Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 20.03.2018 SR/003/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 33, Nein: 3 |
Vorlage: | 30/007/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 135 KB | ||
Abwaegungstabelle Deckblatt Nr. 2 zum Baulinienplan Nr. 120 72 KB |
Herr Büschl berichtet, dass im Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 25.04.2017 in der Zeit vom 08.01.2018 bis einschließlich 07.02.2018 die Offenlegung der Planunterlagen stattfand. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.01.2018 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Stellungnahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der Offenlegung werden im Folgenden als Stellungnahmen behandelt und abgewogen.
a) Bericht über
Offenlegung und Behördenbeteiligung
Im Rahmen der Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Folgende Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Einwand haben abgegeben:
̵ Immobilien Freistaat Bayern (Regionalvertretung Mittelfranken) mit Schreiben vom 11.01.2018
̵ Markt Lichtenau mit Schreiben vom 10.01.2018
̵ Industrie- und Handelskammer (IHK) Nürnberg für Mittelfranken mit Email vom 24.01.2018
̵ Gemeinde Sachsen b. Ansbach mit Email vom 31.01.2018
̵ Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 01.02.2018
̵ Gemeinde Aurach mit Email vom 06.02.2018
̵ Eisenbahn Bundesamt Außenstelle Nürnberg mit Schreiben vom 02.02.2018
̵ Regionaler Planungsverband Westmittelfranken (RPV 8) mit Schreiben vom 01.02.2018
̵ Handwerkskammer für Mittelfranken mit Email vom 08.02.2018
̵ Staatliches Bauamt mit Email vom 13.02.2018
Anregungen brachten vor:
̵ Wasserwirtschaftsamt Ansbach mit Email vom 01.02.2018
Die Anregungen werden in der beiliegenden Abwägungstabelle behandelt.
b) Satzungsbeschluss
Alle Anregungen zum Deckblatt Nr. 2 zum Baulinienplan Nr. 120 „Anpassung an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung“ wurden eingehend geprüft und abgewogen.
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung.
Deckblatt Nr. 2 zum Baulinienplan Nr. 120 „Anpassung an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung“ in der Fassung vom 29.12.2017 entspricht den Zielsetzungen des beschlossenen Vergnügungsstättenkonzepts und kann gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden. Dazu gilt die Begründung vom 29.12.2017.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 12.03.2018:
Das Deckblatt Nr. 2 zum Baulinienplan Nr. 120 „Anpassung an die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung“ in der Fassung vom 29.12.2017 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 29.12.2017.