Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.04.2018 SR/004/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Frau
Schlieker verliest die folgende
Sitzungsvorlage:
zu a) Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die
Jahre 2019 - 2023
1. Nach
Nr. 7 der Schöffenbekanntmachung vom 07.11.2012, geändert durch Bekanntmachung
vom 25.10.2017, sind laut der Mitteilung des Präsidenten des Landgerichts
Ansbach vom 23.01.2018 dem Amtsgericht Ansbach von der Stadt Ansbach in
Anlehnung an die aktuelle Einwohnerzahl
28 Personen für die
Wahl der Schöffen vorzuschlagen.
Diese festgelegte Zahl von 28
Personen sollte nicht überschritten werden.
2. Zur
Aufnahme in die zu erstellende „Vorschlagsliste“ liegen der Stadt Ansbach
78 Bewerbungen bzw. Vorschläge vor. Strafrechtliche oder sonstige
Tatsachen, die gegen eine Aufnahme in die Vorschlagsliste sprechen, sind bei
keiner Person bekannt. Die endgültige Vorschlagsliste soll alle Gruppen der
Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen
berücksichtigen.
3. Die
Bewerberliste wurde den Fraktionsvorsitzenden bzw. Gruppensprechern per E-Mail
am 16.03.2018 übersandt. Bei einem Vorgespräch mit Beauftragten der im
Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen am 29.03.2018 wurde eine
Vorschlagsliste erstellt, die die an das Amtsgericht vorzuschlagenden 28
Personen enthält.
3. Für
die Aufnahme von Personen in die endgültige Vorschlagsliste ist die
Zustimmung von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens
jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates
erforderlich.
zu b) Wahl
einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss
1. Gemäß § 40 Gerichtsverfassungsgesetz
(GVG) in Verbindung mit der Schöffenbekanntmachung sind für den Wahlausschuss
2018 sieben Vertrauenspersonen für das Amtsgericht Ansbach zu wählen.
2. Der Bezirk des Amtsgerichts Ansbach
umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Ansbach und des Landkreises Ansbach.
Die Zahl der zu wählenden Vertrauenspersonen ist nach dem Verhältnis der
Bevölkerungszahl zu verteilen. Dies erfolgt auf Basis der Einwohnerzahl aus
dem 4. Quartal 2016.
3. Daraus ergibt sich folgende Verteilung:
|
Einwohner |
Anteil am
Amtsgerichtsbezirk |
Zahl der
Vertrauenspersonen |
|
|
|
|
kaufmännisch |
tatsächlich |
Stadt Ansbach |
41.532 |
18,57 % |
1,30 |
1 |
Landkreis Ansbach |
182.178 |
81,43 % |
5,70 |
6 |
4. Die Vertrauensperson wird mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit
der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates in geheimer
Abstimmung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.
5. In der Vorbesprechung am 29.03.2018
wurde Herr Otto Schaudig zur Wahl als Vertrauensperson für die Stadt Ansbach
vorgeschlagen.
Herr Sauerhöfer teilt im Namen der CSU-Fraktion mit, dass
Herr Schaudig nicht die Position der Vertrauensperson für die Stadt Ansbach
übernehmen möchte, da die Ehefrau von Herrn Schaudig auf der Vorschlagsliste
zur Wahl der Schöffen 2019-2023 stehe. Er schlage deshalb Herrn Ingo Hayduk als
Vertrauensperson der Stadt Ansbach vor.
Ergebnis der geheimen Abstimmung:
zu a) Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die
Jahre 2019 - 2023
Von den abgegebenen 34 Stimmzetteln waren 2 ungültig und 32 stimmten der
Vorschlagsliste zu.
zu b) Wahl
einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss
Von den 32 gültigen Stimmzetteln entfielen 32 Stimmen auf Herrn Hayduk.