Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Anfragen/Bekanntgaben

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.02.2018   HFWA/002/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen

5.1. Genehmigung Haushaltssatzung 2018

 

Herr Schwarzbeck gibt folgendes bekannt:

 

  • die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 31.01.2018 (Eingang am 07.02.2018) den Haushalt 2018 ohne Auflagen genehmigt.

 

  • die veranschlagten Kreditaufnahmen sowie die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen sind genehmigungsfähig, weil

 

  1. die Kredite nur für Investitionen aufgenommen werden und andere Finanzierungen unzweckmäßig gewesen wären.
  2. durch die geringe Nettoneuverschuldung die dauernde Leistungsfähigkeit und eine geordnete Haushaltswirtschaft nicht beeinträchtigt ist
  3. der Ausgleich künftiger Haushalte nicht gefährdet ist

 

  • die freie Finanzspanne ist auch im Hinblick auf das hohe Investitionsvolumen noch zufriedenstellend

 

Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Würdigung wird aber darauf hingewiesen, dass die Entnahme aus der Rücklage nicht mehr möglich ist, aber die Mindestrücklage weiterhin vorhanden ist. Erwähnt wird auch, dass ein mittelfristig geplanter Schuldenabbau vorgesehen ist und dieser unbedingt weiter verfolgt werden sollte.

 

 

5.2. Breitband

 

Herr Kleinlein teilt mit, dass es hinsichtlich des laufenden Breitbandausbauförderprogrammes nichts Neues gebe, die Fertigstellung ist für Herbst 2018 geplant. Es werden einige kleine Lücken im Stadtgebiet bleiben, die nicht angeschlossen werden können. Hierbei handelt es sich um abgelegene Höfe und Anwesen. Um auch diese zu erreichen nimmt die Stadt an einem weiteren entsprechenden Förderprogramm teil.

 

Frau Dr. v. Blohn fragt, ob die Verwaltung davon ausgehe, dass sich Anbieter finden würden, um die verbleibenden Lücken zu schließen. Herr Kleinlein antwortet, dass dies wohl der Fall sein wird, da die Wirtschaftlichkeitslücke der Anbieter durch die Förderung geschlossen wird.

 

Herr Hüttinger merkt an, dass die Bürger über die Verzögerungen durch die Telekom schon verärgert seien. Herr Kleinlein erklärt, dass es keinen Sinn mache jetzt den Anbieter zu wechseln, da die Telekom der einzige Anbieter war, welche ein Gesamtpaket für das gesamte Erschließungsgebiet angeboten hat.

 

 

5.3. Feinstaubmessungen

 

Herr Kleinlein berichtet, dass entgegen ersten Berichten die Stadt Bad Windsheim keine eigenen Feinstaubmessungen wegen der Hubschrauber durchführen wird, da solche Messungen aufgrund des Bäderstatus der Stadt ohnehin jährlich erfolgen würden. Vielmehr prüfe die Stadt derzeit Möglichkeiten, gegen die Flugbelastungen vorzugehen. Rechtliche Schritte oder verschiedene Messungen sollen darin einbezogen werden.

 

Tatsächlich stehe Bad Windsheim erst am Anfang seiner Aktivitäten, also ungefähr dort, wo sich Ansbach vor 8 – 10 Jahren befand. Eine Maßnahme seitens der Stadt war die Beauftragung der Schadstoffmessungen durch das Landesamt für Umwelt. Hier erhielt die Stadt eine Absage. Mobile Schadstoffmessungen wurden abgelehnt.

 

Ein Anliegen von Herrn Meyer sei es, dass man regelmäßig mit der Stadt Bad Windsheim in Kontakt bleibe um hier Informationen auszutauschen. Dies könne man gerne tun.

 

 

5.4. Zufahrt für Handwerker in der Innenstadt

 

Nach einiger Diskussion wird auf Antrag von Herrn Schaudig die Anfrage von dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil übergeleitet. Dem wird zugestimmt.

 

Herr Meyer gibt zu bedenken, dass den Handwerkern nur eine Zufahrt im Zeitraum von 08:00 bis 10:00 Uhr in die Innenstadt gestattet sei. Er regt an zu überprüfen, ob man nicht, wie im nördlichen Stadtgebiet, auch um die Mittagszeit für eine Stunde reinfahren könne.

 

Herr Kleinlein erklärt hierzu, dass vergangene Woche ein Gespräch mit den Innungsobermeistern stattfand. Von dort wurde kein derartiger Wunsch geäußert. Lediglich ein Teilnehmer hat sich weiterhin für eine Dauererlaubnis ausgesprochen, da er oft Notfälle habe. Herr Kleinlein erklärt weiter, dass das aktuelle Verfahren nun seit September praktiziert werden und bisher kein einziger Notfall gemeldet worden wäre. Im Zweifel handle man bis das Sicherheits- und Zufahrtskonzept umgesetzt sei, sehr flexibel und unbürokratisch.

 

Ausnahmeregelungen sind auf Antrag jederzeit möglich.