Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIP-S) - Maßnahmen der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.03.2018   BA/003/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/016/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Büschl führt eingangs aus, dass der Bund ein Programm zur Förderung und Verbesserung der Schulinfrastruktur ausgelegt habe. Förderfähig seien die Maßnahmen deren Finanzierung gesichert und das Bauvorhaben noch nicht begonnen sei.

Herr Hildner informiert das Gremium über nachstehenden Sachverhalt:

 

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein Programm zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen angelegt, das zur Umsetzung im Freistaat Bayern als Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt wurde.

Der Bund verdoppelte inzwischen seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden bewirkt werden und Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanziert werden.

 

Vom bayerischen Gesamtkontingent von rd. 293 Mio. € entfallen auf den Regierungsbezirk Mittelfranken 28,9 Mio. €.

 

Für die nachstehend aufgelisteten Maßnahmen in der Stadt Ansbach wird mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mio. € gerechnet. Eine genauere Kostenschätzung wird nach Zustimmung der Gremien zu den Einzelmaßnahmen erstellt. Die Bewerbungsbögen müssen der Bewilligungsstelle (Regierung von Mittelfranken) bis zum 27.04.2018 vorliegen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis 30.Juni 2023 vorzulegen.

 

Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

 

Die Bereitstellung des städtischen Anteils ist insofern gesichert, da diverse Maßnahmen bereits angemeldet wurden und im Haushalt abgebildet sind

a) Grundschule Eyb (Haushaltsausgaberest) HAR       80.000,- €

b) Karolinenschule                                                              174.000,- €

c) Luitpoldschule                                                     HAR   265.000,- €           

 

Hinweis: Die Maßnahmen a) und c) wurden nach Information der Schulen bewusst zurückgestellt, da sich das neue Investitionsprogramm für Schulen bereits im Sommer 2017 abgezeichnet hat.

 

Maßnahmenzusammenstellung

 

Grundschule Eyb

  • Austausch der restlichen Fenster in den Fluren und im Sanitärbereich
  • Verbesserung des Schallschutzes in den Klassenräumen
  • Haustechnische Verbesserungen in der Sporthalle durch Deckenstrahlheizplatten und neuer Beleuchtung; Rückbau der Lüftungskanale, Änderungen im Duschbereich
  • Änderungen bei der Löschwasserversorgung

 

Karolinenschule

  • Investitionen in den Brandschutz mit inneren Bypass-Türen und einer außenliegenden Fluchttreppe, verbunden mit Notausgangstüren an der Fassade
  • Verbesserung des Schallschutzes in den Klassenzimmern

 

Luitpoldschule

  • Austausch der Fenster und des Sonnenschutzes in Teilbereichen ( westlicher Gebäudeteil, Erbauung Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts)
  • Verbesserung des Schallschutzes in den Klassenzimmern
  • Änderungen bei der Löschwasserversorgung

 

FOS / BOS

  • Verbesserung des baulichen Brandschutzes durch eine Fluchttreppe am A-Bau, verbunden mit Notausgangstüren in der Fassade

 

Gymnasium Carolinum

  • Rückbau sämtlicher Einrichtungen im Physikvorbereitungsraum und Neuaufbau von Bodenbelag, Elektroinstallation und Beleuchtung, Verdunkelung und Mobiliar

 

Im Anschluss an den Sachvortrag zitiert Herr Hildner im Zusammenhang mit den vorstehend näher beschriebenen Maßnahmen nachstehend aufgeführtes Schreiben:

 

„das Hochbauamt teilt Ihnen mit, dass die im Haushalt 2017 veranschlagte Fenstersanierung und die Erneuerung des Sonnenschutzes nicht sofort ausgeschrieben bzw. ausgeführt werden.

 

Hintergrund ist die Ankündigung des Bundes, dass ein neues Investitionsprogramm für Schulbauten aufgelegt wird. Mit der Maßgabe, dass für finanzschwache Kommunen Mittel zur Sanierung der Infrastruktur an Schulen bereitgestellt werden, erwartet die Stadt Ansbach, dass Sie Mittel zugeteilt bekommt, da die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Bei den letzten beiden Investitionshilfen des Bundes/des Freistaates Bayern lag der Fördersatz im hohen zweistelligen Prozentbereich. Insofern hat die Stadt Ansbach nach dem Haushaltsrecht alles zu tun, um mit wirtschaftlichen Mitteln den Verwendungszweck zu erreichen. Dies soll im vorliegenden Fall mit den staatlichen Fördermitteln erreicht werden, da infolge der Zuwendungen der städtische Anteil sinkt.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde.“

 

Im Anschluss an den Sachvortrag

 

-           wird aus dem Gremium heraus angemerkt, dass die Maßnahme begrüßenswert sei.

-           angefragt, ob die Waldschule in das KIP integriert werden könne. Die        Bauverwaltung wird gebeten, sich Gedanken zu machen, wie dieser Bereich       saniert werden könne. Herr Büschl antwortet, dass dies ein Fall für die          Generalsanierung sei. Momentan sei die Waldschule eine einzügige Schule.  Herr Hildner stellt klar, dass für die aufgeführten Maßnahmen eine Förderung             möglich ist.

 

-           angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, die Turnhalle abzutrennen, um dann in             den Genuss der Förderung zu kommen. Herr Hildner antwortet, dass dies ein anderes Förderprogramm sei.

 

-           nachgefragt, wie sich die Fördersumme bei der FOS/BOS     zusammensetze.      Herr Hildner erklärt, dass alles was anstehen könne, in dieses Förderprogramm             eingebracht wurde. Die Förderung werde ausgeschöpft. Herr Büschl ergänzt,             dass sich die Ertüchtigung des Sonnenschutzes/ der Fenster der Luitpoldschule        im sechsstelligen Bereich bewegen werde.

 

-           wird die Sprache auf den  fehlenden Schallschutz der Karolinenschule gebracht.

            Herr Hildner antwortet, dass für alle Klassenzimmer 24.000,-€ angesetzt seien.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt den vorgeschlagenen KIP-S Maßnahmen zu und empfiehlt dem Stadtrat, nach Vorberatung im HFWA, die Anmeldung der vorgenannten Einzelmaßnahmen zu beschließen und die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen bereitzustellen.