Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Glyphosatverbot auf städtischen Grundstücken - Antrag OLA

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.02.2018   UA/001/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4
Vorlage:  34/004/2018 

Der Referent, Herr Büschl, informiert die Ausschussmitglieder über den Einsatz von Glyphosat auf den Flächen der Stadt Ansbach aufgrund der Antragstellung der OFFENEN LINKEN Ansbach.

 

Auszug aus dem Antragstext:

 

1. Die Stadt Ansbach fügt bei Abschluss von Pachtverträgen für städtische Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel ein, mit der sich der Pächter zu einem vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet.

 

2. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung seitens des Pächters erfolgt.

 

3. Die Stadt Ansbach appelliert öffentlichkeitswirksam an Landwirte und BürgerInnen, auf den Einsatz von Glyphosat auch auf privaten Flächen zu verzichten.

 

 

Herr Büschl verweist hierbei auf die Zulassung  und Verlängerung für Glyphosat innerhalb der EU um fünf Jahre. Auch durch die breite öffentliche Diskussion um den Wirkstoff und dessen Einsatz als „Unkrautvernichter“  könne aus Sicht der Bau- und Liegenschaftsverwaltung weder die fachliche Festlegung von Schaden oder Nutzen des Wirkstoffes beurteilt werden. Unübersichtliche Bewertungen und Meinungen zur Gefährlichkeit der glyphosathaltigen Pflanzenschutzmittel stehen der Meinung der Landwirte gegenüber, welche durch einen höheren mechanischen Grad der Bodenbearbeitung, bei Verzicht auf derartige Substanzen, den Bodenabtrag (Erosion) begünstigen werde. Jedoch sei die intensive Ertragsnutzung in der Landwirtschaft der Auslöser für den unverzichtbaren Einsatz der Substanzen.

Gemäß § 12 Abs. 2 Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung auf befestigten Freilandflächen – soweit die zuständige Behörde keine Ausnahme genehmigt hat -  verboten. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf allen Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, wie z. B. auf gepflasterten und anderweitig befestigten  Wegen und Plätzen  - unabhängig davon, ob es sich um private oder öffentliche handelt – grundsätzlich verboten. Kräuter und Gräser müssen somit mechanisch oder thermisch entfernt werden.

 

Die Stadtgärtnerei setze weder auf Gärtnerei-Flächen noch auf Flächen im Stadtgebiet Glyphosat ein. Ebenso erfolge kein Herbizideinsatz auf Straßen- und Gehwegflächen.  

In der Stadtgärtnerei werden im Freiland derzeit keine Pflanzen aufgezogen, daher sei ein Einsatz von Glyphosat auf gärtnerisch genutzten Flächen nicht erforderlich.

Seit zwei Jahren versuche die Verwaltung die Wildkräuter mit einem sogenannten „Wave-Gerät“ zu bekämpfen. Dieses erhitze mittels eines Brenners Wasser und verbrühe so die Wildkräuter umweltfreundlich auf Wegen und Plätzen. Im Bereich von Straßenrändern komme seitens des Bauhofes im Kehrmaschineneinsatz die mechanische Beseitigung mittels Drahtbürste zum Einsatz. Die vorhanden Kapazitäten und Methoden haben zur Folge, dass dies nicht die gleiche Flächenleistung bringe, wie der Einsatz von Herbiziden. Die Sichtbarkeit von Wildkräutern im Stadtgebiet müsse somit vom Bürger mehr toleriert werden.

 

Die Stadt Ansbach sei sich somit der Problematik unabhängig von der Diskussion um Glyphosat bewusst und verzichte deshalb auf jegliche chemische Unkrautvernichter. Einzige Ausnahme sei die Bekämpfung des gesundheitsschädlichen sogenannten „Großen Bärenklau“ im Stadtgebiet. Dies geschehe aber nur punktuell und mit Absprache mit dem Umweltamt und den dafür erlaubten Mittel (ohne Glyphosat).

 

Auf den Antrag der OFFENEN LINKE Ansbach könne aufgrund der oben genannten vielschichtigen und undurchsichtigen Erkenntnislage im Folgenden primär nur zu dessen konkreten Forderungen betreffend die städtischen Pachtflächen eingegangen werden. Somit erfolge dies hier lediglich auf die Möglichkeit(en) einer Umsetzung eines solchen Verbotes hin.

 

Die Punkte 1. und 2. des Antrages betreffend werde darauf hingewiesen, dass die städtischen Pachtverträge für landwirtschaftlich genutzte Flächen bereits folgenden Passus enthalten:

 

Der Pächter hat die Pachtsache nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger landwirtschaftlicher Wirtschaftsführung in herkömmlicher Art und Weise zu bewirtschaften. […] Im Bereich eines Uferstreifens […] von ca. 5 m auf beiden Seiten ist die Düngung jeglicher Art sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt.

 

Hier werde jedem Pächter bereits ein gewisser Rahmen bezüglich einer möglichst nachhaltigen Bewirtschaftung gesetzt, weshalb davon ausgegangen werden könne, dass ein umsichtiger Umgang mit Pflanzenschutzmitteln erfolge. Einen Passus zu einem Verbot von Glyphosat in neue Pachtverträge aufzunehmen wäre, wie bereits beim Verbot von genverändertem Saatgut praktiziert – grundsätzlich möglich. Allerdings sei damit neben einem hohen Aufwand für die Verhandlung von Nachtragsvereinbarungen nicht automatisch dessen Überwachung und Kontrolle verbunden. Um eine Überwachung und Sanktionierung des Verbotes erfolgreich zu vollziehen, müsse dem Verursacher ad hoc durch Probennahme nachgewiesen werden, dass glyphosathaltige Spritzmittel zum Einsatz gekommen seien und dieser Nachweis geführt werden, ehe an  eine eventuelle Sanktionierung gedacht werden könne.

Der personelle wie auch finanzielle Aufwand sei hierfür durch die Verwaltung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht zu leisten.

 

Herr Büschl erläutert weiter, dass für ca. 200 städtische Grundstücke Pachtverträge zwischen der Stadt Ansbach und privaten Pächtern bestehen. Etwa 60 Flächen seien als Ackerland genutzt, deren Gesamtfläche sich auf circa 50 ha beliefe.

Nach Auffassung der Liegenschaftsverwaltung müssten sämtliche Pachtverträge mit Ergänzungen hinsichtlich Anwendungsverboten für bestimmte Agrochemikalien ergänzt werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Grünland vom Pächter umgebrochen wird und somit zu Ackerland werde.

 

Eine Änderung der Pachtverträge könne nur gegenseitig erfolgen. Somit würden sämtliche Pächter landwirtschaftlicher Flächen angeschrieben, die Änderung des Pachtvertrages mitgeteilt und zwei Ausfertigungen des neuen Vertrages übermittelt werden.

Der entsprechende Rücklauf der gegengezeichneten Verträge müsste überprüft und entsprechend nachgefordert werden. Sollten einzelne Pächter vom Pachtvertrag zurücktreten wollen, müsste der laufende Pachtvertrag regulär gekündigt - spätestens zum 15.08. des Jahres zum Ende des Pachtjahres (30. September des Jahres) – und die Pachtfläche neu verpachtet werden.

 

Zur Präzisierung des Antrages müsste aus Sicht der Verwaltung jedoch gleichsam der Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln auf Neonicotinoid-Basis verboten werden, um nicht erneut Aufwand zu betreiben. Diese Substanzen stehen im Verdacht, für das „Bienensterben“  mitverantwortlich zu sein.

 

Das oben genannte gelte sowohl für Neuverträge aus auch für bestehende Verträge, die darüber hinaus nur mit entsprechendem Verwaltungsaufwand zu ergänzen wären.

 

Weiter legt Herr Büschl dar, dass zu Punkt 3 der Antragstellung mit der Forderung, öffentlichkeitswirksam für einen Verzicht auf glyphosathaltige Spritzmittel zu appellieren, dies bereits durch die Antragstellung und die aktuelle Behandlung erreicht werde.

Allerdings solle hier ein erweiterter Ansatz verfolgt werden, der nicht nur explizit gegen eine Verwendung von Glyphosat sondern allgemein auf eine Reduktion sämtlicher chemischer Spritzmittel auf das allernotwendigste Maß hinziele.

 

Frau Stadträtin Weinberg Jeremias dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung des gestellten Antrages und verweist darauf, dass im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bereits ein Verbot auf Pachtflächen erteilt wurde. Auch die Gemeinde Aichach soll auf Antrag der CSU die Pachtverträge bereits dahingehend abgeändert haben.

Sie legt dar, dass die Produkte von Monsanto & Bayer bedenklich seien, und viele Krankheitsbilder auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln zurückzuführen seien. Nachdrücklich appelliere Sie an die Verwaltung   Art. 141 der Verfassung des Freistaats Bayern zu beachten,  welcher den Inhalt zur Vorsorge und zum Schutz der Lebensgrundlage als Staatsziel hat.  

 

Herr Stadtrat Sauerhammer erklärt, dass bei dem Thema Glyphosat jeder mitreden wolle. Er bekräftigt, dass viele vieles annehmen aber nichts wissen. Das dramatische Insektensterben könne nicht auf den Stoff Glyphosat zurückgeführt werden, da dieser nur am grünen Blatt wirke und nicht Insekten das Ziel seien. Hierauf seien auch viele öffentliche Diskussionen zurückzuführen.

Herr Stadtrat Sauerhammer zitiert aus dem aktuellen Entwurf des Koalitionsvertrages 2018 zur Biodiversität folgendes: Wir werden mit einer Systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.

Er verweist bezugnehmend der Erosion auf die Hochwasser/Sturzfluten am Pfaffenbuck und die dort  angelegte Greening-Maßnahme. Die Aussaat von Zwischenfrucht gegen Erosion sei nur erfolgreich, wenn Frost von mindestens -5 Grad Celsius herrsche. Bei diesen Temperaturen würden die Pflanzen abfrieren und müssen nicht durch intensive Bewirtschaftung (pflügen) untergearbeitet werden. Hier solle durch eine Ausnahmegenehmigung der Verwaltung dem Einsatz von Glyphosat auf einer bestimmten Fläche zugestimmt werden.

Er erklärt, dass die CSU-Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde, da der Aufwand für die Stadt zu groß sei und abzuwarten wäre, welche Richtlinien die neue Bundesregierung nach EU-Richtlinien erarbeiten werde.

 

Herr Stadtrat Hüttinger bekräftigt, dass man nicht auf die Vorgaben von EU und Bund warten solle sondern sofortiges Handeln gefragt sei. Der Verlust von Biotopen durch Neonicotinoide sei gravierend. In den letzten 30 Jahren sei ein bundesweiter  Rückgang von 200 Mio. Vögeln auf 90 Mio. Vögel zu verzeichnen gewesen. In Bayern habe man einen Rückgang von 50 % verzeichnet. Ebenso verhält es sich bei Insekten und Schmetterlingen.

Herr Hüttinger bedankt sich bei Frau Oberbürgermeisterin Seidel, dass auf städtischen Flächen kein Roundup mehr verwendet werde und hofft, dass selbiges auch auf die städtischen Pachtflächen übertragen werde.

Er verweist auch darauf, dass auf Antrag der SPD im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen am 01. Februar 2018 der Vorschlag einstimmig beschlossen wurde, dass bei den 210 Pachtflächen freiwillig auf glyphosathaltige Mittel verzichtet werde. Ansonsten stehe hier die Kündigung zum 30. September 2018 ins Haus.

Er appelliert, dass nicht auf die GROKO gewartet werden soll, sondern Vorort Handeln angesagt sei, und unterstützt mit seiner Fraktion den Antrag der OFFENEN LINKEN Ansbach.

 

Frau Stadträtin Weinberg-Jeremias fordert, dass der Antrag der OFFENEN LINKEN Ansbach zusätzlich im die Neonicotinoide ergänzt werden solle.

Bezugnehmend auf den Punkt Erosion verweist sie auf Pflanzungen von Bodendeckern.

 

Herr Stadtrat Illig ist der Fraktion der OFFENEN  LINKEN Ansbach dankbar und werde diese mit seiner Fraktion bei Ihrem Vorhaben unterstützen. Er verweist darauf, dass um dieses Thema viel diskutiert werde aber niemand genaue Vorstellungen über die Bandbreite der Angelegenheit habe. Er zitierte Ranga Jogeshwar „Wenn es im Haus brennt, sollte man auch sofort die Feuerwehr rufen und nicht warten bis der Alarm angeht“. Als Übertrag auf das Insektensterben soll jeder dazu aufgefordert werden jetzt zu handeln und nicht wenn die Insektenwelt verschwunden ist. Die Tierwelt würde sich erheblich dezimieren, da ein Glied in der Nahrungskette wegfalle.

Er befürworte, dass die Neonicotinoide zum Antrag aufgenommen werden, es wäre auch eine Pachtreduzierung denkbar. Außerdem möge die Stadt Überlegungen anstellen, das Verbot von Spritzmitteln auch auf Kleingartenanlagen auszudehnen, da hier jeder noch machen könne was er wolle.

 

Herr Stadtrat Forstmeier bestätigt, dass die Fraktion der ÖDP dem Vorschlag zustimmen werde. Er zeigt auf, dass der Einsatz von Glyphosat die Biodiversität einschränke und durch ein Verbot dem Bienen- und Insektensterben vorgebeugt werden könne, da diese die Nahrungsgrundlage für Vögel und andere Tiere darstellen. Vögel würden Ihre Nahrungsquellen dann auch wieder am Land vorfinden und nicht den Weg in die Stadt suchen.

Herr Forstmeier befürworte, dass die Pachtverträge wie im Falle des genveränderten Saatguts abgeändert werden und mit dem Passus der glyphosathaltigen Mittel und der Neonicotinoide ergänzt werden.

 

Herr Stadtrat Enzner betont, dass er ausgebildeter Landwirt und Pflanzenschutzprüfer sei. Er selbst prüfe vor Ort Landwirte und berate diese bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Auf Grünflächen und Greening-Flächen herrsche bereits heute ein Anwendungsverbot. Auch auf Kartoffeläckern würde kein Glyphosateinsatz stattfinden. Als Zwischenfrucht werde z. B. der Ölrettich ausgesät, da dieser bis zu 50 cm tief wurzle und den Boden somit auflockere. Es benötigt jedoch Frost von mindestens - 5 bis - 8 Grad Celsius, damit dieser abfrieren und in den Boden eingebracht werden könne. Bei Wintern, in welchen dies nicht der Fall sei ist eine Einbringung in den Boden durch Umackern nötig, welches einen vorgehenden Glyphosateinsatz teilweise erforderlich mache.

Er plädiert dafür, die Pachtverträge beizubehalten und in 2019 eine Neubewertung vorzunehmen.

 

Herr Stadtrat Fabi meint, dass die CSU die landwirtschaftliche Fachkompetenz besitze. Nachdem jedoch die WHO den Stoff als wahrscheinlich krebserregend eingestuft habe, werde er mit der Fraktion der SPD dem Antrag der OFFENEN LINKEN Ansbach zustimmen.

 

Herr Stadtrat Sauerhammer spricht sich für einen Kompromissvorschlag aus. Er möchte eine Ausnahme für Glyphosateinsatz schaffen, statt Pflanzungen vorzunehmen um Erosion vorzubeugen.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass die Stadt Ansbach Vorbildfunktion habe und Gefahren von der Bevölkerung abhalten müsse. Es werde bereits auf Flächen der Stadt Ansbach auf Spritzmittel verzichtet, um der Gefährdung vorzubeugen und die Biodiversität zu erhalten. Es wurde kritisiert, dass ohne den Glyphosateinsatz mehr Arbeit anfalle. Dies sei grundsätzlich richtig, sei aber früher auch so gewesen und ein Landwirt habe auch gesagt, dass dies kein Problem sei. Was das Argument angehe, dass der Verzicht auf Glyphosat die Erosionsgefahr vergrößere, weist Frau OB Seidel darauf hin, dass nicht jeder Acker eine erosionsgefährdete Fläche sei und somit das Umpflügen von Zwischenfrüchten ohne Probleme möglich sei. Zudem greife auch das Argument nicht, dass die Zwischenfrucht nicht abfriere. Dies komme auch nur hier und da vor.

 

Der Referent Herr Büschl schlägt vor, dass bei positivem Beschluss dem Antrag Mittel auf Neonicotinoide-Basis hinzugefügt werden.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel ergänzt, die Vertragsergänzung solle wie auch bei den Verträgen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erst auf freiwilliger Basis erfolgen und die Übergangszeit solle zwei Jahre betragen.          

 

Die Stadt Ansbach werde je Pachtfläche ein Anschreiben versenden mit dem Passus der Annahme in freiwilliger Form und dem Hinweis der Änderungskündigung innerhalb von zwei Jahren. Zusätzlich werde der Vertrag um die Wirkstoffe auf Neonicotinoiden-Basis ergänzt.   


Beschluss

 

Die Stadt Ansbach fügt bei Abschluss von Pachtverträgen für  städtische Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel ein, mit der sich der Pächter zu einem vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln und auf Substanzen auf Basis von Neonicotinoiden auf diesen Flächen verpflichtet.

 

Das Liegenschaftsamt soll die Pächter in Anschreiben von dem Beschluss informieren und bereits mit Vertragsergänzung die freiwillige Gegenzeichnung dieser Klausel anstreben. In diesem Zuge soll bereits darauf hingewiesen werden, dass, falls eine freiwillige Einigung nicht zustande komme, nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren eine Änderungskündigung vorgenommen werde, welche eine Neuverpachtung auslösen würde.