Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 24.04.2018 JHA/004/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/002/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 158 KB | ||
Vorschlagsliste Jugendschöffenwahl 23 KB |
Herr Nießlein verweist auf die Sitzungsvorlage. Vom Jugendamt der Stadt Ansbach sind zur Durchführung der Jugendschöffenwahl mindestens 18 Personen vorzuschlagen und zwar je zur Hälfte Männer und Frauen.
Die Amtsdauer der gewählten Jugendschöffen beträgt 5 Jahre und beginnt mit dem 01. Januar des auf die Wahl folgenden Kalenderjahres, somit am 01.01.2019 bis 31.12.2023.
Für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist gemäß Nr. 3.2 der Jugendschöffenbekanntmachung der Jugendhilfeausschuss (§§ 69, 70 SGB VIII) zuständig. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mind. jedoch die Hälfte aller Stimmberechtigten des JHA erforderlich.
Beim Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration sind insgesamt 21 Bewerbungen eingegangen bzw. haben sich selbst gemeldet.
In einem Vorgespräch am 21.03.2018 mit den Fraktionsvorsitzenden und Vertretern der Wohlfahrtsverbände wurde ein Beschlussvorschlag erarbeitet.
Frau OB Seidel bittet um Abstimmung, ob mit den vorgeschlagenen Personen Einverständnis besteht.
Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Landgericht Ansbach folgende 18 Personen vor:
Beschluss:
1 Herr Matthias Kaller
2 Frau Lisa-Marie Buntebarth
3 Frau Gudrun Probst
4 Frau Christa Weißkopf
5 Frau Beate Rosenbauer
6 Frau Daniela Smolka
7 Herrn Martin Querndt
8 Herrn Christoph Galewski
9 Frau Maria Stichlmair
10 Herrn Sebastian Höhn
11 Frau Linda Himml
12 Herr Gerhard Wörner
13 Herr Jakob Ackermann
14 Herr Andreas Knoll
15 Frau Stefanie Hauff
16 Frau Christina Seiferlein
17 Herr Christian Raith
18 Herr Martin Berberich