Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 12.03.2018 BA/003/2018 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | 32/004/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 131 KB |
Herr Wehrer informiert das Gremium über nachstehenden Sachverhalt:
Die Erdarbeiten zur Erweiterung der Deponie Haldenweg sind abgeschlossen. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes ist im Anschluss die Deponiewaage zu erneuern.
Die im Einsatz befindliche Waage mit einem Betriebsalter von über 20 Jahren wurde in den letzten Jahren mehrmals aufwendig repariert, weitere Instandsetzungen sind nach Rücksprache mit dem Eichgutachter sowie der Service-Firma (Pfister-Waagen) nicht mehr wirtschaftlich bzw. nicht mehr zu bewerkstelligen.
Der Standort der Waage muss im Zuge der Sanierung an das Betriebshaus verlegt werden, um ein direktes Sichtfeld des Deponie-Personals zu den Anlieferungen zu ermöglichen.
Neben den eigentlichen Bauarbeiten zur Erneuerung der Waage fallen diverse Umbauarbeiten an den Einfahrten des Betriebsgeländes an, u.a. die Verlegung der Toranlage und Erweiterung des Gitterrostpodestes am Betriebsgebäude. Der Anbau des Gitterrostpodestes wird zur Sichtung des Wareneingangs sowie zur Probennahme genutzt. Die immer weiter steigenden Anforderungen der Deponieverordnung werden hiermit erfüllt.
Die Baumaßnahme wurde
öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 26.01.2018 statt. Von sieben
Firmen wurden die Angebotsunterlagen angefordert. Zwei Firmen haben ihr Angebot
frist- und ordnungsgemäß abgegeben. Nach Prüfung der Angebote bietet die Fa.
Ulsenheimer aus Lichtenau mit 444.803,64 EUR die Leistungen am
wirtschaftlichsten an.
Die für die Sanierung der Waage bereit stehenden Mittel (Erweiterung der Deponie, HHST 02.7202.9505 und 02.7202.9591 ) stehen bislang nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Der zur Vergabe der Bauleistungen benötigte Restbetrag in Höhe von ca. 220.000 EUR kann aus der Haushaltsstelle (Gemeindestraßen 2018 Verschleißdecken, HHST 02.6368.9501) entnommen werden.
Aus dem Gremium heraus
- wird nachgefragt, mit welcher Begründung die Finanzierung der Waage mit Mitteln aus dem Haushalt für Gemeindestraßen erfolge. Ziel war es eigentlich mit den eingestellten Haushaltsmitteln Gemeindestraßen zu sanieren. Sollte dem Vorschlag der Bauverwaltung gefolgt werden, werde die Handlungsfähigkeit beachtlich eingeschränkt. Herr Wehrer antwortet, dass aus 2017 Haushaltsreste für Gemeindestraßen vorhanden seien, die geplanten Maßnahmen können durchgeführt werden. Herr Büschl ergänzt, dass die vorgeschlagene Vorgehensweise der Situation geschuldet sei. Unter dem Begriff Gemeindestraßen seien alle Straßen zusammengefasst, die keinen eigenen Titel haben. Die Reste zu übertragen sei mit der Kämmerei beschlossen. Bei Beantragung der Mittel für die Waage war die Aussage der Kämmerei hierfür Deckungsmittel einzustellen.
- um Auskunft gebeten, ob der Lückenschluss des Gehwegs zum neu gebauten Radweg nach Geisengrund erfolgen könne. Herr Wehrer antwortet, dass dies geprüft und im nächsten Bauausschuss darüber berichtet werde.
- festgestellt, wenn nur 50 % der für die Finanzierung der Waage erforderlichen Mittel vorhanden seien, solle die Beschaffung der Waage verschoben werden. Herr Wehrer antwortet, dass die Konsequenz daraus wäre, dass die Bauschuttdeponie geschlossen werden müsse, falls die Waage ausfiele. außerdem wäre damit letztendlich ein Einnahmeverlust verbunden.
- wird angeraten, das Geld wie geplant, für den Straßenbau zu verwenden, bzw. die Finanzierung der Waage aus allgemeinen Rücklagen zu gewährleisten.
- um Sachstandsbericht gebeten, ob die Ausbesserung der Straßenschäden durch das Aufbringen einer dünnen Ashaltschicht erfolgen könne. Herr Wehrer antwortet, dass diese Maßnahme nur „Kosmetik“ wäre und sinnvoll sei, wenn die nur Straßenoberfläche marode sei. Sobald der Untergrund defekt sei, greife die angefragte „einfache“ Straßensanierung nicht mehr.
Herr Deffner regt an, dass aufgrund der kontroversen Diskussion ein Verweis in die Fraktionen zu weiteren Beratung empfohlen werde. Das Gremium ist hiermit einverstanden.
Von einer Beschlussfassung auf Grundlage des nachstehenden Beschlussvorschlages wird auf Grund der unterschiedlichen Meinungen Abstand genommen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 220.000.-€ zur Sanierung der Deponiewaage bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt in der vorgeschlagenen Art und Weise.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Bauleistungen zur Sanierung der Deponiewaage an die wenigstnehmende Firma Ulsenheimer aus Lichtenau zu 444.803,64 € zu vergeben.