Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.04.2018 BA/004/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 30/010/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 86 KB | ||
Abwägungstabelle 78 KB |
Herr Wolter informiert das Gremium über die durchgeführte Offenlegung anhand einer dig. Präsentation und auf Grundlage des nachstehenden Sachverhalts.
Zur Bauleitplanung fand gemäß Stadtratsbeschluss vom 25.07.2017 in der Zeit vom 19.09.2017 bis einschließlich 04.10.2017 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 15.09.2017 beteiligt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind aus der beigefügten Abwägungstabelle ersichtlich.
Die interne Abstimmung und die Ergebnisse des Gutachtens zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) führten zu folgenden Planänderungen/-ergänzungen:
Folgende Maßnahmen zur Eingriffsminderung werden im Bebauungsplan unter Punkt 12 textlich festgesetzt:
· Die Einfriedung der PV-Anlage muss eine Bodenfreiheit von mindestens 20 cm für Kleinsäuger einhalten
· Am gesamten Nordrand der PV-Anlage sind Heckenpflanzungen nicht zulässig (Offenheit für Feldlerchen)
· Der 5 m breite Grünstreifen am nördlichen Rand des Planungsgebietes soll im Spätsommer gemäht und das Mähgut anschließend entfernt werden. Eine halbe Fläche davon soll jährlich einmal geeggt werden, während die verbleibende Hälfte von Bearbeitungsmaßnahmen in diesem Jahr unberührt bleibt. Eine Einsaat ist
nicht erforderlich.
Als textlicher Hinweis wird aufgenommen:
Die weiteren ökologisch sinnvollen Maßnahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung sind in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Ansbach umzusetzen.
Ergebnis
Alle Einwände, Anregungen und Empfehlungen wurden eingehend geprüft und abgewogen. Das Deckblatt zum Flächennutzungsplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan können mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen zur Offenlegung beschlossen werden.
Aus dem Gremium heraus wird
- gebeten, den Pflanzstreifen wie vorhanden, zu erhalten und keinem Kahlschlag zu unterziehen. Der Wolter antwortet, dass darauf keine Einfluss genommen werden könne, jedoch habe der Bayerische Bauernverband in seiner Stellungnahme darauf bestanden, dass ein Abstand von 4,0 m zwischen Bepflanzungen und angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken einzuhalten sei.
- angeregt, auf einen Mindestabstand zwischen Oberkante Boden und Unterkante Zaun zu achten und die Durchgängigkeit für Kleintiere zu beachten.
Beschluss:
Es wird von den Stellungnahmen Kenntnis genommen. Die Anregungen werden wie vorgeschlagen im Deckblatt Nr. 32 zum Flächennutzungsplan und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. Be 3 umgesetzt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Plenum folgenden Beschluss:
Das Deckblatt Nr. 32
zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 20.02.2018 und der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. Be 3 PV-Anlagen an der BAB A 6 zwischen Dautenwinden und
Kurzendorf in der Fassung vom 14.03.2018 sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.