Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.01.2018 SPA/001/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 53/003/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 149 KB | ||
Kostenaufstellung ESV Eyb 382 KB |
Herr Tax führt aus, dass der ESV mit Schreiben vom 21.12.2017 folgende drei Anträge an die Stadt Ansbach gestellt hat:
Anlass für die gestellten Anträge ist die Absicht des Vereins in 2018 umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an den Liegenschaften der Adalbert-Pilipp-Straße vorzunehmen. Da das Vereinsheim bereits 1973 erbaut wurde und weder in funktioneller noch in energetischer Hinsicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und auch die Flutlichtanlage überaltert, teilweise defekt und verbrauchsintensiv ist, sollen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Herr Tax verweist im Hinblick auf die Kosten der Maßnahme auf die im Anhang der Sitzungsvorlage beiliegende Kostenaufstellung, aufgeteilt in förderfähige und nichtförderfähige Kosten. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf knapp 250.000 Euro. Diesen Kosten steht ein unterschriftsreifer Sponsorenvertrag in Höhe von 119.000 Euro gegenüber, weshalb sich die Gesamtkosten um diesen Betrag verringern.
Der Verein sieht sich durch die finanzielle Unterstützung eines Sponsors in der Lage die Finanzierung, zusammen mit Fördermitteln des Bundes, des BLSV sowie der Stadt Ansbach, zu stemmen. Die Anträge für die Sanierung des Vereinsheimes sowie des Flutlichtes sind bereits alle an die entsprechenden Stellen gestellt worden.
Herr Hayduk betont, der ESV habe einen mustergültigen Antrag vorgelegt. Der ESV sei außerdem einer der wenigen Vereine, die aufgrund ihrer guten Vereinsarbeit Mitgliederzuwächse zu verzeichnen haben. Er verweist auf ähnliche Projekte in der Vergangenheit, die unter diesen Voraussetzungen ebenfalls im Rahmen der Sportförderrichtlinien gefördert wurden. Der Stadtverband für Sport empfehle, die Förderung der Maßnahme zu unterstützen und den Anträgen des ESV Ansbach/Eyb stattzugeben.
Einstimmig empfiehlt der Sportausschuss dem Stadtrat, die Maßnahme zu bewilligen und die entsprechenden Mittel bereitzustellen.