Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Nutzungsentgelte für städt. Sportanlagen

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.01.2018   SPA/001/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage:  53/006/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Tax teilt folgenden Sachverhalt mit:

 

Vom Sportamt werde angeregt, die Höhe der Nutzungsentgelte für städtische Sportflächen zu erhöhen. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 1.1.2010 um etwa 10% (Beträge wurden gerundet). Aufgrund allgemein gestiegener Personal-, Verbrauchs-, Energie- und Instandhaltungskosten scheint eine moderate Erhöhung der Nutzungsgebühren angemessen. Die Sätze beziehen sich auf jeweils eine Übungseinheit á 45 Minuten pro Einzelhalle. Eine Erhöhung, die zum 1.1.2019 in Kraft treten soll, wird wie folgt vorgeschlagen:

 

                        Derzeitiger Satz à Künftiger Satz (ab 1.1.2019)

 

·        6,00 à  7,00 Euro für Kraft- und Gymnastikräume

·        11,00 à 12,00 Euro für Einfachturnhallen

·        12,00 à 13,00 Euro je Teilhalle in Zwei- und Dreifachturnhallen

·        28,00 à 30,00 Euro Rasenspielfelder (Spielbetrieb)

·        12,00 à 13,00 Euro Rasenspielfelder (Trainingsbetrieb)

 

Für städtische Schulen und Vereine, die dem Stadtverband für Sport angehören, stehen die Hallen und Sportflächen nach wie vor, als freiwillige Leistung der Stadt Ansbach, kostenlos zur Verfügung.

 

Die Sätze sind mit denen anderer Kommunen weitgehend vergleichbar, jedoch im unteren Bereich angesiedelt.

 

Frau OB Seidel erklärt, ihrer Meinung nach sei eine Erhöhung in dem vorgeschlagenen Rahmen durchaus legitim.

 

Frau Weinberg-Jeremias führt aus, eine Erhöhung der Gebühren ginge vor allem zu Lasten derer, die Sport für Senioren und Mutter- und Kind Kurse anbieten. Eine Gebührenerhöhung schrecke zum einen die Anbietenden dieser Kurse ab und zum anderen sei nicht klar, ob durch eine Erhöhung der Nutzungsentgelte auch Mehreinnahmen generiert werden können. Sie stelle den Antrag, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau OB Seidel erklärt, sie sehe keine Veranlassung, die Angelegenheit nochmals in die Fraktionen zu verweisen, da es sich um eine sehr moderate Erhöhung handle. Andere Städte verlangen im Vergleich weit höhere Sätze. Von Seiten der Stadt müsse zudem eine Annäherung an die aktuellen Verbrauchskosten erfolgen.

 

Auf Wunsch von Frau Weinberg-Jeremias lässt Frau OB Seidel über den Antrag, die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen, abstimmen.

 

Gegen 11 Stimmen wird beschlossen, den Antrag nicht in die Fraktionen zu verweisen.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.


Gegen 1 Stimme empfiehlt der Sportausschuss dem Stadtrat, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, die Nutzungsentgelte für städtische Sportflächen zum 1.1.2019 zu erhöhen.