Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.02.2018 UA/001/2018 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 23/002/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 102 KB |
Herr Brenner informiert anhand von Tabellen und Diagrammen über die Auswertungen der Luftgütemessstation in Ansbach, die von der Regierung von Mittelfranken übermittelt wurden.
Relevant sind hier die zwei Parameter für Feinstaub und Stickoxide.
Der Jahresmittelwert für Feinstaub beträgt:
bei einem Grenzwert von 20 µg/m³ (Stufe 2 ab
2020)
Der Grenzwert für den Tagesmittelwert von 50 µg/m³, welcher jährlich an 35 Tagen überschritten werden darf, wurde an 13 Tagen überschritten. Dies sei der ausgeprägten Inversionswetterlage im Januar und Februar zuzuschreiben gewesen.
In der schematischen Darstellung sei deshalb auch erkennbar, dass sich im Vergleich zu 2016 die Werte leicht erhöht hätten.
Auch bei den Stickoxiden liegt Ansbach mit dem
Jahresmittelwert von 32 µg/m³
unterhalb des Grenzwertes (Grenzwert 40 µg/m³).
Die Stundenmittelwerte wurden im Jahr 2017 an keinem Tag überschritten.
Verglichen mit den
umliegenden Messstationen sei festzustellen, dass alle Messstationen beim
Feinstaub unter den Grenzwerten geblieben sind. Im Bereich der Stickoxide gab
es an der Messstation Von-der-Tann-Straße in Nürnberg Überschreitungen im
Jahresmittelwert. Dies sei typisch für verkehrsnahe Messstationen, in
vielbefahrenen Ballungsräumen.
Herr Brenner
erklärt, das aufgrund der Tatsache, dass Ansbach keine Überschreitungen
vorweisen kann, auch keine Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Bundes im Zuge der
Sofortprogramme erhalten werden können.