Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Deckblatt Nr. 32 zum FNP für einen Teilbereich südwestlich Kurzendorf und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf
a) Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

BezeichnungInhalt
Sitzung:24.04.2018   SR/004/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  30/010/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Bauausschuss am 16.04.2018 und die einstimmige Beschlussempfehlung.

 

Ein weiterer Sachvortrag wird nicht gewünscht.

 

Herr Schildbach erinnert an seine im Bauausschuss am 16.4.2018 getätigte Anregung, unter der PV-Anlage die Beweidung durch Schafe vorzunehmen.

 

Herr Sauerhammer ergänzt, dass eine Beweidung ebenso wenig festgesetzt werden könne wie das Betreiben einer Schafhaltung. Auch wenn dies grundsätzlich sinnvoll sei, sollte dies nicht als Maßgabe festgesetzt werden.

 

Herr Büschl verweist auf die in den Verfahrensunterlagen befindlichen Vorgaben zum ökologischem Ausgleich und sichert zu, die Anregung an den Vorhabensträger weiter zu geben.


Beschluss entsprechend der einstimmigen Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 16.04.2018:

 

Das Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.02.2018 und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und Kurzendorf in der Fassung vom 14.03.2018 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird öffentlich ausgelegt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.