Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Kenntnisgabeverfahren Verlegung Zubringerstraße zum Urlasgelände

BezeichnungInhalt
Sitzung:16.04.2018   BA/004/2018 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  31/020/2018 
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Herr Büschl informiert das Gremium anhand einer dig. Präsentation über die geplanten Arbeiten.

 

Das Staatl. Bauamt Nürnberg hat die Planung für das Bauvorhaben „Verlegung der Zubringerstraße zum Urlasgelände“ an der B 14 bei Obereichenbach vorgelegt. Es handelt sich um ein Bauvorhaben der US-Streitkräfte und ihr ziviles Gefolge im Rahmen des NATO Truppenstatutes.

Die Vorlage der Planung erfolgt im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens nach Art. 73 Abs. 4 Bayer. Bauordnung.

 

Für die geplanten Arbeiten außerhalb des Militärgeländes im Bereich der Bundesstraße wurde die Stadt Ansbach durch die Regierung von Mittelfranken im Rahmen des Vollzuges des Bundesfernstraßengesetzes beteiligt.

 

Das Vorhaben umfasst den Neubau bzw. die Umgestaltung des höhengleichen Knotenpunktes der B 14 mit Lichtsignalanlage für die Zubringerstraße zum

US-Militärgelände Urlas (Shipton-Kaserne).

 

Der geplante Knotenpunkt ersetzt die bestehende Einmündung zum Urlasgelände westlich des Soldatenweihers. Diese Einmündung mit der temporären Lichtsignalanlage wird beseitigt. Aus Richtung Ansbach wird ein zusätzlicher Linksabbiegestreifen hergestellt. Aus Fahrtrichtung Nürnberg wird ein Rechtsabbiegestreifen gebaut.

Zur Abtrennung des Rechtsabbiegestreifens, die Aufstellung des Signalgebermastes und die Querung des Geh- und Radweges wird eine Dreiecksinsel angeordnet. Für die geplanten Abbiegestreifen wird die B 14 im Bereich der neuen Einmündung entsprechend verbreitert. Die bestehende Einmündung zum Urlasgelände wird um ca. 250 m nach Westen verlegt. Der Anschluss nach Obereichenbach bleibt unverändert.

 

Die jetzige provisorische Ausbildung des Knotenpunktes könne laut Staatlicher Bauverwaltung auf Dauer nicht belassen werden. Im Hinblick auf den weiteren Ausbau des Urlasgeländes und das dadurch zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen sowie aus Gründen der Verkehrssicherheit sei eine regelkonforme Gestaltung des Bereiches längerfristig unerlässlich.

 

 

Die Stellungnahmen der einzelnen Fachämter werden derzeit eingeholt, parallel dazu wird bei der Regierung von Mittelfranken ein Negativzeugnisverfahren behandelt.

 

Frau OB Seidel stellt rückblickend fest, dass das Verfahren wegen des Urlasgebietes seit 2008 laufe. Bis heute wurden über zahlreiche Varianten bezüglich der Gewährleistung der Verkehrssicherheit als auch der optimierten Anbindung zum Urlasgelände Abstimmungsgespräche  mit dem Staatlichen Bauamt unter Beteiligung der Regierung geführt. Letztendlich wird festgestellt, dass die dzt. temporäre Ampellösung durch die geplante Maßnahme abgelöst und der Anschluss nun dort gefestigt werde.

 

 

 

 


Beschluss:

 

Dient zur Kenntnisnahme.