Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 13.03.2018 HFWA/003/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 8, Nein: 4 |
Vorlage: | 40/003/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 150 KB | ||
Bildung Haushaltsreste 2017 (Anlage 1) 10 KB | ||
Haushaltsreste 2 (Anlage 2) 67 KB |
Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:
Im Rahmen der
Rechnungslegung 2017 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2018 zu übertragenden
Haushaltsreste zu ermitteln.
Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die
betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2017 und HAR aus
Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.
Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der
Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter Beziehung zu
entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.
1. Haushaltsausgabereste
Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei
geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen
sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2018 übertragen werden:
a) Verwaltungshaushalt
58.336,01
€
b)
Vermögenshaushalt 18.218.215,29
€
Der Gesamtbetrag
der HAR mit 18.276.551,30
€
hat sich gegenüber
dem Vorjahr (15.521.407,22
€)
um 2.76 Mio. € erhöht.
Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war
die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2017 wie jedes
Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der
jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.
Dennoch müssen 12,15 Mio. €, das sind 47 % der
Haushaltsansätze 2017 für Investitionen, als HAR übertragen werden
(Vorjahr ebenfalls 47 %). Hiervon entfallen 1,7 Mio. € auf die
Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,89 Mio. €
auf die Generalsanierung der Berufs-/Wirtschaftsschule – BA II und
0,73 Mio. € auf die Generalsanierung der Weinbergschule BA II. Die Baumaßnahmen
erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. 2,1 Mio. € müssen für
Grunderwerbe und Erschließungsmaßnahmen zur weiteren Siedlungsentwicklung, 0,28
Mio. € für den Abbruch der Tennishallen und 0,31 Mio. € für Baukostenzuschüsse
an ANregiomed übertragen werden. Für den Ausbau des Ernst-Körner-Rings, der
Neugestaltung der Neustadt sowie der Promenade und Maximilianstraße werden
Reste von zusammen 0,97 Mio. € übertragen werden. HAR von 0,39 Mio. €
entfallen auf die Erweiterung und Nachsorge der Bauschuttdeponie und 0,21 Mio.
€ auf die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Elpersdorf. Hier haben
sich die notwendigen Arbeiten der SWA verzögert.
Von den HAR aus 2016 und den vorausgegangenen
Jahren müssen rd. 6,07 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 4,79 Mio. €).
Hiervon 0,71 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule
BA II, 0,65 Mio. € für den Umbau Martin-Luther-Platz 3 und 0,18 Mio. € für den
Abbruch der Bahnbrücke bei Gösseldorf. Weitere 0,17 Mio. € für den Hochwasserschutz,
Hochwasserschutz- bzw. Gewässerentwicklungskonzepte und 0,4 Mio. € für den
Breitbandausbau. Für die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets Elpersdorf
müssen Reste von 0,85 Mio. € und für Grunderwerbe (einschl.
Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung 0,4 Mio. € weiter übertragen
werden.
Die erneuten Übertragungen sind auch im
Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist
bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, Verzögerungen bei der
Abrechnung sowie laufende Rechtsstreite die Ursache für die erneute
Restebildung.
Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage
1 aufgelistet.
Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen
auf die Aufgabenbereiche:
a) Stadtsanierung
(insbesondere Schrammhaus) 3,2 Mio. €
b) Hochbaumaßnahmen
(ohne Stadtsanierung) 5,1
Mio. €
hiervon:
Generalsan.
BSCH/WIS – BA II 1,61
Mio. €
Energetische Sanierung, barrierefreier
Zugang und
Brandschutz Verwaltungsgebäude 0,60
Mio. €
Generalsanierung Weinbergschule
BA II 0,73
Mio. €
Abbruch
Tennishallen 0,28
Mio. €
Sanierungsmaßnahmen
Luitpoldschule 0,29
Mio. €
Sanierungsmaßnahmen
Onoldiasaal 0,23
Mio. €
Sozialer
Wohnungsbau – Kirchenweg 12 0,28
Mio. €
c) Tiefbaumaßnahmen
(ohne Stadtsanierung) 3,4 Mio. € hiervon:
-
Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:
Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED) 0,13 Mio. €
Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf 0,40 Mio. €
Ausbau Ernst-Körner-Ring 0,14
Mio. €
Radweg Ansbach – Rügland 0,12 Mio. €
Abbruch Brücke bei Gösseldorf 0,18 Mio. €
-
Hochwasserschutz, Hochwasserschutz- bzw.
Gewässerentwicklungskonzepte
0,29 Mio. €
-
Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe 0,23
Mio. €
-
Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge 0,52
Mio. €
d) Erwerb von
Grundstücken 3,1
Mio. €.
Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, die
(zum Teil wegen der Förderung im neuen Kommunalinvestitionsprogramm
Schulinfrastruktur – KIP-S)) erst 2018 begonnen werden. U.a. sind dies:
a) Sanierung Fenster
und Sonnenschutz Luitpoldschule (KIP-S) 0,27
Mio. €
b) Neubau
Grundschule Schalkhausen einschl. Grunderwerb 0,30
Mio. €
c) Fenstersanierung
GS Eyb (KIP-S) 0,07
Mio. €
Für Maßnahmen, die baulich weitgehend
abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen Haushaltsausgabereste
in Höhe von ca. 1,1 Mio. € übertragen werden. Zu erwähnen sind hierbei
insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße
mit ca. 0,41 Mio. €, die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes mit ca.
0,23 Mio. € und der Abbruch der Brücke bei Gösseldorf mit ca. 0,18 Mio. €.
2. Haushaltseinnahmereste
(HER)
HER können nur für das dem Jahr der
Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung
ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass
Einnahmeerwartungen in Höhe von 6.238.880,00 € nach 2018 zu übertragen sind
(Vorjahr: 4.350.800,00 €).
Hiervon entfallen 2.808.550,00 € auf die
Übertragung eines Teils der im Haushalt 2017 mit 6.260.000,00 € festgesetzten
Kreditermächtigung.
Von den weiter zu übertragenden HER entfallen
1.080.000,00 € auf die Generalsanierung der Weinbergschule BA II und.
600.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS ‑ BA II. Für
den Ausbau von Straßen und Geh- und Radwegen (u.a. Windsbacher Straße sowie
Promenade/Maximilianstraße) müssen HER von 268.000,00 € gebildet werden.
Weitere 1.057.000,00 € betreffen
Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon
u.a. 273.000,00 € für die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße sowie
250.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt. Weitere 480.000,00 € entfallen
auf den Umbau Martin-Luther-Platz 3.
Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung
B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse
hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten
Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts
i.H.v. 5.484.787,13 € (ohne Asyl) bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 11.723.667,13
€ ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.
Herr Sauerhöfer beklagt, dass die geplanten
Ausgaben für die Sanierung des Rezatparkplatzes sowie für den Ausbau
Pfaffenbuck (Hochwasserschutz) aus den Haushaltsausgaberesten entfernt wurden,
denn dies seien doch sehr wichtige Projekte, die unbedingt umgesetzt werden
sollten und die vom Stadtrat bereits beschlossen worden waren.
Frau Frauenschläger teile die Ansicht von
Herrn Sauerhöfer und erinnere an die schrecklichen Bilder nach dem
Hochwasser-Drama in Pfaffenbuck. Damit betont sie die Notwendigkeit einer
Umsetzung des Hochwasserschutzes. Gleichzeitig sei sie entsetzt über die die
hohen Haushaltsausgabereste bei der Feuerwehr und frage sich, wie das möglich
sei. Ebenso wäre es ihr unverständlich wie Aufgaben nicht nacheinander
abgearbeitet werden würden. Schließlich stünden die Mittel durch Beschluss des
Stadtrates zur Verfügung. Ansonsten würden diese Arbeit und Beschlüsse ohne
Umsetzung fragwürdig dastehen.
Herr Bürgermeister Deffner erklärt, dass
aufgrund des Baubooms und der vielen Projekte das Bauamt Schwierigkeiten habe,
allen Planungen zeitnah nachzukommen. Er würde eine Vergabe an externe Firmen
empfehlen, anstatt die Beträge der geplanten Haushaltsausgaben immer weiter vor
sich herzuschieben. Gerne würde er diese Möglichkeit in den Fraktionen bzw. im
Stadtrat diskutieren lassen.
Herr Hüttinger gibt Frau Frauenschläger und
Herrn Bürgermeister Deffner grundsätzlich Recht. Jedoch erinnere er daran,
dass, auch wenn die Arbeiten extern vergeben werden würden, immer noch ein
großer Teil der Planungsarbeiten bei der Verwaltung, sprich dem überlasteten
Bauamt, hängen bleiben würde. Außerdem käme es immer wieder mal vor, dass
Verzögerungen bei der Umsetzung auftreten würden.
Herr Schwarzbeck erklärt die Streichungen von
den Projekten „Rezatparkplatz“ und „Pfaffenbuck“ wie folgt: Das Baureferat
könne vielleicht erst 2020 mit den Sanierungsmaßnahmen am Rezatparkplatz
beginnen, weil sich die Umsetzung des dortigen Hochwasserschutzes verzögert. Aus
diesem Grund sei in diesem Fall nicht die Finanzverwaltung der richtige
Ansprechpartner, sondern der Bauausschuss. Ebenso wenig könne 2018, laut
Baureferat, auch nicht am Pfaffenbuck mit der Arbeit begonnen werden. Deshalb mache
es für die Finanzverwaltung wenig Sinn, so viele Haushaltsausgabereste vor sich
herzuschieben. Er empfehle eher eine Neuveranschlagung, wenn die Projekte auch
wirklich umgesetzt werden könnten. Wenn für 2018 die Haushaltsreste für
„Pfaffenbuck“ und „Rezatparkplatz“ bestehen bleiben würden, stünden sie nur
deklaratorisch in der Liste. Es handle sich hierbei um eine Finanzplanung, die
nicht unbedingt mit der Aufgabenliste des Bauamtes harmonisieren würde. Die
Wünsche des Stadtrates sowie die Prioritäten würden natürlich berücksichtigt
werden. Jedoch solle man doch dem Baureferat ein bis zwei Jahre Zeit für die
Umsetzung der vielen anstehenden Aufgaben geben und gleichzeitig manche
Bauvorhaben, die ohne weiteres von Fremdfirmen ausgeführt werden könnten, extern
vergeben. Hierfür würden sich vor allem Projekte wie der Schulneubau in
Schalkhausen sowie neue Kindergärten eignen. Eine schnellere Fertigstellung von
Neubauten wäre vielleicht auch die Fertigbauweise.
Die hohen Ausgabereste bei der Feuerwehr, also
beim beweglichen Anlagevermögen, würden sich daraus erklären, dass es lange
Wartezeiten für Spezialfahrzeuge gäbe. Oft seien die Bestellungen bereits
getätigt. Darüber hinaus würde auch das Betriebsamt ständig eine unzureichende finanzielle
Ausstattung beklagen. Auch beim Betriebsamt bestünden hohe
Haushaltsausgabereste.
Herr Meyer meint, dass es bei manchen
Projekten schon Sinn mache, wenn diese geschoben werden würden, z. B. aktuell
die Maßnahmen an der Luitpoldschule. Ob es jedoch wirklich wirtschaftlich
gedacht sei, dass man Fremdfirmen mit der Projektsteuerung beauftrage, stelle
er in Frage, denn die Preise würden aufgrund der hohen Nachfrage bei den
Handwerker- und Baufirmen schnell steigen. Eine Erstellung von einer
Prioritätenliste der Bauvorhaben zum Abarbeiten erscheine hingegen sehr
vernünftig. Hier könne die Verwaltung doch dem Stadtrat eine Vorschlagsliste
vorlegen.
Herr Reisner ist ebenfalls der Ansicht, dass
der Überblick verloren gegangen sei, welche Projekte vom Stadtrat geplant und
beschlossen worden sind und nur auf der „Warteliste“ stehen würden. Dies sei
hinderlich bei Neuplanungen. Die Sanierung des Rezatparkplatzes würde schon
eine gefühlte Ewigkeit geschoben werden und die Parksituation sei mittlerweile
absolut untragbar geworden und erfordere endlich den Beginn der
Sanierungsarbeiten. Die Planungen würden doch schon lange laufen, auch die für
den Hochwasserschutz. Die Verzögerungen seien nicht wirklich nachvollziehbar.
Herr Bürgermeister Deffner schlägt daraufhin vor,
doch Bauabschnitte zu schaffen. Den Rezatparkplatz dort zu sanieren, wo die
Hochwasserschutzmaßnahmen nicht errichtet werden müssten.
So einfach sei dies nicht, erklärt Herr
Schwarzbeck, denn die Sanierungsmaßnahmen für den Rezatparkplatz würden aus
Geldern zur Förderung „Stadtsanierung“ mitfinanziert. Dies sei ein
hochkomplexes Konstrukt zusammen mit dem Hochwasserschutz, das bei Splittung in
viele kleine Bauabschnitte in sich zusammenbrechen würde und somit die gesamte
Finanzierung und Förderung zu Nichte machen könne.
Herr Illig beklagt die hohen Rückstände und
finde es schrecklich, was von all dem Geplanten nicht umgesetzt werden könne.
Schon lange sei bekannt, dass das Baureferat personelle Engpässe habe und
trotzdem würden keine Planstellen geschaffen werden. Für eine externe Vergabe
wäre er nicht, da es keine kostensparende Lösung sei. Er sähe als einzige
Konsequenz die Neueinstellung von Personal, auch wenn es derzeitig eine
Herausforderung sei.
Herr Schwarzbeck gibt hier zu bedenken, dass
aktuelle Auftragsspitzen nicht unbedingt mit Personaleinstellungen gelöst
werden könnten, sondern eher mit Geduld und verweist auf andere Städte, die mit
einem wesentlich höheren Projektestau und Haushaltsausgaberesten umgehen müssten.
Neue Planstellen zu schaffen, könne dazu führen, dass in ein paar Jahren
unbeschäftigtes Personal in den Ämtern sitzen würde und finanziert werden
müsste. Darüber hinaus sei es derzeitig äußerst schwierig Ingenieure und
Techniker für den öffentlichen Dienst zu rekrutieren.
Frau Frauenschläger bringt nochmals zur
Sprache, dass eine Projekte- bzw. Prioritätenliste vom Baureferat erstellt und
dem Stadtrat vorgelegt werden solle. Das gesamte Gremium stimmt dem zu, dass
Herr Büschl diese Liste dem Stadtrat vorlegen möge.
Herr Sauerhöfer, in Vertretung für die CSU,
stellt den Antrag, dass die Projekte „Rezatparkplatz“ und „Pfaffenbuck“ wieder
in die Haushaltsausgaberesteliste aufgenommen werden sollen.
Herr Deffner übernimmt hierfür die Abstimmung
mit folgenden Ergebnissen:
Der Antrag, dass die Ausgaben i. H. v. 530.000
€ für den Rezatparkplatz in der Liste der HAR wieder aufgenommen werden, wird
mehrheitlich angenommen.
(7 Ja-Stimmen; 5 Nein-Stimmen)
Der Antrag, dass die Ausgaben für die
Wiederherstellung Pfaffenbuck in der Liste der HAR i. H. v. 50.000 € wieder
aufgenommen werden, wird mehrheitlich angenommen.
(8 Ja-Stimmen; 4 Nein-Stimmen).
Beschluss:
die im Rahmen der
Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen
- HAR im Verwaltungshaushalt 58.336,01
€
- HAR im Vermögenshaushalt 18.798.578,29
€
- HER im Vermögenshaushalt 6.238.880,00
€
in das Haushaltsjahr
2018 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der
Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei
den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.