Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Haushaltsreste 2017

BezeichnungInhalt
Sitzung:20.03.2018   SR/003/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 10
Vorlage:  40/003/2018 

Herr Schwarzbeck berichtet, im HFWA am 13.03.18 wurde die Bildung der Haushaltsausgabereste zur Vorbereitung des Jahresabschlusses 2017 detailliert vorgestellt und im Anschluss daran intensiv diskutiert. Über zwei Änderungsanträge wurde dann mehrheitlich folgendes beschlossen:

 

a) Für die Sanierung des Rezatparkplatzes wurden abweichend vom Verwaltungsentwurf Haushaltsausgabereste von 530.000 € beschlossen. Die Verwaltung hatte die Streichung vorgeschlagen, da mit der Maßnahme nach Aussage des Baureferats im Jahr 2018 nicht begonnen werden kann.

Nachdem die Maßnahme Rezatparkplatz aus Städtebauförderungsmitteln gefördert werden kann, erhöhen sich auch die HER um 300.000 €.

 

b) Abweichend vom Verwaltungsvorschlag sollten gem. Mehrheitsentscheidung des HFWA zusätzlich HAR von 70.000 € für die Sanierung des Pfaffenbucks im Jahresabschluss 2017 gebildet werden. Da bereits Ausgaben für diese Maßnahme entstanden sind, können nur die verbliebenen Mittel von 50.000 € als HAR übertragen werden.

 

Unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung fällt der Jahresabschluss 2017 gegenüber dem Verwaltungsvorschlag um 280.000 € schlechter aus.

 

Abweichend vom ursprünglichen Verwaltungsvorschlag steht gem. Entscheidung des HFWA nun ein neuer Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

Herr Büschl stellt am Beispiel der Haushaltsreste des Bereichs Hochbau vor, welche Beträge davon bis 15.03.2018 bereits abgeflossen seien – es handelt sich hierbei um  1.850.000 €. Dies liege unter anderem daran, dass viele Rechnungen erst später bzw. nach Jahresende kommen und dann abgerechnet werden.

 

Herr Büschl weist außerdem darauf hin, dass eine weitere Ursache für die bestehenden Reste auch der schlechte Personalstand sei. Er zitiert aus einer Veröffentlichung des DIW, dass Bauinvestitionen trotz weitgehender Auftragsverwaltung einen nicht unerheblichen Planungs- und Kontrollaufwand bedeuten, der auch entsprechende „hinreichende Personalkapazitäten“ bei der Steuerung und Überwachung der Planungs- und Bauleistungen erfordere. Neues Personal sei gerade im technischen Bereich schwer zu finden und das „vorhandene“ Personal in seinem Bereich habe ca. 8600 Überstunden. Die Fälle können nur nach und nach abgearbeitet werden.

 

Herr Porzner teilt mit, dass von den Haushaltseinnahmeresten fast 3 Mio. € Kreditermächtigungen seien, welche aufgrund von Verzögerungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Er würde daher vorschlagen, 1,5 Mio. € Kreditermächtigungen zu streichen, da man ja das Ziel habe, die Verschuldung zu senken.

 

Herr Schwarzbeck rate davon ab, denn der Jahresabschluss 2017 werde dadurch schlechter, im Haushaltsjahr 2019 müssten die Kosten aber wieder gedeckt werden. Daher sollte man lieber einen anderen Weg gehen – wenn die Grundstücksgeschäfte laufen, werde man einen Vorschlag machen, wie man Teile dieser Mittel zum Rückgang der Verschuldung verwenden kann. Man habe keinen Vorteil durch die Streichung. Herr Schwarzbeck betont, dass die Kredite ja nicht aufgenommen würden, wenn die dadurch finanzierten Ausgaben nicht anfallen. Zur Deckung der laufenden Ausgaben (eventuell fehlende Liquidität) werden selbstverständlich die günstigeren Kassenkredite genommen.

 

Herr Illig teilt zum Thema Personalstand im Baureferat mit, dass man sich nicht damit abfinden dürfe, dass kein Personal zu finden sei. Man müsse es trotzdem weiterhin versuchen. Andererseits wurde im HFWA gesagt, dass es in Ansbach nicht so schlimm sei und andere Kommunen weitaus höhere Haushaltsreste vor sich herschieben. Außerdem wurde gesagt, dass man Sorge habe, dass für jetzt neu eingestelltes Personal in ein paar Jahren nicht genug Arbeit da sei. Diese Widersprüche verstehe er nicht. Man sollte sich besser in den nächsten Stellenplan- und Haushaltsberatungen Gedanken darüber machen, wie man die Ursache der vielen Überstunden und somit auch der Haushaltsreste bekämpfen könne.

 

Frau OB Seidel entgegnet, dass man natürlich dran bleibe Personal zu finden, dass man aber als Arbeitgeber gerade im Baubereich gegenüber der freien Wirtschaft, durch die gute Lage in der Bauwirtschaft, leider nicht konkurrenzfähig sei.

 

Herr Deffner teilt mit, dass man nicht daran vorbeikommen werde sich darüber Gedanken zu machen einige Aufträge nach außen zu vergeben, um beim Abbau der Haushaltsreste voranzukommen. Dies würden viele andere Kommunen auch bereits machen. Dies wäre aus seiner Sicht der richtige Weg, um gesetzte Aufgaben zu erfüllen.

 

Herr Büschl entgegnet, dass bereits die weitaus überwiegende Zahl an Aufträgen, sowohl in Planung und Ausführung, nach außen vergeben werden. Er weist nochmal auf den Kontrollaufwand hin.

 

Herr Stephan erkundigt sich, wie lang man eine Maßnahme schieben könne.

 

Herr Schwarzbeck teilt mit, dass es für Haushaltsausgabereste keine Frist gebe. Bei den Haushaltseinnahmeresten sei dies auf 1 Jahr geregelt.

 

Herr Seiler ist der Meinung, dass sich das Problem schon verbessern würde, wenn man bei den Haushaltsberatungen nicht ständig neue Vorhaben beschließen würde, sondern erst mal die Maßnahmen Vorrang hätten, die bereits beschlossen seien.

 

Herr Porzner erinnert daran, dass sein Antrag noch im Raum stehe, die 1,5 Mio € Kreditermächtigung zu streichen. Wenn diese nach einem Jahr eh verfallen würden, könne man sie auch gleich rausnehmen. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen.

 

Frau OB Seidel weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass dies nur „Haushaltskosmetik“ wäre, wie ja von Herrn Schwarzbeck bereits erläutert. Sie warnt vor so einem Vorgehen.

 

Auch Herr Schwarzbeck weist erneut darauf hin, dass die Einnahmen zur Deckung der Ausgaben da seien. Wenn Ausgaben veranschlagt werden, müssen daher auch die entsprechenden Einnahmen zur Finanzierung bereitgestellt werden. Alles andere wäre reine Haushaltskosmetik. Außerdem würden die Reste nicht verfallen sondern durch Aufnahme der alten Kreditermächtigung zuerst abgearbeitet.

 

Frau OB Seidel bittet um Abstimmung des Beschlussvorschlages der Verwaltung, da dieser der weitergehende sei.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 13.03.2018:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

-           HAR im Verwaltungshaushalt      von                                             58.336,01 €

 

-           HAR im Vermögenshaushalt        von                                      18.798.215,29 €

 

-           HER im Vermögenshaushalt        von                                        6.538.880,00 €

 

sind in das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei der Fortführung der Rechnungslegung sich evtl. ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.