Tagesordnungspunkt

TOP Ö 3: Standsicherheitsprüfung Flutlichtmasten

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.01.2018   SPA/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/004/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Tax erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Vom Sportamt wird die Überprüfung der Standsicherheit von Flutlichtmasten im Stadtgebiet angeregt, da diese zwar bereits im Jahre 2013 beraten, jedoch nicht durchgeführt wurde. Grund dafür waren auch die hohen Kosten einer Überprüfung (ca. 15.000,- €), an denen sich die Vereine mit 25% hätten beteiligen sollen.

 

Die Verkehrssicherungspflicht baulicher Anlagen (Flutlichter) liegt bei der Stadt. Mehrere Urteile und Versicherungsfälle der Vergangenheit belegen eindeutig, dass der Verkehrssicherungspflicht mit dem Prüfverfahren der Standsicherheit nachgekommen werden kann und muss. Eine Überprüfung von Lichtmasten wird alle sechs Jahre empfohlen (DIN 4131). Deshalb sollen die Masten im Stadtgebiet, die seit Errichtung noch nicht geprüft wurden, eingehender untersucht werden. Aufgrund weniger Anbieter am Markt, muss zum Teil mit längeren Anfahrtswegen von Spezialfirmen gerechnet werden. Eine Überprüfung von nur wenigen Masten erscheint daher wirtschaftlich wenig sinnvoll. Laut Angebot einer solchen Spezialfirma liegen die Kosten für die Überprüfung eines Mastes bei 79,- € pro Mast – bei einem Auftrag über alle 65 Masten. Gesamtvolumen: 5.135,- €.

 

(Ab 30 Masten à 129,- € pro Mast)

(Ab 6 Masten à 329,- € pro Mast)

 

Da eine Überprüfung aller Masten enorme Kosteneinsparungen bedeuten, soll aus wirtschaftlichen Gründen möglichst ein Gesamtauftrag vergeben werden.

Zum Vergleich:

Das letzte Angebot, das der Stadt Ansbach aus dem Jahre 2013 vorliegt beläuft sich auf 240,- € pro Mast!

 

Aufgrund verschiedener Konstellationen der Eigentumsverhältnisse, die sich bereits bei der Sanierung von Flutlichtanlagen als schwierig herausgestellt hat, soll auch bei der Überprüfung der Masten eine einheitliche Regelung in Anlehnung an die Richtlinie zur Sanierung von bestehenden Flutlichtanlagen getroffen werden. Da es sich um eine Überprüfung der Sicherheit, ähnlich der jährlich wiederkehrenden Sportstätteninspektion, handelt, sollen die Kosten von der Stadt Ansbach unter der Prämisse, dass alle Anlagen überprüft werden, übernommen werden.

 

Frau OB Seidel spricht sich für die erforderliche Überprüfung aller Flutlichtmasten aus und ergänzt, die Entscheidung hierüber liege in ihrem Anordnungsbereich.

 

Herr Hayduk schließt sich bezüglich der Übernahme der Kosten dem Verwaltungsvorschlag an. Bei einigen Flutlichtmasten seien zudem auch die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt. Er betont, die Kostenübernahme solle jedoch von der Stadt Ansbach  nur einmalig übernommen werden, in fünf Jahren stehen die Vereine wieder selber in der Pflicht. Für vereinseigene Anlagen soll dies auf Antrag der Vereine geschehen. Ein entsprechendes Schreiben wird in den nächsten Wochen an die Vereine gehen. Die Durchführung soll im Frühjahr 2018 stattfinden.

 

Herr Sauerhöfer erkundigt sich, wer für mögliche Folgekosten aufkomme, falls sich bei der Überprüfung herausstelle, dass der ein oder andere Masten nicht mehr standsicher sei.

 

Frau OB Seidel stellt klar, dass bei festgestellten Mängeln nicht automatisch die Stadt die Kosten übernehme, sondern geprüft werde, wer im konkreten Fall zahlen muss.

 

Auf die Frage von Herrn Müller zu den Leuchtmitteln in den Masten antwortet Frau OB Seidel, es gehe allein um die Überprüfung der Standsicherheit der Masten. Eine Überprüfung der Leuchtmittel finde nicht statt.


Der Sportausschuss beschließt einstimmig, die Kosten für eine Standsicherheitsprüfung aller 65 Flutlichtmasten im Stadtgebiet einmalig zu übernehmen.