Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern (KIP-S);
Fördermaßnahmen der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.03.2018   HFWA/003/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/005/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Der Bund hat mit der Änderung des Kommunalinvestitionsfördergesetztes (KInvFG) weitere 3,5 Mio. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeiner und berufsbildender Schulen in den Jahren 2018 bis 2022 bereitgestellt.

 

Auf die Stadt Ansbach entfällt hiervon ein Betrag von                                      1.066.000 €.

Zusammen mit dem Eigenanteil von 10 v. H. kann

ein städtisches Investitionsvolumen von ca.                                                         1.200.000 €

finanziert werden.

 

Die Bewerbungsfrist endet am 27. April 2018. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Bewerbungsbögen der geplanten Maßnahmen der Regierung von Mittelfranken vorliegen.

 

In Abstimmung mit dem Bauamt sollen folgende Schulbaumaßnahmen angemeldet werden:

 

-       Grundschule Eyb

o   Austausch Fenster in Fluren und Sanitärbereich, Verbesserung des Schallschutzes in den Klassenzimmern sowie haustechnische Verbesserungen in der Sporthalle etc.

 

-       Karolinenschule

o   Brandschutzmaßnahme (Bypass-Türen sowie eine außenliegende Fluchttreppe verbunden mit Notausgangstüren an der Fassade) und Schallschutzmaßnahmen in den Klassenzimmern

 

-       Staatliche Fachoberschule

o   Verbesserung des baulichen Brandschutzes durch eine Fluchttreppe am Anbau, verbunden mit Notausgangstüren in der Fassade

 

-       Luitpoldschule

o   Austausch der Fenster und des Sonnenschutzes im westlichen Gebäudeteil, Verbesserung des Schallschutzes in den Klassenzimmern sowie Änderungen bei der Löschwasserversorgung

 

-       Gymnasium Carolinum

o   Rückbau sämtlicher Einrichtungen im Physikvorbereitungsraum und Neuaufbau von Bodenbelag, Elektroinstallationen und Beleuchtung sowie Verdunklung und Mobiliar

 

Die erforderlichen Eigenmittel stehen zur Verfügung, da u. a. die Maßnahmen der Grundschule Eyb und der Luitpoldschule bereits haushaltsrechtlich (ohne Förderung) veranschlagt sind.

 

 

Herr Bürgermeister Deffner erklärt, dass für die Beantragung vom Bauausschuss (12.03.18) eine Empfehlung vorliegen würde.

 

Herr Dr. Kupser möchte gerne erfahren, weshalb die Waldschule nicht in diese genannten Maßnahmen mit aufgenommen wurde.

 

Die Hintergründe dazu erläutert Herr Schwarzbeck. Die Waldschule sei vom Gebäude her für eine zweizügige Schule ausgelegt und würde derzeit nicht komplett genutzt werden. Die Auslastung sei zu gering und es müsse eher eine schulorganisatorische Lösung gefunden werden.

 

Frau Frauenschläger erkundigt sich nach den Baumaßnahmen bei der GS Eyb, ob diese dann mit dieser aufgeführten Nennung und Durchführung dann abgeschlossen seien.

 

Herr Schwarzbeck bejaht dies.

 

Herr Meyer würde gerne den Umbau im OG des Gymnasium Carolinum mit einbeziehen lassen und möchte gerne wissen, ob dies möglich sei.

 

Herr Bürgermeister Deffner erklärt, dass hierfür der Bauausschuss verantwortlich sei und der Antrag dort gestellt werden müsse.

 


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird zur Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt im Rahmen des KIP-S Bewerbungsbögen für

 

-       die Grundschule Eyb

-       die Karolinenschule

-       die Luitpoldschule

-       die Staatliche Fachoberschule

-       das Gymnasium Carolinum

 

mit einer förderfähigen Investitionssumme bis zu 1,2 Mio. € bis spätestens 27. April 2018 der Regierung von Mittelfranken vorzulegen.

 

Über die hierzu erforderlichen haushaltsrechtlichen Umsetzungen wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

 

Vorberaten im Bauausschuss am 12.03.18.