Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Zuschussantrag SV Obereichenbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.01.2018   SPA/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  53/002/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Tax gibt folgenden Sachverhalt bekannt:

 

Der SV Obereichenbach hat mit Schreiben vom 10.10.2017 einen ergänzenden Nachtrag zu seinem im Juni 2017 gestellten Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Instandsetzung des Anbaus des Vereinsheimes vorgelegt. Zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung waren vom BLSV aufgrund der Richtlinien im letzten Jahr keine Fördermittel zu erwarten. Zum einen handelt es sich bei dem zu sanierenden Raum um einen wirtschaftlich sowie zu archivarischen Zwecken genutztem Raum. Zum anderen liegt die Bagatellgrenze für Kleinanträge bei 10.000 Euro, so dass eine Förderung vom BLSV ausgeschlossen werden konnte. Nach den Förderrichtlinien der Stadt Ansbach sind Sanierungsmaßnahmen nur dann förderfähig, wenn auch eine Bewilligung des BLSV vorliegt.

 

Zum 1.1.2018 änderten sich die Richtlinien des BLSV dahingehend, dass zumindest bei Räumen, die zur Verwaltung der Vereinsangelegenheiten genutzt werden, teilweise eine Förderung zu Sanierungen möglich ist. Zwar werde die Grenze von 10.000 € damit immer noch nicht überschritten, dennoch wurde dieser Aspekt in der Förderempfehlung des Stadtverbandes berücksichtigt.

 

Der nunmehr vorgelegte Nachtrag beinhaltet einen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes, aus dem hervorgeht, dass sich die Materialkosten für die Maßnahme auf 5.781,02 € belaufen. Um die Maßnahme in Eigenleistung zu erbringen werden 150 Arbeitsstunden angesetzt. Bei BLSV bewilligten Maßnahmen beträgt der Stundensatz für eine Arbeitsstunde (keine Fachkraft) derzeit 9,60 €. Die in Eigenleistung erbrachte Arbeit kann zur vergleichsweisen Berechnung somit in Höhe von 1.440,- € angegeben werden.

Dadurch entstehen fiktive, förderfähige Kosten in Höhe von 7.221,02 €. Legt man nun den Fördersatz der Stadt Ansbach, in Höhe von 15% auf die Materialkosten bei positivem Bescheid des BLSV, für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, sowie 20% auf eingebrachte Arbeitsleistung, zugrunde, ergibt sich folgende Rechnung:

 

5.781,02 € * 0,15 = 867,15 €

1.440,00 € * 0,20 = 288,00 €

 

Förderbetrag (fiktiv): 867,15 € + 288,00 € = 1.155,15 €

 

 

Unter Berücksichtigung der geänderten Richtlinien und der zu Vergleichszwecken heran gezogenen Berechnung einer üblichen Förderung durch den BLSV empfiehlt der Stadtverband für Sport, die Maßnahme des SV Obereichenbach mit einem Anerkennungsbetrag von 1.000,- Euro zu unterstützen.

 


Der Sportausschuss beschließt einstimmig, den SV Obereichenbach mit einem einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 1.000,- Euro zu unterstützen.