Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Erschließungsanlage "Hubertusweg/Gumpertstraße"; Abrechnung der fertiggestellten Teilmaßnahmen im Zuge der Kostenspaltung

BezeichnungInhalt
Sitzung:23.01.2018   SR/001/2018 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  34/002/2018 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes im Bauausschuss am 15.01.2018.und die einstimmige Empfehlung.

 

Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 15.01.2018:

 

Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Hubertusweg/Gumpertstraße“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 Nrn. 2, 3, 5, 9 und 10 EBS beitragsrechtlich abgerechnet. Die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.