Tagesordnungspunkt

TOP Ö 6: Widmung des Fußweges von der Berliner Straße zu den Anwesen Rothenburger Str. 8-10a

BezeichnungInhalt
Sitzung:05.02.2018   BA/002/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  31/010/2018 

Herr Hildner nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf nachstehenden Sachverhalt.

 

Durch städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Ansbach und der Fa. Eißfeld NVZ Ansbach, Rothenburger Str. GmbH wurde die Herstellung einer Fußwegverbindung von der Berliner Straße zu den Anwesen Rothenburger Str. 8 – 10A geregelt. Dieser Weg ist zwischenzeitlich hergestellt und ist entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen zu widmen. Der 0,130 km lange Fußweg, Teilstück der Fl.Nr. 88/6 (Eigentümer Stadt Ansbach) u. Teilstück der Fl.Nr. 86 (Eigentümer Fa. Eißfeld) der Gemarkung Neuses ist deshalb als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußweg“ zu widmen.

Der Widmung wurde vertraglich durch den Eigentümer zugestimmt. Die Straßenbaulast sowie die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Stadt Ansbach.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt die Widmung des Fußweges von der Berliner Straße zu den Anwesen Rothenburger Str. 8 – 10A, Teilstücke der Fl.Nrn. 86 u. 88/6 Gemarkung Neuses, als beschränkt öffentlicher Weg mit der Widmungsbeschränkung „Fußweg“.