Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Haushaltsreste 2017

BezeichnungInhalt
Sitzung:13.03.2018   HFWA/003/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4
Vorlage:  40/003/2018 

Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2017 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2017 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.

 

1.         Haushaltsausgabereste

 

Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden:

 

a) Verwaltungshaushalt                                                                           58.336,01 €

b) Vermögenshaushalt                                                                      18.218.215,29 €

Der Gesamtbetrag der HAR mit                                                        18.276.551,30 €

hat sich gegenüber dem Vorjahr                                                   (15.521.407,22 €)

um 2.76 Mio. € erhöht.

                         

Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2017 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.

 

Dennoch müssen 12,15 Mio. €, das sind 47 % der Haushaltsansätze 2017 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr ebenfalls 47 %). Hiervon entfallen 1,7 Mio. € auf die Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,89 Mio. € auf die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II und 0,73 Mio. € auf die Generalsanierung der Weinbergschule BA II. Die Baumaßnahmen erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. 2,1 Mio. € müssen für Grunderwerbe und Erschließungsmaßnahmen zur weiteren Siedlungsentwicklung, 0,28 Mio. € für den Abbruch der Tennishallen und 0,31 Mio. € für Baukostenzuschüsse an ANregiomed übertragen werden. Für den Ausbau des Ernst-Körner-Rings, der Neugestaltung der Neustadt sowie der Promenade und Maximilianstraße werden Reste von zusammen 0,97 Mio. € übertragen werden. HAR von 0,39 Mio. € entfallen auf die Erweiterung und Nachsorge der Bauschuttdeponie und 0,21 Mio. € auf die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Elpersdorf. Hier haben sich die notwendigen Arbeiten der SWA verzögert.

 

Von den HAR aus 2016 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 6,07 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 4,79 Mio. €). Hiervon 0,71 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II, 0,65 Mio. € für den Umbau Martin-Luther-Platz 3 und 0,18 Mio. € für den Abbruch der Bahnbrücke bei Gösseldorf. Weitere 0,17 Mio. € für den Hochwasserschutz, Hochwasserschutz- bzw. Gewässerentwicklungskonzepte und 0,4 Mio. € für den Breitbandausbau. Für die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Elpersdorf müssen Reste von 0,85 Mio. € und für Grunderwerbe (einschl. Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung 0,4 Mio. € weiter übertragen werden.

 

Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, Verzögerungen bei der Abrechnung sowie laufende Rechtsstreite die Ursache für die erneute Restebildung.

 

Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet.

Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:

 

a) Stadtsanierung (insbesondere Schrammhaus)                                   3,2 Mio. €

 

b) Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                                    5,1 Mio. €

    hiervon:

 

Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                                                1,61 Mio. €

Energetische Sanierung, barrierefreier

Zugang und Brandschutz Verwaltungsgebäude                                  0,60 Mio. €

Generalsanierung Weinbergschule BA II                                               0,73 Mio. €

Abbruch Tennishallen                                                                                0,28 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Luitpoldschule                                                0,29 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Onoldiasaal                                                     0,23 Mio. €

Sozialer Wohnungsbau – Kirchenweg 12                                              0,28 Mio. €

           

c) Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 3,4 Mio. € hiervon:

 

            - Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:

              Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED)        0,13 Mio. €

              Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf        0,40 Mio. €

              Ausbau Ernst-Körner-Ring                                              0,14 Mio. €

              Radweg Ansbach – Rügland                                          0,12 Mio. €

              Abbruch Brücke bei Gösseldorf                                      0,18 Mio. €

            - Hochwasserschutz, Hochwasserschutz- bzw.

  Gewässerentwicklungskonzepte                                    0,29 Mio. €

            - Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe                   0,23 Mio. €

            - Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge        0,52 Mio. €

           

d) Erwerb von Grundstücken                                                                      3,1 Mio. €.

 

Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, die (zum Teil wegen der Förderung im neuen Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur – KIP-S)) erst 2018 begonnen werden. U.a. sind dies:

 

a) Sanierung Fenster und Sonnenschutz Luitpoldschule (KIP-S)    0,27 Mio. €

b) Neubau Grundschule Schalkhausen einschl. Grunderwerb         0,30 Mio. €

c) Fenstersanierung GS Eyb (KIP-S)                                                       0,07 Mio. €

           

Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen Haushaltsausgabereste in Höhe von ca. 1,1 Mio. € übertragen werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße mit ca. 0,41 Mio. €, die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes mit ca. 0,23 Mio. € und der Abbruch der Brücke bei Gösseldorf mit ca. 0,18 Mio. €.

           

2.         Haushaltseinnahmereste (HER)

 

HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 6.238.880,00 € nach 2018 zu übertragen sind (Vorjahr: 4.350.800,00 €).

 

Hiervon entfallen 2.808.550,00 € auf die Übertragung eines Teils der im Haushalt 2017 mit 6.260.000,00 € festgesetzten Kreditermächtigung.

           

Von den weiter zu übertragenden HER entfallen 1.080.000,00 € auf die Generalsanierung der Weinbergschule BA II und. 600.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS ‑ BA II. Für den Ausbau von Straßen und Geh- und Radwegen (u.a. Windsbacher Straße sowie Promenade/Maximilianstraße) müssen HER von 268.000,00 € gebildet werden.

 

Weitere 1.057.000,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a. 273.000,00 € für die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße sowie 250.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt. Weitere 480.000,00 € entfallen auf den Umbau Martin-Luther-Platz 3.

 

Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i.H.v. 5.484.787,13 € (ohne Asyl) bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 11.723.667,13 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.

 

 

Herr Sauerhöfer beklagt, dass die geplanten Ausgaben für die Sanierung des Rezatparkplatzes sowie für den Ausbau Pfaffenbuck (Hochwasserschutz) aus den Haushaltsausgaberesten entfernt wurden, denn dies seien doch sehr wichtige Projekte, die unbedingt umgesetzt werden sollten und die vom Stadtrat bereits beschlossen worden waren.

 

Frau Frauenschläger teile die Ansicht von Herrn Sauerhöfer und erinnere an die schrecklichen Bilder nach dem Hochwasser-Drama in Pfaffenbuck. Damit betont sie die Notwendigkeit einer Umsetzung des Hochwasserschutzes. Gleichzeitig sei sie entsetzt über die die hohen Haushaltsausgabereste bei der Feuerwehr und frage sich, wie das möglich sei. Ebenso wäre es ihr unverständlich wie Aufgaben nicht nacheinander abgearbeitet werden würden. Schließlich stünden die Mittel durch Beschluss des Stadtrates zur Verfügung. Ansonsten würden diese Arbeit und Beschlüsse ohne Umsetzung fragwürdig dastehen.

Herr Bürgermeister Deffner erklärt, dass aufgrund des Baubooms und der vielen Projekte das Bauamt Schwierigkeiten habe, allen Planungen zeitnah nachzukommen. Er würde eine Vergabe an externe Firmen empfehlen, anstatt die Beträge der geplanten Haushaltsausgaben immer weiter vor sich herzuschieben. Gerne würde er diese Möglichkeit in den Fraktionen bzw. im Stadtrat diskutieren lassen.

 

Herr Hüttinger gibt Frau Frauenschläger und Herrn Bürgermeister Deffner grundsätzlich Recht. Jedoch erinnere er daran, dass, auch wenn die Arbeiten extern vergeben werden würden, immer noch ein großer Teil der Planungsarbeiten bei der Verwaltung, sprich dem überlasteten Bauamt, hängen bleiben würde. Außerdem käme es immer wieder mal vor, dass Verzögerungen bei der Umsetzung auftreten würden.

 

Herr Schwarzbeck erklärt die Streichungen von den Projekten „Rezatparkplatz“ und „Pfaffenbuck“ wie folgt: Das Baureferat könne vielleicht erst 2020 mit den Sanierungsmaßnahmen am Rezatparkplatz beginnen, weil sich die Umsetzung des dortigen Hochwasserschutzes verzögert. Aus diesem Grund sei in diesem Fall nicht die Finanzverwaltung der richtige Ansprechpartner, sondern der Bauausschuss. Ebenso wenig könne 2018, laut Baureferat, auch nicht am Pfaffenbuck mit der Arbeit begonnen werden. Deshalb mache es für die Finanzverwaltung wenig Sinn, so viele Haushaltsausgabereste vor sich herzuschieben. Er empfehle eher eine Neuveranschlagung, wenn die Projekte auch wirklich umgesetzt werden könnten. Wenn für 2018 die Haushaltsreste für „Pfaffenbuck“ und „Rezatparkplatz“ bestehen bleiben würden, stünden sie nur deklaratorisch in der Liste. Es handle sich hierbei um eine Finanzplanung, die nicht unbedingt mit der Aufgabenliste des Bauamtes harmonisieren würde. Die Wünsche des Stadtrates sowie die Prioritäten würden natürlich berücksichtigt werden. Jedoch solle man doch dem Baureferat ein bis zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der vielen anstehenden Aufgaben geben und gleichzeitig manche Bauvorhaben, die ohne weiteres von Fremdfirmen ausgeführt werden könnten, extern vergeben. Hierfür würden sich vor allem Projekte wie der Schulneubau in Schalkhausen sowie neue Kindergärten eignen. Eine schnellere Fertigstellung von Neubauten wäre vielleicht auch die Fertigbauweise.

Die hohen Ausgabereste bei der Feuerwehr, also beim beweglichen Anlagevermögen, würden sich daraus erklären, dass es lange Wartezeiten für Spezialfahrzeuge gäbe. Oft seien die Bestellungen bereits getätigt. Darüber hinaus würde auch das Betriebsamt ständig eine unzureichende finanzielle Ausstattung beklagen. Auch beim Betriebsamt bestünden hohe Haushaltsausgabereste.

 

Herr Meyer meint, dass es bei manchen Projekten schon Sinn mache, wenn diese geschoben werden würden, z. B. aktuell die Maßnahmen an der Luitpoldschule. Ob es jedoch wirklich wirtschaftlich gedacht sei, dass man Fremdfirmen mit der Projektsteuerung beauftrage, stelle er in Frage, denn die Preise würden aufgrund der hohen Nachfrage bei den Handwerker- und Baufirmen schnell steigen. Eine Erstellung von einer Prioritätenliste der Bauvorhaben zum Abarbeiten erscheine hingegen sehr vernünftig. Hier könne die Verwaltung doch dem Stadtrat eine Vorschlagsliste vorlegen.

 

Herr Reisner ist ebenfalls der Ansicht, dass der Überblick verloren gegangen sei, welche Projekte vom Stadtrat geplant und beschlossen worden sind und nur auf der „Warteliste“ stehen würden. Dies sei hinderlich bei Neuplanungen. Die Sanierung des Rezatparkplatzes würde schon eine gefühlte Ewigkeit geschoben werden und die Parksituation sei mittlerweile absolut untragbar geworden und erfordere endlich den Beginn der Sanierungsarbeiten. Die Planungen würden doch schon lange laufen, auch die für den Hochwasserschutz. Die Verzögerungen seien nicht wirklich nachvollziehbar.

 

Herr Bürgermeister Deffner schlägt daraufhin vor, doch Bauabschnitte zu schaffen. Den Rezatparkplatz dort zu sanieren, wo die Hochwasserschutzmaßnahmen nicht errichtet werden müssten.

 

So einfach sei dies nicht, erklärt Herr Schwarzbeck, denn die Sanierungsmaßnahmen für den Rezatparkplatz würden aus Geldern zur Förderung „Stadtsanierung“ mitfinanziert. Dies sei ein hochkomplexes Konstrukt zusammen mit dem Hochwasserschutz, das bei Splittung in viele kleine Bauabschnitte in sich zusammenbrechen würde und somit die gesamte Finanzierung und Förderung zu Nichte machen könne.

 

Herr Illig beklagt die hohen Rückstände und finde es schrecklich, was von all dem Geplanten nicht umgesetzt werden könne. Schon lange sei bekannt, dass das Baureferat personelle Engpässe habe und trotzdem würden keine Planstellen geschaffen werden. Für eine externe Vergabe wäre er nicht, da es keine kostensparende Lösung sei. Er sähe als einzige Konsequenz die Neueinstellung von Personal, auch wenn es derzeitig eine Herausforderung sei.

 

Herr Schwarzbeck gibt hier zu bedenken, dass aktuelle Auftragsspitzen nicht unbedingt mit Personaleinstellungen gelöst werden könnten, sondern eher mit Geduld und verweist auf andere Städte, die mit einem wesentlich höheren Projektestau und Haushaltsausgaberesten umgehen müssten. Neue Planstellen zu schaffen, könne dazu führen, dass in ein paar Jahren unbeschäftigtes Personal in den Ämtern sitzen würde und finanziert werden müsste. Darüber hinaus sei es derzeitig äußerst schwierig Ingenieure und Techniker für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren.

 

Frau Frauenschläger bringt nochmals zur Sprache, dass eine Projekte- bzw. Prioritätenliste vom Baureferat erstellt und dem Stadtrat vorgelegt werden solle. Das gesamte Gremium stimmt dem zu, dass Herr Büschl diese Liste dem Stadtrat vorlegen möge.

 

Herr Sauerhöfer, in Vertretung für die CSU, stellt den Antrag, dass die Projekte „Rezatparkplatz“ und „Pfaffenbuck“ wieder in die Haushaltsausgaberesteliste aufgenommen werden sollen.

Herr Deffner übernimmt hierfür die Abstimmung mit folgenden Ergebnissen:

 

Der Antrag, dass die Ausgaben i. H. v. 530.000 € für den Rezatparkplatz in der Liste der HAR wieder aufgenommen werden, wird mehrheitlich angenommen.

(7 Ja-Stimmen; 5 Nein-Stimmen)

 

Der Antrag, dass die Ausgaben für die Wiederherstellung Pfaffenbuck in der Liste der HAR i. H. v. 50.000 € wieder aufgenommen werden, wird mehrheitlich angenommen.

(8 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen).

 


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

- HAR im Verwaltungshaushalt                                                                          58.336,01 €

 

- HAR im Vermögenshaushalt                                                                     18.798.578,29 €

 

- HER im Vermögenshaushalt                                                                       6.238.880,00 €

 

in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.