Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.03.2018 BA/003/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 31/016/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 149 KB |
Herr
Büschl führt eingangs aus, dass der Bund ein Programm zur Förderung und
Verbesserung der Schulinfrastruktur ausgelegt habe. Förderfähig seien die
Maßnahmen deren Finanzierung gesichert und das Bauvorhaben noch nicht begonnen
sei.
Herr
Hildner informiert das Gremium über nachstehenden Sachverhalt:
Mit
dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein
Programm zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen angelegt, das
zur Umsetzung im Freistaat Bayern als Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
aufgelegt wurde.
Der
Bund verdoppelte inzwischen seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden
Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Stärkung der Investitionstätigkeit
finanzschwacher Gemeinden bewirkt werden und Maßnahmen zur Verbesserung der
Schulinfrastruktur finanziert werden.
Vom bayerischen Gesamtkontingent von rd. 293 Mio. € entfallen auf den Regierungsbezirk Mittelfranken 28,9 Mio. €.
Für die nachstehend aufgelisteten Maßnahmen in der Stadt Ansbach wird mit einer Investitionssumme von rd. 1,2 Mio. € gerechnet. Eine genauere Kostenschätzung wird nach Zustimmung der Gremien zu den Einzelmaßnahmen erstellt. Die Bewerbungsbögen müssen der Bewilligungsstelle (Regierung von Mittelfranken) bis zum 27.04.2018 vorliegen. Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis 30.Juni 2023 vorzulegen.
Es erfolgt eine Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Bereitstellung des städtischen Anteils ist insofern gesichert, da diverse Maßnahmen bereits angemeldet wurden und im Haushalt abgebildet sind
a) Grundschule Eyb (Haushaltsausgaberest) HAR 80.000,- €
b) Karolinenschule 174.000,- €
c) Luitpoldschule HAR 265.000,- €
Hinweis: Die Maßnahmen a) und c) wurden nach Information der Schulen bewusst zurückgestellt, da sich das neue Investitionsprogramm für Schulen bereits im Sommer 2017 abgezeichnet hat.
Maßnahmenzusammenstellung
Grundschule Eyb
Karolinenschule
Luitpoldschule
FOS / BOS
Gymnasium Carolinum
Im Anschluss an den Sachvortrag zitiert Herr Hildner im Zusammenhang mit den vorstehend näher beschriebenen Maßnahmen nachstehend aufgeführtes Schreiben:
„das Hochbauamt teilt Ihnen mit, dass die im Haushalt 2017 veranschlagte Fenstersanierung und die Erneuerung des Sonnenschutzes nicht sofort ausgeschrieben bzw. ausgeführt werden.
Hintergrund ist die Ankündigung des Bundes, dass ein neues Investitionsprogramm für Schulbauten aufgelegt wird. Mit der Maßgabe, dass für finanzschwache Kommunen Mittel zur Sanierung der Infrastruktur an Schulen bereitgestellt werden, erwartet die Stadt Ansbach, dass Sie Mittel zugeteilt bekommt, da die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei den letzten beiden Investitionshilfen des Bundes/des Freistaates Bayern lag der Fördersatz im hohen zweistelligen Prozentbereich. Insofern hat die Stadt Ansbach nach dem Haushaltsrecht alles zu tun, um mit wirtschaftlichen Mitteln den Verwendungszweck zu erreichen. Dies soll im vorliegenden Fall mit den staatlichen Fördermitteln erreicht werden, da infolge der Zuwendungen der städtische Anteil sinkt.
Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde.“
Im Anschluss an den Sachvortrag
- wird aus dem Gremium heraus angemerkt, dass die Maßnahme begrüßenswert sei.
- angefragt, ob die Waldschule in das KIP integriert werden könne. Die Bauverwaltung wird gebeten, sich Gedanken zu machen, wie dieser Bereich saniert werden könne. Herr Büschl antwortet, dass dies ein Fall für die Generalsanierung sei. Momentan sei die Waldschule eine einzügige Schule. Herr Hildner stellt klar, dass für die aufgeführten Maßnahmen eine Förderung möglich ist.
- angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, die Turnhalle abzutrennen, um dann in den Genuss der Förderung zu kommen. Herr Hildner antwortet, dass dies ein anderes Förderprogramm sei.
- nachgefragt, wie sich die Fördersumme bei der FOS/BOS zusammensetze. Herr Hildner erklärt, dass alles was anstehen könne, in dieses Förderprogramm eingebracht wurde. Die Förderung werde ausgeschöpft. Herr Büschl ergänzt, dass sich die Ertüchtigung des Sonnenschutzes/ der Fenster der Luitpoldschule im sechsstelligen Bereich bewegen werde.
- wird die Sprache auf den fehlenden Schallschutz der Karolinenschule gebracht.
Herr Hildner antwortet, dass für alle Klassenzimmer 24.000,-€ angesetzt seien.
Beschluss:
Der Bauausschuss stimmt den vorgeschlagenen KIP-S Maßnahmen zu und empfiehlt dem Stadtrat, nach Vorberatung im HFWA, die Anmeldung der vorgenannten Einzelmaßnahmen zu beschließen und die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen bereitzustellen.