Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 23.01.2018 SR/001/2018 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 34/001/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 134 KB | ||
Lageplan_Marterfeldstraße 4 MB | ||
Luftbild mit Einzeichnung_Marterfeldstraße 4 MB |
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhaltes im Bauausschuss und die einstimmige Empfehlung.
Ein weiterer Sachvortrag wird auf Nachfrage nicht gewünscht.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Bauausschuss vom 15.01.2018:
Die bisher entstandenen Aufwendungen für die Teilmaßnahmen der Erschließungsanlage „Marterfeldstraße“ werden im Wege der Kostenspaltung gemäß § 7 Nrn. 2, 3, 5, 9 und 10 EBS beitragsrechtlich abgerechnet. Die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke unterliegen der Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 Satz 1 BauGB. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Abrechnung der fertig gestellten Teilmaßnahmen vorzunehmen.