Tagesordnungspunkt

TOP Ö 10: Änderung Bebauungsplan Nr. 28/1 Sondergebiet Messe - Antrag ÖDP:

BezeichnungInhalt
Sitzung:12.03.2018   BA/003/2018 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  30/004/2018 

Herr Deffner findet den Antrag beispielhaft und diskutabel. Seiner Meinung nach sollte jedoch mit der „Fichte“ abgeklärt werden, ob diese an den bisher vorgelegten Überlegungen zur Errichtung eines Vereinssportheimes gekoppelt an dessen Finanzierung festhält. Sollte sich die Fichte letztendlich gegen die Planung entscheiden, könne die beantragte Nutzungsänderung des betreffenden Grundstücks auf Grundlage der vorliegenden Anträge näher untersucht werden.

 

Herr Wolter führt aus, dass es Ziel der Bauverwaltung sei, das Gelände einer städtebaulich sinnvollen Nutzung zuzuführen. Er weist bereits jetzt schon darauf hin, dass momentan ¾ der Fläche im festgesetzten Überschwemmungsgebiet liege. Lediglich der südlich-östliche Bereich könne derzeit einer Nutzung zugeführt werden.  Hier sieht der Antrag eine Neuberechnung vor, so dass die nutzbare Fläche vergrößert wird.

 

Des Weiteren stellt er die verschiedenen Emissionsquellen (Straßen- und Schienenlärm sowie Gewerbelärm) dar – diese stellen für die verschiedenen diskutierten Nutzungen wesentliche Rahmenbedingungen dar, hier ist von der Notwendigkeit eines Schallgutachtens auszugehen. Dies gilt ebenfalls aufgrund der schutzwürdigen Nutzungen wie den angrenzenden Wohngebieten. Dabei sind voraussichtlich die Schalkhäuser Straße, die Bahnlinie Ansbach-Stuttgart sowie der Hohenzollernring in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Herr Wolter stellt zusammenfassend fest,  dass der Vorschlag der ÖDP eine machbare Variante darstelle und die begleitenden Maßnahmen für einen funktionstüchtigen Lärmschutz abzuarbeiten seien.

 

Herr Deffner spricht den evtl. Verbleib des Skaterplatzes an. Herr Wolter antwortet, dass für den Fall der Bebauung eine Alternative für die Skater gesucht werden kann, die auch Vorteile bieten kann.

 

Aus dem Gremium heraus wird

 

-           angemerkt, dass der vorliegende Antrag einen gangbaren Weg darstellt und die Ansicht vertreten, dass sozialverträgliche Wohnbebauung in Ansbach schwer umzusetzen sei. Das Gelände biete sich an, hier erschwinglichen Wohnraum zu schaffen. Es wird weiter festgestellt, dass das von der Fichte angedachte „Sportheim“         auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse zur Finanzierung keinerlei            Zukunftsaussichten habe. Sollte das gewünschte Sportheim doch zum Zuge kommen, wird darauf hingewiesen, dass der „Sportheim-Lärm“ die Anwohner belästigen könne.

 

            Herr Büschl fügt hinzu, dass mit der „Fichte“ ein nochmaliger           Besprechungstermin anberaumt sei, bei dem der Antrag abgeklärt werde.    Letztendlich entscheiden die Gremien über die weitere Nutzung des Geländes    und die Art der Bebauung.

 

-           nachgefragt, ob die Hochschule an dem Gelände noch Interesse habe.  Herr Büschl antwortet, dass die Hochschule nach näherer Betrachtung des Geländes von Erweiterungsabsichten in diesem Bereich Abstand genommen habe. Der gewünschte Flächenbedarf, der höher liegt als am Messegelände realisierbar, könne evtl. im Bereich der frei werdenden Barton-Kaserne erreicht werden. Hier sei nunmehr die Hochschule gefordert, ihren Bedarf anzumelden.

 

-           um Auskunft gebeten, ob die Aufgabe der Barton-Kaserne 2021 schon sicher sei.          Herr Büschl gibt bekannt, dass von US-Seite aus mitgeteilt wurde, dass die       Kaserne nicht später als 2021 übergeben werde.

 

-           sich dafür ausgesprochen, das Messegelände für innenstadtnahen Wohnraum             zu verwenden. Die Erweiterung der Hochschule sei staatlicher Auftrag.

 

 

Herr Deffner regt an, den Hochschulstandort in der Barton-Kaserne weiter zu verfolgen. Das geplante Sportheim der „Fichte“ soll in allen Belangen abgeklärt werden, bevor hierzu weitere Entscheidungen getroffen werden. Der entsprechende Termin soll abgewartet werden.