Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: 3. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Ansbach über Auszeichnungen

BezeichnungInhalt
Sitzung:07.02.2018   HFWA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF1/004/2018 

Herr Kleinlein trägt den Sachverhalt wie folgt vor:

 

Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser beantragt, § 26 der Satzung über Auszeichnungen wie folgt zu ergänzen:

 

„Die Verleihung findet im zweijährigen Turnus statt. Die Anzahl der zu Ehrenden wird auf sechs begrenzt.“

 

Die Verwaltung hält diese Satzungsänderung für sinnvoll, hat jedoch zur Klarstellung bei Satz 2 „pro Turnus“ ergänzt.

 

Herr Sauerhöfer beantragt die Zahl der Stadtsiegelträger auf vier pro Turnus zu beschränken sowie die Auszeichnung auf alle zwei Jahre zu begrenzen.

 

Frau OB Seidel schlägt vor, das Wort „grundsätzlich“ einzufügen, damit auch eine höhere Zahl möglich ist. Dem wird zugestimmt.

 

Herr Illig schlägt vor, das Stadtsiegel auch örtlichen Organisationen zu verleihen. Frau OB Seidel weist darauf hin, dass dies zu kompliziert werde, da sich die Frage stellt, wer entsprechende Verdienste hinsichtlich der dort geleisteten ehrenamtlichen Arbeit errungen hat. Immerhin findet sich in einem Verein / in einer Organisation eine große Bandbreite von stark bis punktuell Aktiven. Die Vergabe an Vereine / Organisationen sieht sie daher nicht als praktikabel an.

 

Zum Abschluss einigte man sich noch darauf, dass ein Vorlauf von acht Wochen benötigt würde, die Liste der Stadtsiegelträger zu sichten und sich über die Verleihung Gedanken zu machen. Auch die Laudatoren sollen ihre Laudatio 8 – 10 Tage vor der Verleihung einreichen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

 

die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Ansbach (Auszeichnungssatzung)“ i. d. F. des Entwurfs vom 31.01.2018, jedoch hinsichtlich der Anzahl der Personen auf „grundsätzlich vier“ festgelegt, zu erlassen.

 

Der Entwurf, der der Sitzungsvorlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.