Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.03.2018 SR/003/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Bei folgenden Beschlüssen sind die Gründe für die Geheimhaltung
entfallen:
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1 |
Haupt Karin, Verw.Amtfrau; Bestellung zur
Verwaltungsprüferin und stellvertr. Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes |
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des PA vom 13.03.2018:
Die Verwaltungsamtfrau
Karin
Haupt wird mit Wirkung ab 26.03.2018 zur Verwaltungsprüferin und
stellvertretenden Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes bestellt.
Die Geheimhaltung
entfällt.
Einstimmig beschlossen.
TOP
2 |
Bestellung eines Kassenverwalters für die
Stadtkasse Ansbach gem. Art. 100 Abs. 2 GO |
Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.03.2018:
Herr Rudolf Steinbauer
wird mit Ablauf des 31.03.2018 von der Stelle des Kassenverwalters der
Stadtkasse Ansbach abberufen.
Herr Bernd Mühleiß
wird ab dem 01.04.2018 zum Kassenverwalter der Stadtkasse Ansbach bestellt.
Die Geheimhaltung
entfällt.
Einstimmig beschlossen.
TOP
5 |
Direktvergabe von Leistungen des
öffentlichen Personennahverkehrs an die Ansbacher Bäder- und Verkehrs GmbH (
ABuV); Änderung der Vorabbekanntmachung |
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt
der Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt in der
vorliegenden Fassung zu. (Anlage 1)
Die Geheimhaltung
entfällt hinsichtlich des Beschlusses.
Einstimmig beschlossen.