Tagesordnungspunkt

TOP Ö 9: Gründung eines Eigenbetriebs Stadtentwicklung; Beschluss einer Satzung;

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2018   SR/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  22/001/2018 

Herr Kleinlein erläutert den Sachverhalt:

 

Die Satzung für einen künftigen Eigenbetrieb der Stadt Ansbach wurde im HFWA am 28.11.2017 im Entwurf vorgelegt. Der Tagesordnungspunkt wurde in die Fraktionen verwiesen und ein internes Abstimmungsgespräch mit den Fraktionen, vor einer weiteren Behandlung in einem Stadtrat, vereinbart.

Dieses Gespräch fand am 11.01.2018 statt. Im Austausch mit den anwesenden Vertretern der Fraktionen wurden noch offene Fragen geklärt und anschließend die in diesem Kreis abgestimmten Änderungen und Anregungen in den Satzungsentwurf eingearbeitet sowie die nun vorliegende Endfassung den Teilnehmer des Gesprächs noch einmal zum Abgleich zugesandt.

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Ansbach „STADTBAU ANSBACH“ werde nun in der abgestimmten Form dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Er weist zudem auf die verschiedenen Entwurfsfassungen der Satzung hin. Es gäbe einen Entwurf vom 17.01.2018 und einen Entwurf vom 18.01.2018, in dem bereits die Rückmeldungen aus der Vorabversendung an die Teilnehmer der Arbeitsgruppe eingearbeitet wurden, soweit dies möglich war.

 

Herr Schalk erklärt den Hintergrund für seinen, per mail am 19.01.2018 an Frau OB Seidel gesandten, Antrag zur Satzungsänderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Ansbach STADTBAU ANSBACH.

Ziel der Gründung eines Eigenbetriebs STADTBAU ANSBACH sei, die brachliegenden Flächen in der Stadt durch eine Gesellschaft zu entwickeln. Ein wichtiger Baustein solle hierbei der geförderte Wohnraum sein. Der in der Satzung unter §2 (1) eingefügte Satz „Dies vorwiegend für die Bereitstellung von geförderten Wohnraum und Flächen für Existenzgründer“ stelle eine erhebliche Sinnveränderung der Meinung des Stadtrates im Vergleich zu den Aussagen aus dem vergangenem Jahr dar. Die vorliegende Formulierung lasse leicht den Schluss zu, dass es bei der STADTBAU ANSBACH in erster Linie und hauptsächlich um geförderten Wohnungsbau und Rum für Existenzgründer gehe. Die Schwerpunktsetzung hätte sich hiermit verschoben. In allen Gesprächen sei seitens der CSU immer wieder betont worden, dass es keine Gesellschaft geben solle, die im Schwerpunkt dem geförderten Wohnungsbau dienen solle. Deswegen beantrage er als Fraktionsvorsitzender der CSU Fraktion unter §2 (1)  den Begriff  „vorwiegend“ durch die Worte „unter anderem“ zu ersetzen.

 

Herr Meyer entgegnet, dass das Wort „vorwiegend“ eine andere Nutzung nicht ausschließe und dies auch in der Besprechung am 11.01.2018 so vereinbarten worden sei.

 

Frau OB Seidel schlägt folgende Formulierung vor:

 

„Hierbei soll die Bereitstellung von gefördertem Wohnraum und Flächen für Existenzgründer eine wichtige Bedeutung haben“.

Diese wird vom Gremium allseits begrüßt.

 

Herr Schaudig bittet darum, einige persönliche Anmerkungen äußern zu dürfen.

Er teile die allgemeine Euphorie nicht. Gefordert war ein möglichst politikfernes, fachlich hochkarätig besetztes Gremium, um die Probleme in der Innenstadt lösen zu können. In der Innenstadt müsse etwas geschehen, dies sei mit der Gründung eines Eigenbetriebs nicht möglich.

 

Herr Schalk regt an, den Beschlussvorschlag um den Satz „Die Überführung in eine privatwirtschaftliche Struktur (GmbH) soll schnellstmöglich erfolgen“ zu ergänzen.

 

Frau OB Seidel erwidert, dass der vorgelegte Beschluss einen ersten Schritt bedeute. Der Begriff schnellstmöglich sei in seiner Definition problematisch.

 

Herr Kleinlein weist darauf hin, dass der Begriff schnellstmöglich konkretisiert werden müsste, da ansonsten unverzüglich bei Gründung des Eigenbetriebs mit der Umwandlung in eine Gesellschaft privater Rechtsform begonnen werden müsste.

 

Herr Meyer betont, dass es zunächst darum gehe, Projekte anzustoßen. Dies müsse zum geeigneten Zeitpunkt erfolgen und nicht „schnellstmöglich“.

 

Nach einer längeren Diskussion schlägt Frau OB Seidel vor, den Beschluss um den Satz „Die Beschlusslage vom Juli 2017 zur Überführung in eine privatrechtliche Gesellschaft bleibt bestehen“ zu ergänzen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Ansbach „STADTBAU ANSBACH“ in der Fassung des Entwurfs vom 23.01.2018. Der beigefügte Entwurf vom 23.01.2018 ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Beschlusslage vom Juli 2017 zur Überführung in eine privatrechtliche Gesellschaft bleibt bestehen.