Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.04.2018 SR/004/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/010/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 86 KB | ||
Abwägungstabelle 78 KB |
Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Bauausschuss am 16.04.2018 und die einstimmige Beschlussempfehlung.
Ein weiterer Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Herr Schildbach erinnert an seine im Bauausschuss am 16.4.2018 getätigte Anregung, unter der PV-Anlage die Beweidung durch Schafe vorzunehmen.
Herr Sauerhammer ergänzt, dass eine Beweidung ebenso wenig festgesetzt werden könne wie das Betreiben einer Schafhaltung. Auch wenn dies grundsätzlich sinnvoll sei, sollte dies nicht als Maßgabe festgesetzt werden.
Herr Büschl verweist auf die in den Verfahrensunterlagen befindlichen Vorgaben zum ökologischem Ausgleich und sichert zu, die Anregung an den Vorhabensträger weiter zu geben.
Beschluss entsprechend
der einstimmigen Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 16.04.2018:
Das Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.02.2018 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf in der Fassung vom 14.03.2018 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.