Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Antrag CSU Überprüfung der Anzahl und ggf. Reduzierung von Krähen/Dohlen und Tauben

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.02.2018   UA/001/2018 
Beschluss:Dient zur Kenntnis.
Vorlage:  23/004/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Dokument anzeigen: Antrag der CSU Dateigrösse: 310 KBAntrag der CSU 310 KB

Der Referent, Herr Kleinlein, bezieht sich auf den Antrag der CSU zur Überprüfung der Anzahl und ggf. Reduzierung von Krähen/Dohlen und Tauben. Anhand von Folien erörterte Herr Kleinlein das Thema wie folgt:

 

Grundsätzlich seien die obigen Tierarten zu unterscheiden. Bei den Tauben in der Stadt Ansbach handelt es sich um verwilderte Haustauben. Die Wildtauben, Krähen und Dohlen seien den heimischen Vögeln zuzuordnen. Zu den Wildtauben zählen u. anderem die Ringel-, Hohl- und Türkentaube. Krähen und Dohlen zählen zur Familie der Rabenvögel.

 

Betreffend der Überprüfung der Anzahl der Krähen, Dohlen und Tauben sei anzuführen, dass im Rahmen des zoologischen Teils der Stadtbiotopkartierung aktuell Dohlen im Stadtgebiet durch ein beauftragtes Gutachterbüro kartiert werden. Sobald die Erhebungen und Dokumentationen des zoologischen Teils abgeschossen seien, werden die Ergebnisse im Umweltausschuss vorgestellt werden.

Angaben über die Anzahl der im Stadtgebiet vorkommenden Stadttauben und Krähen können aktuell nicht gemacht werden.

Bei den Stadttauben bestehe bereits ein entsprechendes Taubenhaus, welches zur Reduzierung des Nachwuchses durch Gelegeaustausch genützt würde.

 

Der Referent weist darauf hin, dass eine Reduzierung der Anzahl der Krähen, Dohlen und Tauben nur nach artenschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben vorgenommen werden könne.

Die artenschutzrechtlichen Vorgaben zum allgemeinen Schutz der Vögel sind im § 4 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung geregelt. Hiernach sei es verboten geschützten Tierarten nachzustellen, diese anzulocken, zu fangen oder zu töten.   

Die naturschutzrechtlichen Vorgaben zeigen auf, dass heimische Vögel zu den besonders geschützten Arten nach Art. 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie und nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 Buchstabe b) bb) des Bundesnaturschutzgesetzes zählen.

Eine Reduzierung durch Jagd bei Rabenvögeln sei nach artenschutzrechtlichen Vorgaben aufgrund Ihrer Populationsgröße, ihrer geografischen Verbreitung und ihrer Vermehrungsfähigkeit möglich. Nach § 6 Bundesjagdgesetz ruhe in den befriedeten Bezirken jedoch die Jagd.

 

Der Stadtverwaltung sei bewusst, dass die mit Krähen, Dohlen und Tauben einhergehenden Verunreinigungen im öffentlichen Raum stellenweise als Ärgernis wahrgenommen werden. Eine Reduzierung des Bestandes der oben genannten Arten sei aus rechtlichen Gründen jedoch nicht möglich.

An neuralgischen Stellen werden daher lediglich anlassbezogene Reinigungsarbeiten verunreinigter Flächen als mögliche Maßnahme vorgenommen. Abschließend sei festzuhalten, dass im Stadtgebiet nach Expertenmeinung aktuell kein Ungleichgewicht in der Vogelwelt bestehe.

 

Frau Oberbürgermeisterin Seidel weist darauf hin, dass die Stadtverwaltung bereits   vermehrt bei Abfalleimern auf geschlossene Systeme setze. Eine Dezimierung sei lt. Gesetz nicht möglich.

 

Herr Stadtrat Sauerhöfer berichtet, dass ihm bei Dämmerung schon mehrmals ein Schwarm von ca. 200 Rabenvögeln aufgefallen sei, welche zum Übernachten in die Stadt flögen und dadurch die Nachtplätze stark verkotet zurücklassen würden.

Er schlage vor, dass Greifvögel nach Bayerischem Jagdgesetz zur Bejagung eingesetzt werden sollen.

 

Herr Stadtrat Fabi hebt die Wichtigkeit hervor, den Bürger wegen des Fütterungsverbotes zu sensibilisieren. Außerdem weist er auf die Möglichkeit hin, alleine durch die Anwesenheit von Greifvögeln, Tauben zu vergrämen.

Herr Brenner erklärt, dass Vergrämung das Problem mit den Hinterlassenschaften der Tiere unter Umständen auf andere (auch private) Flächen verschieben könne.

 

Herr Stadtrat Forstmeier weist darauf hin, dass Krähen, Dohlen und Tauben unterschieden werden sollen. Er bat darum bei den Stadttauben, die Maßnahme des Gelegeaustausches zu verstärken. Außerdem erklärt er, dass Krähen und  Raben am Straßenrand als Aasfresser zu finden seien, welche Tierkadaver beseitigen.