Tagesordnungspunkt

TOP Ö 8: Neubau eines Baubetriebshofs - Vorstellung Nutzerbedarfsprogramm und Auftrag an die Verwaltung

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Sitzung:23.01.2018   SR/001/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2
Vorlage:  31/012/2018 

Frau OB Seidel weist eingangs darauf hin, dass man nun den nächsten Schritt hin zur Schaffung eines modernen Bauhofs und adäquaten Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter tun könne und müsse. Man stelle heute, das als Grundlage dienende optimale Nutzerbedarfsprogramm für den Baubetriebshof vor. Leider sei man seit den ersten Weichenstellungen, also der Entscheidung für einen Neubau anstelle einer Sanierung, nicht so schnell vorangekommen, wie sie sich das gewünscht habe. Sie hoffe, dass heute nun die Entscheidung, wie vorgeschlagen, getroffen werde und man dann bereits im Herbst ausschreiben könne.

 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Sitzungsvorlage und führt ergänzend dazu aus.

 

Der Stadtrat habe die Verwaltung beauftragt, durch die Firma base seger & burnickl consulting gmb eine Situationsanalyse zu erstellen und daraus abgeleitet ein Nutzerbedarfsprogramm zum Neubau eines Baubetriebshofes aufzuzeigen. Herr Ralf Lehmann, Mitarbeiter der Firma first base wird anhand einer Präsentation das erarbeitete Nutzerbedarfsprogramm vorstellen und für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Ziel solle sein, die Verwaltung zu beauftragen, auf dieser Basis einen Wirtschaftlichkeitsvergleich eines privat finanzierten Miet-Kauf-Modells gegenüber der Eigenfinanzierung und Errichtung durch die Stadt anzufertigen und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Mittel seien hierzu in der mittelfristigen Finanzplanung vorhanden.

 

Herr Ralf Lehmann, Mitarbeiter der Firma first base, stellt zunächst sich als Person und das Unternehmen first base seger & burnickel consulting GmbH vor.

 

Herr Lehmann erklärt anhand einer Präsentation die wichtigsten Ergebnisse der Analyse für einen „Idealen Baubetriebshof für die Stadt Ansbach“.

 

Ø  Der bisherige Bauhof am vorhandenen Standort sei zu klein und stark sanierungsbedürftig.

Ø  Der neue Standort sollte zentrumsnah sein und über eine ausreichende Anbindung durch den ÖPNV verfügen.

Ø  Die Verkehrs- und digitale Infrastruktur solle den Notwendigkeiten des Betriebs und dem sonstigen Standard städtischer Gebäude entsprechen.

Ø  Die Sozialräume bestehend aus Wasch-, Umkleide und WC-Räumen sollen für 130 Mitarbeiter ausgelegt werden. Es ist von einem Bruttoflächenbedarf von 434 m² auszugehen.

Ø  Die Anordnung der Werkstätten solle um eine zentrale Fahrzeughalle erfolgen. Für die Werkstätten werde ein Bruttoflächenbedarf von 1.762m² angesetzt, für die Einstellhalle für Betriebs-Kfz 4.927m².

Ø  Im Außenbereich sollen weitere Lagerflächen sowie eine Streugutlagergalle errichtet werden.

Ø  Abteilungen an anderen Standorten, wie z.B. Gärtnerei und Friedhöfe seien im Rahmen der Untersuchungen nicht betrachtet worden.

Ø  Die Gesamtfläche werde im Konzept mit 9.283m² angegeben, die Kostenschätzung liege bei 10,5 bis 11 Mio €. Nicht enthalten seien hier die Kosten für das Grundstück selbst sowie die Kosten für Ausstattung.

 

Herr Büschl ergänzt, dass mit Unterstützung einer städtischen Arbeitsgruppe ein gutes Konzept durch die Firma first base erarbeitet wurde. Bei einem Besuch bei der staatlichen Straßenmeisterei in Ansbach und dem kommunalen Baubetriebshof in Neumarkt, einer Stadt in vergleichbarer Größe, habe man sich vor Ort ein Bild über die dortige optimale Anordnung der Baukörper und Lagerhaltung machen können. Im Jahr 2014 habe sich das Stadtratsgremium über die Situation und die Einschränkungen im täglichen Betrieb informiert. Er bitte das Gremium heute um Zustimmung, das Projekt weiter verfolgen zu können.

 

Frau Homm-Vogel plädiert für ein zügiges Vorgehen und fragt nach den eingeplanten Haushaltsmitteln.

 

Herr Schwarzbeck informiert, dass auf der Haushaltsstelle derzeit noch 45.000 € bereitstehen und in der mittelfristigen Finanzplanung für 2019 100.000 € eingeplant seien.

 

Herr Meyer erinnert an die schlechten Erfahrungen mit einem PPP-Projekt. Aufgrund der Nullzinsphase für öffentliche Projekte wäre es sinnvoller diesem näher zu treten. Seine Fraktion spreche sich heute eindeutig für die eigenfinanzierte Variante aus.

 

Frau OB Seidel betont, auch sie habe eine persönliche, gesunde Skepsis gegenüber einem PPP-Projekt. Entscheidend sei aber aussagekräftige Fakten aus der Gegenüberstellung zu erlangen, welches Finanzierungsmodell das vernünftigste sei.

 

Herr Illig bittet um Klarstellung, ob eine Sanierung und Erweiterung des bestehenden Bauhofs grundsätzlich zu auszuschließen sei.

 

Herr Lehmann erläutert, dass es wünschenswert und sinnvoll wäre, den Betriebshof komplett an einem Standort zusammenzuschließen.

 

Herr Illig fragt zudem nach dem Beschlussvorschlag. Er verstehe nicht, warum bereits eine Ausschreibung vorbereitet werden solle, wenn das Ergebnis der Gegenüberstellung noch nicht bekannt sei.

 

Herr Büschl stellt zunächst klar, dass z. B. ein Miet-Kauf-Modell kein klassisches PPP sein muss und antwortet, dass das Ergebnis der Gegenüberstellung sicherlich der erste Schritt sei, die Ausschreibung aber bereits parallel vorbereitet werden könne. Hier gehe es um eine rechtssichere, EU-weite Ausschreibung. Auch bei der Ausschreibung für das Grundstück müsse man von verschiedenen Grundstücken ausgehen.

 

Frau Koch führt aus, dass auch sie ein PPP-Projekt kritisch sehe. Es sei trotzdem der richtige Weg die Gegenüberstellung zu erarbeiten. Die primäre Entscheidung sei doch, an welchen Standort der der Neubau eines Baubetriebshofes entstehen solle.

 

Herr Seiler spricht sich ebenfalls für ein zügiges Vorgehen aus. Einen möglichen Standort am Haldenweg sehe er aufgrund der zu erwartenden Einsprüche der Anwohner als kritisch, einen Standort am Gelände des ehemaligen alten Schlachthofs sei für ihn aber durchaus vorstellbar.

 

Herr Schalk teilt mit, dass er die Aussagen von Frau OB Seidel und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unterstütze. Er gibt zu bedenken, dass das Projekt immer eine Form der Finanzierung und Überschuldung zu Lasten künftiger Generationen sei.

 

Herr Porzner erwidert, dass die Finanzierung immer mit einer Verschuldung einhergehe. Andererseits investiere man in moderne Arbeitsplätze und man könne zudem ein innenstandnahes Wohngebiet auf dem Gelände des jetzigen Bauhofs ermöglichen.

 

Frau OB Seidel stellt klar, dass man sich zunächst Klarheit über die Kosten eines privat finanzierten Modells gegenüber der voll eigenfinanzierten Lösung schaffen müsse. Mit dem vorliegendem Beschlussvorschlag könne eine differenzierte Entscheidungsgrundlage geliefert werden. Sie bittet um Zustimmung für den Verwaltungsvorschlag.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt das vorgestellte Nutzerbedarfsprogramm zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Basis eine Gegenüberstellung eines privat finanzierten Miet-Kauf-Modells an entsprechendem Standort mit einer eigenfinanzierten Variante durch die Stadt Ansbach anzufertigen, sowie eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.