Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.04.2018 BA/004/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/012/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 29 KB |
Herr Wolter informiert das Gremium über nachstehenden Sachverhalt:
Die Amtszeit für Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte beträgt vier Jahre. Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde berufen. Die Berufung kann wiederholt werden (vgl. § 3 Gutachterausschussverordnung - BayGaV).
Für folgendes Mitglied ist die vierjährige Amtszeit abgelaufen:
Für den Gutachter
Dipl.-Ing. Univ. Andreas Riemer
endete die Amtszeit am 31.03.2018.
Im Interesse der Stadt Ansbach sollte Herr Andreas Riemer auf weitere vier Jahre als Gutachter bestellt werden.
Die vorstehende Person ist mit einer Amtszeitverlängerung einverstanden.
Bestellungshindernisse sind nicht bekannt.
Beschluss:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:
Herr Dipl.-Ing. Univ. Andreas Riemer wird auf weitere vier Jahre als ehrenamtlicher Gutachter nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BayGaV berufen.