Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Teilhabeplan für die Stadt Ansbach- Vorstellung

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.03.2018   AfS/001/2018 
Vorlage:  REF1/008/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau Schachler stellt das Projektergebnis anhand einer Präsentation vor. Der Ergebnisbericht des Projektes umfasst einen knapp 200-seitigen Rahmen- & Vorschlagskatalog- bzw. Anregungskatalog, gestaltet nach Empfehlungen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) für Menschen mit und ohne Sehbehinderung.

 

Frau Schachler erläutert auszugsweise das allen Stadträtinnen und Stadträten ausgehändigte Inhaltsverzeichnis. Der im Anhang A vorgeschlagene „Maßnahmen-Katalog“ beinhaltete 100 konkrete Ziele und 175 Maßnahmen-Vorschläge. Frau Schachler spricht ihren Dank an Frau Monika Wagner für ihre Erhebung „Blindenampeln“ in Ansbach aus.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass die in der Präsentation angegebenen hohen amtlichen Behindertenzahlen für Ansbach auch auf das Alter der Bevölkerung in Ansbach zurückzuführen seien.

 

Frau OB Seidel bedankt sich bei Frau Schachler für ihren ausführlichen Vortrag. Die breite Befragung sowie die Sozialraumbegehungen seien ein guter Ansatz.

 

Herr Nießlein ergänzt, dass der Teilhabeplan für die Stadt Ansbach voraussichtlich in der Stadtratssitzung am 24.04.2018 behandelt werden soll. Den Plan erhalten die Stadtratsmitglieder bereits vorher. Frau OB Seidel ergänzt, dass der Entwurf besprochen wurde und noch in der Endarbeit sei, Ziel sei die Vorstellung des Teilhabeplanes im April gewesen.

 

Herrn Meyer interessiert, wie es nach Beschlussfassung im Stadtrat mit den 175 Maßnahmen-Vorschlägen weitergehe, im Beschluss solle dies ersichtlich sein.

Frau OB Seidel antwortet, dass bereits mit einzelnen Maßnahmen begonnen wurde bzw. schon länger an verschiedenen Themen gearbeitet werde. Jedes Jahr sollen Stück für Stück einzelne Maßnahmen in den Haushalt eingeplant werden, um die Teilhabe in der Stadt Ansbach zu verbessern. Es seien unterschiedliche Adressaten betroffen, ein Großteil richte sich gar nicht an die Stadt Ansbach.

 

Dient zur Kenntnis.