgende Sitzungsvorlage:

 

zu a)   Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 - 2023

 

1.         Nach Nr. 7 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012, geändert durch Bekanntmachung vom 25.10.2017, sind laut der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts Ansbach vom 23.01.2018 dem Amtsgericht Ansbach von der Stadt Ansbach in Anlehnung an die aktuelle Einwohnerzahl

 

28 Personen für die Wahl der Schöffen vorzuschlagen.

 

            Diese festgelegte Zahl von 28 Personen sollte nicht überschritten werden.

 

2.         Zur Aufnahme in die zu erstellende „Vorschlagsliste“ liegen der Stadt Ansbach
78 Bewerbungen bzw. Vorschläge vor. Strafrechtliche oder sonstige Tatsachen, die gegen eine Aufnahme in die Vorschlagsliste sprechen, sind bei keiner Person bekannt. Die endgültige Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

 

3.         Die Bewerberliste wurde den Fraktionsvorsitzenden bzw. Gruppensprechern per E-Mail am 16.03.2018 übersandt. Bei einem Vorgespräch mit Beauftragten der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen am 29.03.2018 wurde eine Vorschlagsliste erstellt, die die an das Amtsgericht vorzuschlagenden 28 Personen enthält.

 

3.         Für die Aufnahme von Personen in die endgültige Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates erforderlich.

 

 

zu b)   Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss

 

1.         Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in Verbindung mit der Schöffenbekanntmachung sind für den Wahlausschuss 2018 sieben Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Ansbach zu wählen.

2.         Der Bezirk des Amtsgerichts Ansbach umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Ansbach und des Landkreises Ansbach. Die Zahl der zu wählenden Vertrauenspersonen ist nach dem Verhältnis der Bevölkerungszahl zu verteilen. Dies erfolgt auf Basis der Einwohnerzahl aus dem 4. Quartal 2016.

3.         Daraus ergibt sich folgende Verteilung:

 

Einwohner

Anteil am Amtsgerichtsbezirk

Zahl der Vertrauenspersonen

 

 

 

 

kaufmännisch

tatsächlich

Stadt Ansbach

41.532

18,57 %

1,30

1

Landkreis Ansbach

182.178

81,43 %

5,70

6

 

4.         Die Vertrauensperson wird mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates in geheimer Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

5.         In der Vorbesprechung am 29.03.2018 wurde Herr Otto Schaudig zur Wahl als Vertrauensperson für die Stadt Ansbach vorgeschlagen.

 

Herr Sauerhöfer teilt im Namen der CSU-Fraktion mit, dass Herr Schaudig nicht die Position der Vertrauensperson für die Stadt Ansbach übernehmen möchte, da die Ehefrau von Herrn Schaudig auf der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen 2019-2023 stehe. Er schlage deshalb Herrn Ingo Hayduk als Vertrauensperson der Stadt Ansbach vor.


Ergebnis der geheimen Abstimmung:

 

zu a)   Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 - 2023

Von den abgegebenen 34 Stimmzetteln waren 2 ungültig und 32 stimmten der Vorschlagsliste zu.

 

zu b)   Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss

Von den 32 gültigen Stimmzetteln entfielen 32 Stimmen auf Herrn Hayduk.